Hallo,
wir nutzen das Zusatzmodul Abschlussprüfungen Verfahrensdokumentation. Für unsere Mandanten die Unternehmen online nutzen und Papierbelege vernichten wollen, erstellen wir eine VD zum Ersetzenden Scannen.
Gibt es in dieser VD einen Punkt zum Verfahren mit Mails? (Aufbewahrung der original Datei, Upload nach DUO z.B. mit Upload Mail). Für Upload Mobil also das mobile Scannen von Belegen ist ein Extra Punkt in der VD aufgeführt.
Hallo Madlen,
diesen Punkt gibt es in der VD zum Ersetzenden Scannen nicht.
Hintergrund: Die Belege sind bereits digital und werden gar nicht gescannt.
Eine Berücksichtigung dieser Belege muss in der VD zur Belegablage erfolgen.
Bei Upload Mobil ist es anders - hier wird Papier digitalisiert und daher ist eine Aufnahme in die VD zum Ersetzenden Scannen zwingend erforderlich.
Ok das hilft mir sehr weiter.
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Hallo @madlen,
in der Dokumentvorlage zur Verfahrensdokumentation zum ersetzenden Scannen (810) ist kein Standardpassus zum Eingang von elektronischen Belegen hinterlegt. Das liegt darin begründet, dass die Vorlage auf dem allgemeingültigen Muster der Bundessteuerberaterkammer und des Deutschen Steuerberaterverbands beruht.
Sie haben jedoch die Möglichkeit im Druckmodus ergänzend eigene Texte hinzuzufügen.
Möchten Sie diese Texte in Zukunft häufiger nutzen, können Sie diese als Kanzlei-Textbausteine abspeichern
Siehe auch: Text als Textbaustein speichern.
Auch denkbar ist das Speichern in einem gesondertem Abschnitt, damit Sie für zukünftige Dokumentationen diesen Abschnitt nutzen können.
Siehe hierzu: Abschnittswechsel einfügen und Abschnitt aus anderem Dokument oder aus Dokumentvorlage einfügen
Als Alternative oder Zusatz könnte ebenfalls die VD zur Belegablage herangezogen werden.
Viele Grüße
Christian Wenzl
DATEV eG, VD/WP Beratung&Vertrieb