Hallo Community,
nun sind wir unwiederbringlich aus dem uns von Datev mütterlich aufgezwungenen Grundsteuer-Digital Fino Programm raus.
Nachdem man unsere Grundgebühr (wir hatten nur den Basis Vertrag) einfach verdoppelt hatte, wurden wir auch sogleich erpresst, dass unsere Daten gelöscht werden, wenn wir nicht bis zur Frist verlängern. Ein adäquater Export der vollständigen Daten wurde nicht angeboten und war wohl nicht möglich, meine Frau erhielt an der kostenpflichtigen Hotline die Info man könnte die Mandantennamen in eine Excel exportieren (ich hätte da gar nicht erst angerufen …)…
In meinen Augen ein wirklich toller Partner der Datev – wir waren aber nicht so blauäugig und haben uns grundsätzlich nicht auf deren Datenhaltung verlassen (hatten auch nicht so viele Erklärungen)– alle negativen Befürchtungen wurden letztlich proaktiv von Fino erfüllt und nach dem perfekten kundenfreundliche „Ongeboarde“ konnte wir nun sehr kundenunfreundlich De-Boarden.
In der Community wurde dieses Gebaren (ala Telefon-Verträge….) quasi perfekt vorhergesagt.
Nun sitzen wir nicht mehr im gleichen Boot, was gut für uns ist…Mögen die modernen digitalen glücklichen Fino-MAs weiter so glücklich sein und ihr Milliarden Geschäftsmodel weiter auf dem Rücken der Kunden verfolgen...
Sorgen macht uns eigentlich nur, dass DATEV uns Kunden an derartig unseriöse und schlechte Partner verweist, statt eigene SW bereitzustellen. Das ist eine große Schande!
PS: Uns geht es hier – wie man unschwer erkennen kann – um das Prinzip und nicht um die Fragen, ob man 2-3 Hunderter im Jahr mit regelmäßigen Verdoppelungen an ein IT-Unternehmen spendet ohne einen wirtschaftlichen Kollaps zu erleiden…
DATEV und Fino – SCHÄMT EUICH!!!!!!!!
Ich habe fertig - das musste mal raus - Peace für alle
Kleine Replik:
es wurde von der Datev nichts aufgezwungen. Es muss jedem klar gewesen sein in welche Kostenfalle er bei Fino laufen kann. Vor den Verdoppeltung konnte man natürlich nichts wissen.
Daher ich habe mir das wohlweislich überlegt und mich gegen die Fino Lösung entschieden, und wenn ich die Post hier alle oder zumindest einen großteil verfolgt habe, habe ich da für mich die richtige Lösung gefunden.
Bei der Konkurrenz zahle ich halt 5 EUR / Grundgeb. im Monat und einmal je übermittelte Erklärung 8 EUR. Das war damals letztlich einmalige Kosten als ich den größten Stapel an Erklärungen übermittelt habe und das war es. Lediglich die Installation war am Anfang etwas schwieriger als geplant und ich musste meine EDV Dienstleister einspannen, damit das richtig lief. Es waren dann glaube ich schon deutlich über 100 Grundsteuererkl., das war eher das was ich persönlich unterschätzt hatte, weil ich gehofft hatte die Hausverwaltungen übernehmen einen großen Teil was aber leider nicht der Fall war.
@bodensee schrieb:[...]
es wurde von der Datev nichts aufgezwungen.
[...]
... stimmt, aber es war ein ziemlich 'unmoralisches Angebot', auf einen 'Partner' (oder ist es eine 'Tochter' ?) zu verweisen, der ganz andere 'Geschäftsideen' im Kopf hat und sein eigenes 'Business' durchziehen will
... bei uns sind eine hohe 3-stellige Anzahl von Erklärungen 'über die Bühne' gegangen, aber wie sich der GDEXIT (GRUNDSTEUER-DIGITAL-EXIT) genau gestaltet, muss sich noch zeigen.
... wir wollen uns schließlich ja auch wieder selbst 'auswildern', aber mit sämtlichen Stammdaten
@bodensee schrieb: es wurde von der Datev nichts aufgezwungen
Das ist natürlich richtig, dieses "Aufzwingen" ist eher so zu verstehen, dass Datev im Grunde nur diese Anwendung als "Ideal" mit toller Schnittstelle angepriesen hat.
PS: Wir hatten - wie ich schrieb - ja auch gewisse (nicht zu große) Erwartungen und unser Jammern ist nicht der große eigene Schaden sondern der ganzen Prozess und der Umgang mit den Kunden...
Viele Grüße
da hilft nur, den Song ...
... einige Minuten auf laut zu stellen
...
Don’t stop the motion
...
You can’t stop the groove
...
😂
.. alleine schon das Video der Beiden (aus 1975) hebt die Stimmung und vertreibt (vielleicht) den akuten Ärger 😉
... Spaß beiseite,
ich habe immer noch vor, mir bei nächster Gelegenheit bzw. beim nächsten freien 'Slot' eine eigene 'Schnittstelle' zum Export der relevanten Daten zu basteln.
Ich bin davon überzeugt, dass eine brauchbare Exportfunktion mit voller Absicht fehlt
Moin,
wenn ich mich nicht sehr irre, hat die DATEV sich ja ziemlich zügig kräftig an FINO beteiligt und somit gleichzeitig für sich selbst bzw. eine Tochter "Werbung" gemacht.
So richtig glücklich bin ich mit der Vorgehensweise nie gewesen, die Auftritte und Aussagen von FINO haben mir zu optimistisch gewirkt etc. pp. Mein Dank gilt den Vielen hier im Forum, die ähnliche Gedanken hatten, früher tief in die Grundsteuer-Angelegenheit eingestiegen sind und sich hier mitgeteilt haben. Auch aufgrund dieser Infos hatte ich mich persönlich gegen die FINO-Lösung entschieden und bin recht preiswert und gut bedient worden.
Wenn es jetzt beim Rückzug aus FINO derartige Probleme gibt, muss ich halt' daran denken, dass dies doch auch bei DATEV nicht so einfach gehen soll. So richtig schick organsiert kommt man doch - nach meinem heutigen Wissensstand - nicht z. B. an die DATEN der Dokumentenablage heran, um diese auf andere Systeme umzustellen. Wenn ich hier falsch liegen sollte, wäre ich für eine Info dankbar. Auch wenn es für mich (aus Altersgründen) kein wirkliches Thema ist, auch eine sinnvolle Übertragung aller Daten sollte heutzutage zwischen verschiedenen Programmen m. E. n. möglich sein. Verweise wie "Da soll sich der Übernehmer drum kümmern, wenn er schon nicht bei DATEV ist..." halte ich für aus der Zeit gefallen. Das erinnert irgendwie an die guten alten Knebelverträge, für mich wäre ein Programmpaket wünschenswert, dass so gut und nutzerfreundlich ist, dass die Nutzer anderer Systeme angezogen und nicht abgeschreckt werden würden.
7 Wochen ohne IT-Probleme, da werde ich sofort zum Fastenteilnehmer!
LG in die Runde
WF
@grandfunck schrieb:[...]
... muss ich halt' daran denken, dass dies doch auch bei DATEV nicht so einfach gehen soll. So richtig schick organsiert kommt man doch - nach meinem heutigen Wissensstand - nicht z. B. an die DATEN der Dokumentenablage heran ...
[...]
... doch, man kommt an die Daten der Dokumentenablage ran
... ob das schick oder schlank ist, liegt im Auge des Betrachters
... bei einer 'fetten', 'altmodischen' Dokumentenablage kann man eben keinen 'schlanken' und 'schicken' Export erwarten 😎
Grundprinzip:
so, wie man die Dokumente einzelner Mandate von einer Dokumentenablage zur anderen Dokumentenablage 'transferieren kann, kann man auch den gesamten Fundus übertragen bzw. die 'Zwischenablage' als Sicherung 'umwidmen' 😎
Im Grunde muss man sich wohl bei jedem nennenswerten Komplett-Softwareanbieter in gewisser Weise auch binden und gewisse Wechselhürden in Kauf nehmen.
Ich finde, dass man als DATEV-Nutzer (Das Grundsteuermodell war ja eigentlich bisher nicht der Standard...) ein durchaus ein beachtliches SW-Paket hat - auch wenn die Bepreisungen mehr und mehr in unübersichtliche teilweise bizarre Kleinteiligkeiten zerstreut wird.
Vermute, dass da kaum Systeme sind, welche einen easy Export erlauben (eher wohl aber Importe...), weil es ja nicht Ziel der SW-Häuser ist, dass man einfach so gehen kann.
Wäre lediglich glücklich, wenn diese Art Outgesource an Drittanbieter deutlich eingedämmt wird.
Viele Grüße
Der Handelsregisterauszug ist ja öffentlich zugänglich. Wenn man da nach der GmbH sucht und sich den chronologischen Abdruck ansieht... wow... innerhalb von 2 Jahren so viele Geschäftsführerwechsel...
An irgendwas muss das ja liegen. Bestimmt nicht daran, dass das Grundsteuerprogramm so gut und fehlerfrei lief...
@Nutzer_8888 schrieb:@bodensee schrieb: es wurde von der Datev nichts aufgezwungen
Das ist natürlich richtig, dieses "Aufzwingen" ist eher so zu verstehen, dass Datev im Grunde nur diese Anwendung als "Ideal" mit toller Schnittstelle angepriesen hat.
PS: Wir hatten - wie ich schrieb - ja auch gewisse (nicht zu große) Erwartungen und unser Jammern ist nicht der große eigene Schaden sondern der ganzen Prozess und der Umgang mit den Kunden...
Viele Grüße
Kein Thema ich denke ich hatte das schon richtig verstanden.
Und klar hat die Datev quasi Werbung in eigener Sache betrieben. Aber es scheint dann ja wohl nicht so gut gelaufen zu sein oder die eierlegende Wollmilchs** ist ausgeblieben. Interessant fand ich geradei Bilanz der fino run GmbH weil rein optisch nicht mit Datev gebucht und auch kein Abschlussbericht mit Datev. Warum ? Nun sei es drum das Grundsteuerthema hat zumindest aktuell keine Relvanz mehr.
@bodensee schrieb:
[...] Nun sei es drum das Grundsteuerthema hat zumindest aktuell keine Relvanz mehr [...]
... warum keine Relevanz mehr ?
... nach dem Motto "aus den Augen, aus dem (Un)Sinn ?"
... also hier ("Bundesmodell") hat das Thema durchaus noch eine Relevanz
... es stehen auch noch einige Bescheide aus bzw. dann ggfs. die Einsprüche dagegen
Hallo Herr Vogtsburger,
Bescheide stehen jede Menge aus, und ich lege grundsätzlich einspruch gegen die Bescheide ein. Aber das ist ein Mustereinspruch, prüfen der bescheide und Einspruch dauert 5 min, daher zeitlich keine Relevanz.
Größere Relevanz ist die Frist für die Schlussabrechnungspakete Ü'hilfen und die jetzt eintrudelnden Zwangsgeldfestsetzungen Steuer 2021 und dann die 2022 Erklärungen und dann Kanzleiprozesse zur Umsetzung erhöhter Digitalisierung usw.
Unter diesem Aspekt ist die Grundsteuer derzeit für mich mehr oder weniger ohne Relevanz.
Und in RP können Sie sich ja mit Mustereinspruch an die Musterklagen zum Bundesmodell anhängen.
Für Baden-Württemberg empfehle ich auch zwingend Einspruch einzulegen, aktuell gibt es keine weiteren Informationen vom Finanzgericht Baden-Württemberg:
https://finanzgericht-bw.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite
https://steuerzahler.de/baden-wueerttemberg/grundsteuer/?L=0
Die Grundsteuer wird uns dauerhaft begleiten. Wie bereits in vorangegangenen Beiträgen erwähnt gibt es diverse Themenstellungen, aktuell und für die nächsten Jahre:
Insoweit einige gute Gründe, bei GrundsteuerDigital zu bleiben, auch als Geschäftsführerin.
Stephanie Zimmermann
Geschäftsführerin
+49171 9353029
stephanie.zimmermann@fino.group
www.grundsteuer-digital.de
Universitätsplatz 12, 34127 Kassel
Hallo @Stephanie_Zimmermann
Ihren Einsatz in allen Ehren. Natürlich gibt es die genannten Gründe, seine Nutzungsberechtigung von Grundsteuer digital aufrecht erhalten zu wollen. Mein Verständnis der Nutzungsberechtigung von Grundsteuer digital beruht aber auf der bereits bezahlten Übermittlung der Grundsteuererklärung womit man "seinen" Erklärungsprozess auch vollständig abarbeiten können sollte - auch ohne zwingende neue jährliche Gebühr, wenngleich diese i. H. v. 50 % der aktuellen Mindestgebühr bekannt war. Damit hätte man sich wahrscheinlich abgefunden.
Da in Vergangenheit schon einfachste Leistungsversprechen nicht eingehalten wurden, haben wir nicht verlängert, dafür fühlt man sich als Kunde bei fino taxtech zu sehr als Melkkuh, die nicht genügend Gras abbekommt, anstatt als Kunde.
Es wäre auch interessant, ob Ihr Wirken bei fino taxtech und der zumindest im letzten Jahr gleichzeitigen Anstellung bei Datev nicht arg widersprüchlich sind. Denn als Mitarbeiterin der Datev hätten Sie die Interessen der Mitglieder zu vertreten. Dazu würde auch ein Mindestmaß an Exportmöglichkeiten der bei fino gespeicherten Daten gehören. Damit meine ich nicht den PDF Download von fertigen Erklärungen, sondern den strukturierten Download der eingegebenen Daten (Excel Datei o. ä.?).
Auch wenn Sie als Geschäftsführerin fino taxtech verteidigen müssen, denken Sie vielleicht über ein gesichtswahrendes Verhalten Kunden gegenüber nach. Das könnte eine zeitraumbezogene Wiedereinstiegsmöglichkeit oder ein Download mit Wiederimportmöglichkeit sein.
JM2C
Wir haben aktuell alle Erklärungen erledigt, Berechnungslisten etc. bereits bei Erstellung in das DMS exportiert. Aktuell sind keine Grundsteuererklärungen in Sicht.
Bei dem Hohen Basis-Preis frage ich mich jedoch, warum soll ich Fino weiterführen?
Wir hatten von Anfang an auf das Basismodel gesetzt.
Natürlich wurde auch dort der jährliche Mindestumsatz angehoben, aber der ist selbst im Vergleich zum kleinsten Abo-Modell einfach wesentlich günstiger.
Ja, klar, dieses Modell hat den teuersten Übermittlungspreis pro Erklärung, aber das ist doch problemlos in jeden Auftrag einkalkuliert anstatt immer monatliche Gebühren "an der Backe" zu haben.
Einzig und allein, wo es vielleicht für andere Kanzleien haken kann, ist, dass es halt nur 2 Benutzerzugänge gibt. Aber braucht eine Kanzlei wirklich mehr Personen, die sich um diesen §$%"?! kümmern?
@bodensee schrieb:
[...] und ich lege grundsätzlich einspruch gegen die Bescheide ein [...]
... und ich lege nicht grundsätzlich Einspruch ein, sondern nur dort, wo ich eine gute Begründung habe
Aus BW kam jetzt ein Bescheid für ein eigenes Grundstück, gegen den ich mit Sicherheit auch keinen Einspruch einlege.
... im Gegenteil: ich sollte beantragen, dass ich 'grundsteuerlich' mit anderen Grundstücken nach BW umziehen darf 😅
Der Steuermessbetrag für das Grundstück ist nämlich überraschend niedrig.
Hier in RP bin ich andere Beträge gewohnt
... aber es wird in BW wohl auch viele Fälle geben, in denen die neuen Grundsteuerwertbescheide überraschend hoch ausfallen
Nachtrag zum Einspruch:
Das Finanzamt darf ohne Verböserungsanhörung keinen Steuerbescheid zuungunsten ändern, daher kann erstmal keine Verschlechterung eintreten.
Sollte das Finanzamt eine Änderung nach AO vornehmen dürfen, geht dies innerhalb der Verjährungsfrist und hat nichts mit einem Einspruch gem. §§ 347 ff. AO zu tun.