Ich hatte an fino schon am 02.07.2022 eine Mail geschrieben, dass der Umrechnungskoeffizient Anl. 36 BewG falsch ist. Daraufhin wurde mir nach 1 Woche geantwortet, dass daran gearbeitet wird.
Jetzt ist die Berechnung wieder im Programm enthalten, der Fehler ist aber immer noch da.
Bei z.B. 787 qm Grundstück muss der Faktor 0,90 statt 1,00 sein. Damit ist der Bodenwert zu hoch und die Berechnung bei einem Einfamilienhaus falsch.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Stand heute morgen, scheint dieser Fehler behoben zu sein.
@christensen schrieb:Stand heute morgen, scheint dieser Fehler behoben zu sein.
Ja, habe das gerade geprüft, jetzt passt es 🙂
Dieser Fehler ist bei uns auch aufgetreten (gestern). Die Anfrage an fino blieb bisher unbeantwortet.
Dieser Fehler müsste heute behoben sein.
Ich verstehe immer noch nicht die Gesetzeslogik hinter den Umrechnungskoeffizienten nach Anl. 36 BewG.
Es gibt doch individuelle Umrechnungskoeffizienten vom Gutachterausschuss, warum ist der Bodenrichtwert von denen relevant, die Koeffizienten werden aber ignoriert? Das ganze kommt mir ziemlich willkürlich vor.
Das hat der Gesetzgeber so geregelt, fertig ...
@guenther schrieb: Das hat der Gesetzgeber so geregelt, fertig ...
Nur mit dieser Einstellung kann man wohl - zumindest aktuell (Förderprogramme, Umsatzsteueränderungen, KUG-Regelungen, Grundsteuer, Energiepauschale, tausendundein elektronisches Portal - und immer dieser Facts....) - überhaupt steuerberatend arbeiten!