Hallo DATEV-Community,
leider mussten wir (fino taxtech, DATEV) die Schnittstellenintegration Gegenstandswerte auf den 14. Oktober verschieben.
DATEV hat in den letzten Wochen ein neues API-Gateway eingeführt. Diese Maßnahme war wichtig, um die stark wachsenden Schnittstellenintegrationen mit Kooperationspartnern zu unterstützen. Kurzum: Durch diese Maßnahme kommt es zu Verzögerungen. Die Verzögerung hat somit DATEV zu verantworten.
Die Berechnung des Gegenstandswertes steht in GrundsteuerDigital zur Verfügung, so dass der Wert aktuell manuell nach DATEV übertragen werden kann.
Durch das letzte Elster-Schnittstellenupdate ergeben sich neue Möglichkeiten der digitalen Kommunikation mit der Finanzverwaltung. Konkret: Sonstige Nachrichten (an die Finanzverwaltung), Belegnachreichung und Einspruch. fino taxtech und DATEV werden die entsprechenden Prozesse zukünftig unterstützen, die Ausgestaltung ist aktuell in Arbeit.
Kurzer Exkurs zum Prozess: Die Finanzverwaltung sendet einen Papierbrief (sonstige Nachrichten, Belegnachreichung). Die Antwort kann dann digital erfolgen.
Die Erfassung der Bescheide ist seit August in DATEV möglich, also in "Post, Fristen und Bescheide". Die neuen Bescheidarten stehen zur Verfügung inkl. Fristberechnung.
Viele Grüße
Bernd Meyer
Da heute der 14.10. ist, wie sieht es mit der Schnittstelle für die Gegenstandswerte aus?
... hatte auch schon versehentlich am 12.10 nachgesehen
... aber ich sollte sicherheitshalber auch nachsehen, ob auch die Jahreszahl "2022" dabeisteht, sonst hätte man eine schöne Ausrede in der 'GD-Entwicklerszene'
Der Tag endet auch erst um 23:59:59 Uhr .... 😁
... "unendliche Geschichte" der Merkwürdigkeiten :
Laut meinen bisherigen Erfahrungen gibt es keine anderen Möglichkeiten, erfasste Daten wieder aus dem GrundsteuerDigital-Universum herauszuholen als den "Export" von "Mandanten" und "Grundstücken" und die einzelnen Downloads von "Dokumenten" im Bereich "Feststellungserklärungen".
Soll das wirklich der Weisheit letzter Schluss sein, dass man die "Dokumente" (z.B. "Steuerberechnung ...", "Übertragungsprotokoll ...", "Freizeichnungsdokument ...") einzeln herunterladen soll ?
... und das bei uns bei mittlerweile einigen Hundert von Feststellungserklärungen (es gibt sicher auch Anwender, die bereits eine 4-stellige Anzahl von Feststellungserklärungen übermittelt haben)
... hinzu kommen Effekte, die sehr ärgerlich und zeitfressend sind, wie z.B. , dass beim Klick auf den 'Button' "Exportieren" entweder angeblich keine Daten vorhanden sind oder dass zwar ein Download angekündigt wird, dass er aber letztlich nirgends gespeichert wird
... reizend, diese Macken und Schwächen in GrundsteuerDigital
Juhu, die Schnittstelle ist freigeben.
Wann können wir damit rechnen, dass die Anleitung zur Nutzung der Schnittstelle auch freigegeben wird?
Für mich als Laien ist das leider nicht offensichtlich.
"Grundsteuer-Gegenstandswerte aus Cloud-Anwendungen übernehmen in Eigenorganisation comfort" (https://apps.datev.de/help-center/documents/1024626)
... keine Ahnung, ob das jetzt zuverlässig funktioniert
... ich bin schon mal zu früh gekommen und musste wieder 'unverrichteter Dinge' gehen, weil mehr versprochen als gehalten wurde
... wenn das 'Verbraten von Arbeitszeit' wenigstens zu einem kulinarischen Erlebnis führen würde, könnte ich damit leben, ...
In GrundsteuerDigital habe ich in den Systemeinstellungen den Haken bei Rechnungsdatenschnittstelle gesetzt und auch schon zwei Gegenstandswerte aus GrundsteuerDigital gesendet. Auch die Voraussetzung lt. dem von @vogtsburger verlinkten Dokument hatte ich in DATEV vorgenommen.
Wenn ich dann in einen Auftrag gehe und über Bearbeiten | Gegenstandswerte aus Online-Anwendung einlesen die Gegenstandswerte holen will, passiert nichts.
Ich vermute, dass in den DATEV Mitteilungen eigentlich eine vergleichbare Nachricht wie bei LODAS kommt. Das ist jedoch nicht der Fall. Wahrscheinlich hilft nur ein Servicekontakt.
Kleines Fazit zur Schnittstelle Gegenstandswerte (EO Classic)
1) Nur mit Elster übersendete Erklärungen können bei Gegenstandswerten übergeben werden. Ohne Mandantenfreigabe, keine Vorbereitung der Rechnung möglich.
2) Einmal den Gegenstandswert übergeben, ist er weg aus der Liste. Das mag ganz komfortabel sein, wenn alles läuft, ist aber momentan in der Testphase einfach nur anstrengend.
3) https://apps.datev.de/help-center/documents/1024672 Es gibt eine ganz tolle Anleitung, wie das ganze eingerichtet werden muss. Wenn aber etwas nicht funktioniert, gibt es nur eine völlig nichtssagende Fehlermeldung von der DATEV: #RZK83005 Das ist aber zugegeben kein Problem der GrundsteuerDigital, da wird das Problem bei der DATEV liegen.
Klingt mal wieder nach einem fast unbrauchbaren Feature.
Da habe ich doch die Gegenstandswerte schneller per Hand in die Rechnung getippt.
Wir haben das gleiche Problem, dass lt. den Anleitungen der Datev alles eingerichtet ist, aber wenn man den Auftrag öffnet und die Gegenstandswerte einlesen möchte kommt nichts - also so rein gar nichts.
Hat diesbezüglich jemand eine Idee zur Fehlerbehebung?
Durch die "großzügige" Fristverlängerung auf den 31.01.2022 war dann Mitte Oktober die erste Halbzeit vorbei.
Bei mir sind gerade mal ein Viertel der Erklärungen übermittelt.
Davon konnten - leider zu spät - bei ca. 50 % die Gegenstandswerte über die Schnittstelle weiter gegeben werden.
Bei 50 % wurden keine Gegenstandswerte übergeben, ohne dass die Ursachen dafür erkennbar wären.
In der Wirtschaftsprüfung liegt die Toleranzgrenze für Fehler bei maximal 5 %; 50 % sind jenseits von Gut und Böse!!!
Gemach.
Die Vergütungsrechnungen für das erste Viertel sind auch ohne die Gegenstandswertübergabe erstellt und werden es auch weiterhin für die restlichen drei Viertel.