Gehört der Umsatz einer steuerpflichtigen Sachentnahme (Privatentnahme) unabhängig von der Höhe auch zum definierten Umsatz gem FAQ Überbrückungshilfe 3 ?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
§ 3 Abs. 1b UStG
Einer Lieferung gegen Entgelt werden gleichgestellt
Also laut FAQ, die aber entsprechend diverser Finanzgerichte eh nichts mehr zu sagen haben und nur das gilt was die Bewilligungsstelle gerade würfelt wäre als Umsatz alles das was in §1 UstG steht mit Ausnahme dieser in den FAQ (Achtung die haben nichts mehr zu sagen) aufgelisteten Umsätze:
Insofern: Ja, die Entnahme, die einem Umsatz nach §1 gleichgestellt ist, zählt zum Umsatz.
Ironie on:
Aber wirklich mal bei der zuständigen Bewilligungsstelle nachfragen, was in der aktuellen Woche gültig ist. Wenn es nicht passt, nächste Woche nochmals anrufen.
Viel Spass noch 😉