Hallo zusammen,
aktuell lassen wir uns in den meisten Fällen die Steuererklärungen, EÜRs, Bilanzen etc. per E-Mail vom Mandanten freigeben.
Würde es (rechtlich) einen Unterschied machen, wenn man sich die Freigaben per Unterschrift auf den PDF-Dokumenten auf dem iPad o. ä. geben lassen würde?