Hallo Community,
meine Frage steht schon in der Überschrift.
In vielen Threads wird von Problemen berichtet. Ich bin selbst davon betroffen und scheitere an der Software.
Eigentlich wollte ich bereits Daten erfassen, um den "Ansturm" ab Juli abzumildern. Ich habe bereits unsere Mandanten informiert und die Unterlagen trudeln nach und nach ein.
Erweiterung der Frage:
Wie sieht dann das Ergebnis aus, wenn alle Daten erfasst sind?
Berechnet das Programm den Grundsteuermessbetrag?
Oder stellt es nur die Grundstücksdaten per Elster bereit?
Werden die Bescheid-Daten zurückgespielt und abgeglichen?
Muss ich die Softwarekosten des Programmes weiter bezahlen, wenn alle Einreichungen erledigt sind?
Wie hoch ist die Gebühr für einen eventuellen Bescheidabgleich?
Was passiert, wenn ich das ABO "mittendrin" kündige? Wem werden dann die Bescheide übermittelt?
Viele Fragen, aber durch die FAQ's auf der Internetseite erwarte ich keine Antwort, da selbst der normale Support nicht funktioniert.
Sorry, vielleicht bin ich nur zu ungeduldig. Ich erwarte ein funktionierende Programm, wenn bereits Gebühren für das erste Jahr anfallen, obwohl das Programm nicht läuft.
Gruß
Martin Heim
Kategorie "GrundsteuerDigital" nachträglich ergänzt.
heute am 10. des Monats wird sich vielleicht kaum jemand mit der Grundsteuerreform befassen
... die FAQs auf der Website sind leider auch nicht gerade ergiebig (https://grundsteuer-digital.de/faq/)
.. auf jeden Fall sollte der Thread 'warm' gehalten werden 😉
... ich habe auch den Ehrgeiz, noch während der Testzeit Erkenntnisse zu gewinnen, ob ich das Produkt überhaupt behalten will
Ich glaube, wir müssen uns alle noch in Geduld üben. Am 01.07.2022 werden vermutlich die wenigsten schon was gestemmt haben.
Wir haben bislang lediglich die Grundstück selbst eingegeben oder ein Onboard für einen Mandanten simuliert. EW-Bescheid oder GB-Auszug konnte ich auf der SB-Seite hochladen. Auf Mandantenseite war dies noch nicht möglich.
Wir haben uns nun einfach den Druck ein wenig genommen. Es bringt nichts, wenn wir uns wegen der Deadline verrückt machen. Keine Software - keine Bearbeitung.
Dennoch sind wir bei Grundsteuer Digital zuversichtlich. SmartGrundsteuer hat uns viel mehr enttäuscht.
@vogtsburger schrieb:
... ich habe auch den Ehrgeiz, noch während der Testzeit Erkenntnisse zu gewinnen, ob ich das Produkt überhaupt behalten will
Ich habe schon wieder viel zu viel Zeit in das Projekt investiert. Wenn ich ein EDV-Programm von einer Datev-Tochter erwerbe, erwarte ich, dass es erst dann auf den Markt kommt, wenn das Programm auch funktioniert.
Vielleicht schreibt auch mal eine verantwortliche Person von finfo taxtech etwas dazu! Das war keine Frage!
laut Roadmap soll das Berechnungsprogramm erst am 15.06.2022 eingebaut werden.
Bis dahin ist noch keine Berechnung möglich.
Anbei der Link zur Grundsteuer-Digital Roadmap : https://grundsteuer-digital.de/roadmap/
@NicoleGG schrieb:
[...]
Dennoch sind wir bei Grundsteuer Digital zuversichtlich. SmartGrundsteuer hat uns viel mehr enttäuscht.
[...]
Da ich noch in der Test- und 'Findungsphase' bin und da hier in der Community sowieso des Öfteren die diversen Grundsteuer-Lösungen erwähnt, beworben oder kritisiert werden, würde mich doch stark interessieren, was Sie bei SmartSteuer 'viel mehr enttäuscht' hat
.... gerne auch per PN, falls Sie die Kritikpunkte nicht öffentlich äußern wollen
... ich wäre Ihnen dankbar für ein Feedback 🤗
Meine Meinung nach einem ersten Test:
Opti.Tax ist unkomfortabel in der Anwendung - merkwürdige Begrifflichkeiten, keine intuitive Bedienbarkeit und unübersichtlich. Keine vernünftigen Erklärungen von Symbolen und Farben - insgesamt irgendwie sperrig...
Ich würde mich als EDV- und Software-affin bezeichnen, schaue mir gerne neue Programme an und mir ist klar, dass nicht von Anfang an alles super und einwandfrei klappt.
SmartGrundsteuer kann man schon testen? Wie denn? Da warte ich schon drauf...
Hallo vogtsburger,
das Feedback mache ich natürlich gerne in der Community, da ja auch andere vielleicht an der Thematik interessiert sind:
Ich hatte mir von smartGrundsteuer sehr viel erhofft, weil es als "bedienerfreundlich", insbesondere für die nicht-steuer-afine Mandantschaft angepriesen wurde.
Optik und Handhabung sind für mein Dafürhalten völlig inakzeptabel. Auch nicht abgestimmt auf Handy- oder Tablet-User. Es war keine klare Struktur erkennbar, man fühlte sich erschlagen...alles sehr unübersichtlich.
Natürlich gibt es auch bei GrundsteuerDigital noch Baustellen - so wie bei allen anderen Softwareherstellern auch. Aber das Handling muss ausschlaggebend sein, weil die Kanzlei doch das meiste digital abbilden möchte, um Ressourcen zu sparen. Wir haben uns nicht abgeholt gefühlt, d.h: als Mandantschaft wäre ich verzweifelt.
Das Mandantenportal von GrundsteuerDigital ist völlig anders aufgebaut.
Fachlich - was Zuverlässigkeit, Fehlerquote und sonstige "Dramen" angeht, können wir die Software natürlich nicht beurteilen. Da müssen wir schauen, was uns erwartet. Aber allein die Unübersichtlichkeit des smartGrundsteuer-Portals wollten wir der Mandantschaft nicht zumuten und haben uns deshalb dagegen entschieden.
Ich weiß nicht, ob es alle testen können/konnten oder nur die, die bereits die Softwarelizenz erworben hatten. Wir hatten die Lizenz jedenfalls.
... ein Kanzleiinhaber hat mir berichtet, dass er seinen mehreren Hundert Grundstücksbesitzern ein Datenerfassungsformular geschickt hat.
.... na bravo !
Dann erhält man vielleicht eine 4-Stellige Anzahl von manuell und handschriftlich ausgefüllten Formularen zurück (viele Grundstücksbesitzer haben ja mehrere Objekte).
Nach der manuellen Übertragung der Formular-Daten in eine der tollen 'Digitalen Lösungen' kann man vermutlich sofort eine Graphologen-Prüfung ablegen oder wg. Burnout in Rente gehen 😅
Von 'Digitalen Lösungen' erwarte ich auf jeden Fall eine möglichst starke Automatisierung und dadurch eine sehr deutliche Reduzierung des Zeitaufwands
Eventuell ist am Ende des Tages die Arbeit sowieso vergebens wenn die Finanzverwaltung mit dieser (kostenlosen) Lösung um die Ecke kommt (ohne Elster)
https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de/
So wird es sein, wer zahlt den ein wohl mindestens dreistelliges Honorar, wenn er letztlich mit einer Handvoll "geschätzter" Zahlen, die der Berater letztlich auch benötigt, das Ganze für lau haben kann?????
Bleiben also nur noch die komplexen, betrieblichen und ein Teil der privaten Fälle, in denen die Technikaffinität ungenügend ist, über!
Da war doch schon mal irgendwo so ein Überschlag über das Geschäftsfeld und die erwarteten Umsätze, naja hoffentlich gibt das kein böses Erwachen und genug von den speziellen Fällen ....
Am Ende sind gar noch die Berater glücklich, die sich entgegen aller Empfehlungen eher nicht sehr frühzeitig vorbereitet haben?!
Meine Rede.
Wenn die großen Grundstücke die Hausverwaltungen erklären und die privaten Ein-und Zweifamilienhäuser via Elster mit wenig Aufwand selbst erledigt werden können, dann hält sich der überall wahnsininge Aufwand für uns StB vlt. ja doch in Grenzen.
Wir haben genug anderes zu tun.
Es war doch von Anfang an klar,dass es eine kostenlose Elstervariante geben wird, daher bin ich von Ihrer Überraschung überrascht. 😀
@bodensee
bei https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de/ brauch es kein ELSTER (siehe FAQ) 😏
@andreasgiebel - stimme voll und ganz zu,
bei uns wäre im Übrigen auch ohne die Grundsteuer, die wir nicht als primäres Geschäftsmodell betrachten, genug zu tun und eine solche "Entlastung" wahrscheinlich sogar willkommen.
Praktisch deutet sich zusätzlich aber auch schon ein fröhliches Verschieben der Deadlines (bzw. straffreie Zulassung von deren Überschreitung) an, weil vieles hier (explizit auch bei den verschiedenen Behörden) noch sehr verkümmert zu sein scheint....
Vielleicht vermeidet so ein kostenfreies Tool das von mir befürchtete massenwirksame blanke Entsetzten bei den Grundsteuerpflichtigen, wenn der Aufwand für die Erklärung mit dem eigentlichen Betrag der Grundsteuer und ggf. der Änderung zu bisher verglichen werden sollte.
Es bleibt aber spannend!
Wieder was gelernt, es geht zwar über Elster aber ohne Elster Zertifikat und das wiederum nur in 11 Bundesländern.
Kein Wunder das ich das nicht gesehen habe, mein Bundesland Ba-Wü ist nicht dabei und da geht es mit Elster.
Wir lieben den Förderalismus🙈
Dafür werden in Ba-Wü nur zwei Werte für die Feststellungserklärung benötigt und die hat die Finanzverwaltung eigentlich schon.
@bodensee schrieb: Es war doch von Anfang an klar,dass es eine kostenlose Elstervariante geben wird, daher bin ich von Ihrer Überraschung überrascht.
Ich hätte geglaubt, man kann das "trockene" Formular dort halt ausfüllen. Das es aber gleich ein potentiell -bleep-sicheres Tool als Ausfüllhilfe gibt, war damit vielleicht nicht zu erwarten?! Somit ist eine gewisse Überraschung in meinen Augen nachvollziehbar.
Viele Grüße
Stimme Ihnen zu, denn auch mich lässt Grundsteuer derzeit noch eiskalt und ich finde es aufrichtig beneidenswert, wie für ungelegte Eier bereits heute reichlich Kapazitäten frei sind.
Im Moment sind wir, hier zumindest, personell mehr als vollkommen ausgelastet und bin heilfroh, dass der 31.05. noch bis 31.08.2022 gestreckt wurde; was beileibe nicht dazu verführen soll, bequem zu werden.
"Grundsteuer" ist dennoch nicht am Horizont sichtbar und nach dem 31.08.2022 schauen wir mal, wie es ausschaut.
Ich glaube jedoch weniger dran, dass sich Mandanten bei ELSTER registrieren lassen, um das selbst vorzunehmen.
Hierzu sind doch die Meisten schon viel zu bequem oder haben Angst,, man könne irgendwas falsch machen; wenn es auch partout nichts gibt, was man falsch machen könnte.
Bei unserem letzten Hinweis an unsere GmbHs zum Transparenzregister hat sich keiner dazu bewegt, diese Hand voll Eintragungen selbst vorzunehmen.
Insofern denke ich auch, dass die Hausverwaltungen bei Großobjekten tätig werden, aber die selbst verwalteten Objekte zahlreich bei uns aufschlagen werden.
Obwohl wir natürlich Steuerberater sind, haben wir im Prinzip mit der Grundsteuer eher wenig zu tun, da sie doch eher eine Grundbesitzabgabe darstellt.
Man muss ich doch bei all der Digitalisierung ernsthaft fragen, warum man nicht, wie beim Transparenzregister (Abfrage via Handelsregister) , bereits bei Eingabe und Suche nach dem Grundstück in einem Portal, sämtliche Grundstücksdaten vorbelegt bekommt, die bereits beim Finanzamt hinterlegt sind.
Man müsste nur noch Angaben zu Zustand, Lage o.ä. aktualisieren/ergänzen und das Ganze wäre ein 5-Minuten-Job... aber was weiß ich schon und man wir ja mal träumen dürfen 😉
Träumen dürfen Sie und ich gerne , Realität ist anders.
Wenn ich das halbwegs richtig überblicke wäre die Fin.verwaltung doch in der Lage - EDV und Digitalisierung vorausgesetzt- die komplette Grundsteuererklärung fertigzustellen und dem Steuerbürger zur Verfügung zu stellen mit dem Tenor alles ok , dann bitte signieren und fertig , wenn nein Änderungen selbst vornehmen oder ggf. Rücksprache mit ihrem Stb halten.
Für die einfachen Steuerbürger ( Rentner mit nur Rente und keinen anderen Einkünfte) soll das ja kommen, was im übrigen den Nordländern (Norwegen oder Schweden) abgekupfert ist und dort schon lange usus. Bis das bei uns soweit ist da bleibt nur 😎🍻🍷 oder Alternativen dazu.
... vielleicht werden den Nutzern der Lösung https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de/ ja einige Daten zum Einheitswert-Aktenzeichen automatisch geliefert, analog dem "Datenstammblatt" in RLP, vielleicht sogar direkt in das Formular zur Feststellungserklärung.
... dann könnte man ein kakophonisches Loblied auf die Digitalisierte Deutsche Finanzverwaltung anstimmen, virtuell 😉
Nachtrag:
... obwohl man sich in BaWü anscheinend noch gut zurücklehnen und Tee trinken darf, kann es nicht schaden, das 'Treiben' der Finanzverwaltung(en) zu beobachten.
Vermutlich gibt es ja bei 16 Bundesländern mehr als 16 verschiedene Konzepte 😎
Auf der folgenden Website findet man noch ein paar zusätzliche Infos über die Absicht von 11 von 16 Bundesländern, eine Plattform für Private Grundstückseigentümer zwecks Feststellungserklärung aufzubauen
... natürlich nur, wenn man noch freie Lese-Ressourcen hat 😎
Nachtrag:
... hier eine Aussage vom 31.03.2021
An dem Projekt arbeitet ein interdisziplinäres Team bestehend aus aktuell neun Mitarbeitenden aus Produktmanagement, Design und Software-Entwicklung.
... das wären ja immerhin rechnerisch 3 Mitarbeitende pro 'Disziplin'
... wow, ein 'diszipliniertes Team' 😎
Ja, ich habe meine Grundsteuererklärung nebst Anlage Grundstück für mein Objekt fix und fertig erstellt.
Ich werde diese am 1.07.2022 bei meinem bayerischen Lagefinanzamt einwerfen, denn ich habe sie mit den - am PC ausfüllbaren - grauen Formularen erstellt, die von der bayerischen Finanzverwaltung zur Verfügung gestellt werden.
Ich bin jetzt seit gut 43 Jahren mit DATEV unterwegs und finde es etwas schade. dass mit der Kooperationslösung es bis jetzt nicht möglich ist, Grundstücke - selbst in Bayern - vernünftig anzulegen und einen Probeausdruck zu erhalten.
Ich warte jetzt bis Anfang August und hoffe, dass bis dahin alle Bugs aus GrundsteuerDigital entfernt sind.
MfG
HGM
@HGM-AUDIT schrieb:Ja, ich habe meine Grundsteuererklärung nebst Anlage Grundstück für mein Objekt fix und fertig erstellt.
Ich werde diese am 1.07.2022 bei meinem bayerischen Lagefinanzamt einwerfen, denn ich habe sie mit den - am PC ausfüllbaren - grauen Formularen erstellt, die von der bayerischen Finanzverwaltung zur Verfügung gestellt werden.
Also, diese "Ausdruckerei" will verstehen wer will, jedenfalls ist meines Wissens der analoge Weg des "Einwerfens" nicht möglich und erfüllt nicht die Erklärungspflicht, sondern muss auf elektronischem Weg erfolgen; insofern erübrigt sich ein Ausdruck schon auch aus diesem Grund.
Zwischenzeitlich gibt es doch jede Menge Lösungen und ich weiß gar nicht, um den Trubel um die Grundsteuer. Wenn mir Handling und Preis nicht passt, nehme ich eben WISO Grundsteuer kaufen ➡️ Grundsteuer-Erklärung online abgeben (buhl.de)
WISO ist für jeden Deppen programmiert. Das schaffe ich dann auch 😉
... und warum es "Grundsteuer digital" heißt, eröffnet sich dem ein oder anderen sicher auch zu gegebener Zeit.
@deusexschrieb:
Also, diese "Ausdruckerei" will verstehen wer will, jedenfalls ist meines Wissens der analoge Weg des "Einwerfens" nicht möglich und erfüllt nicht die Erklärungspflicht, sondern muss auf elektronischem Weg erfolgen; insofern erübrigt sich ein Ausdruck schon auch aus diesem Grund.
Meine Antwort:
Sie irren, denn in Bayern geht das! Möglicherweise in den anderen Bundesländern ebenso.
Am Ende wird die Finanzverwaltung heilfroh sein, wenn sie überhaupt einen Großteil der Feststellungserklärungen - wenn auch nicht bis 31.10.2022 - irgendwann bekommt.
Mandanten, die ein Grundstück erworben haben, liegen oft keine Wohn- bzw. Nutzflächenberechnungen der ursprünglichen Bauherren vor. Da wird dann mit Meterstab oder IR-Messgerät hantiert.
Beim Studium der Anleitung zur "Anlage Grundstück" kommt es sicher zu den ersten Kraftausdrücken. Und die Bewertungsstellen werden hierzu auch einen Blick in die ursprünglichen Grundstücksbeschreibungen S werfen. Bei größeren Abweichungen hagelt es dann Rückfragen.
Damit ist klar, warum die Feststellungserklärungen bereits auf den 1.1.2022 bis 31.10.2022 beim Lagefinanzamt vorliegen sollen. Man darf gespannt sein, wie das Ganze für 2025 - bundesweit - rechtskräftig veranlagt sein soll.
Ein Blick in die Kooperationslösung zeigt mir, dass man da immer noch nicht recht viel weiter gekommen ist. DATEV mutet da dem Beratern einiges zu.
MfG
HGM
Nachtrag:
... das Einsammeln und Zusammenführen der relevanten Daten für die Feststellungserklärung ist jedenfalls eine nette Digitalisierungsaufgabe.
In RLP wurden nämlich schon die ersten sog. "Datenstammblätter" zu den einzelnen Grundstücken bzw. zu jedem einzelnen Aktenzeichen zugesandt.
Diese "Datenstammblätter" enthalten fast alle relevanten Daten für die Feststellungserklärung.
(siehe Screenshot)
... und diese Daten, im anonymisierten Screenshot farbig markiert, kann ich aus dem eingescannten Formular ohne Probleme per OCR-Software herauslesen.
... ok, bis zur automatischen Eintragung dieser Daten in das ELSTER-Formular wäre es noch etwas Denksport-Arbeit, aber sowas kann ja auch Spaß machen und ist eher Vergnügen anstatt Arbeit 😉
Apropos,
um beim Thema zu bleiben:
ich teste zur Zeit auch "Grundsteuer-Digital" und bin gespannt, wie 'intelligent' oder 'dumm' diese 'Lösung' ist
Sie irren, denn in Bayern geht das! Möglicherweise in den anderen Bundesländern ebenso.
Am Ende wird die Finanzverwaltung heilfroh sein, wenn sie überhaupt einen Großteil der Feststellungserklärungen - wenn auch nicht bis 31.10.2022 - irgendwann bekommt.
Sie haben Recht, tatsächlich hat Bayern angekündigt, die Abgabe in Papierform großzügig zu handhaben. Aber die bayerischen Formulare mitsamt Ausfüllanleitung sind immerhin stolze 53 Seiten lang.
Grundsteuer-digital ist meiner Meinung nach aktuell nur rudimentär nutzbar. Die Hotline eine einzige Katastrophe.
Das Schulungs-Webinar rast im gestreckten Galopp durch die Software und erklärt dabei Features, die in der freigegebenen Version noch gar nicht sichtbar sind.
Wir haben ca. 500 Mandanten angeschrieben und bisher ca. 50 Aufträge erhalten. Das bedeutet, das sich der Andrang in Grenzen hält.
Vermutlich versuchen viele Mandanten erst mal selbst die Erklärung zu erstellen. Wenn das nicht funktioniert werden diese dann kurz vor Fristende in den Steuerkanzleien aufschlagen.
Klasse Feedback, @dprobst . Spannender Thread, der sich hier entwickelt.
Aber auch die Pionierarbeit vom @vogtsburger mit den Daten aus RP.
Bin gespannt, wie das ganze ausgeht (bundesweit...).
Verfolge das Geschehen zur Zeit in Niedersachsen und NRW.
Lustig....