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eRechnung Pflicht, aber niemand hält sich daran?

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letzte Antwort am 17.01.2025 12:53:56 von alex7763
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nschwarz
Einsteiger
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Guten Morgen,

 

wir haben ja seit diesem Jahr im B2B Bereich die Pflicht für eRechnungen. Nun ist es so, dass wir diese ausstellen, aber von Lieferanten größtenteils überhaupt keine eRechnungen erhalten, sondern einfache PDFs (darunter auch Konzerne wie Telekom, Volkswagen, Peugeot, usw.)

Habe ich irgendwas verpasst? Ich dachte es ist verpflichtend und nur bei Zustimmung des Empfängers darf noch ein anderes Format verwendet werden?

noescher
Erfahrener
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Hallo @nschwarz 

 


@nschwarz schrieb: Habe ich irgendwas verpasst? 


Die bisher gewährte Zustimmung zur elektronischen Rechnung (vor dem 1.1.2025) gilt weiter bis zum Widerruf.

Alles andere hätte explizit im Gesetz aufgenommen werden müssen. (§ 27 Absatz 38 UStG)

Viele Grüße
Peter Nöscher
alex7763
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 6
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wenn der empfänger bezahlt, hat er ja zugestimmt.

 

ich bin auch mal gespannt, wann man mal echte e-rg in die fibu gespült bekommt.

😉

 

wir verschicken als e-rg, da vorher als pdf, ist die umstellung nur minimal...

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Neu_hier
Fachmann
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In dem Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2026 können sich alle Rechnungsaussteller dafür entscheiden, statt einer ERechnung eine sonstige Rechnung auszustellen.

Dabei kann eine Papierrechnung immer verwendet werden.

Eine sonstige Rechnung in einem anderen elektronischen Format als eine ERechnung (z. B. E-Mail mit einer PDFDatei) kann – wie bisher – nur verwendet werden, wenn der Empfänger diesem Format zustimmt. Hintergrund ist, dass dem Empfänger nicht zugemutet werden kann, ein ihm gänzlich unbekanntes elektronisches Format zu akzeptieren.

 

Bei einem Vorjahresumsatz des Rechnungsausstellers bis 800.000 Euro verlängert sich diese Frist noch bis zum Ablauf des Jahres 2027. Schließlich kann ein EDIVerfahren, das nicht ohnehin die Voraussetzungen an eine ERechnung erfüllt, noch bis zum Ablauf des Jahres 2027 verwendet werden.


Erst nach Ablauf dieser Übergangsfristen ist bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen die Verwendung einer E‑Rechnung tatsächlich verpflichtend.

Auch wenn die Entscheidung über die Nutzung der Übergangsregelungen dem Rechnungsaussteller zusteht, ermöglichen es diese Regelungen auch einem Rechnungsempfänger, einen Vertragspartner auszuwählen, der zunächst z. B. noch Papierrechnungen ausstellt.

Quelle:

Bundesfinanzministerium - Fragen und Antworten zur Einführung der obligatorischen (verpflichtenden) E-Rechnung zum 1. Januar 2025


Danke
prudentius
Aufsteiger
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oh man.. du wirst enttäuscht sein. 😂

alex7763
Fortgeschrittener
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Nachricht 6 von 6
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so hoch sind die erwartungen erstmal nicht.... man kennt ja seine pappenheimer 😉 

 

ich weiß aber zumindest von einer rechnung, die im zugferd-format kommt. 😉 

 

 

aber egal, die hoffnung und so.....

 

tapfer bleiben

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letzte Antwort am 17.01.2025 12:53:56 von alex7763
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