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Umsatzdefinition Überbrückungshilfe

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letzte Antwort am 19.06.2024 13:24:33 von AKW
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Forsterjack
Beginner
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Nachricht 1 von 3
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Gehört der Umsatz einer steuerpflichtigen Sachentnahme (Privatentnahme) unabhängig von der Höhe auch zum definierten Umsatz gem FAQ Überbrückungshilfe 3 ?

GLH
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 2 von 3
237 Mal angesehen

§ 3 Abs. 1b UStG 

 

Einer Lieferung gegen Entgelt werden gleichgestellt

die Entnahme eines Gegenstands durch einen Unternehmer aus seinem Unternehmen für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen.
 
Ich sage mal unverbindlich "ja".. 
 
Ansonsten bei der Hotline nachfragen, die fragen dann teils live beim "2nd Level" nach.
 
Je nach Höhe würde ich ggf. eine schrifliche Anfrage stellen.
 
 
AKW
Fachmann
Offline Online
Nachricht 3 von 3
219 Mal angesehen

Also laut FAQ, die aber entsprechend diverser Finanzgerichte eh nichts mehr zu sagen haben und nur das gilt was die Bewilligungsstelle gerade würfelt wäre als Umsatz alles das was in §1 UstG steht mit Ausnahme dieser in den FAQ (Achtung die haben nichts mehr zu sagen) aufgelisteten Umsätze:

 

AKW_0-1718796184394.png

 

Insofern: Ja, die Entnahme, die einem Umsatz nach §1 gleichgestellt ist, zählt zum Umsatz.

 

Ironie on:

Aber wirklich mal bei der zuständigen Bewilligungsstelle nachfragen, was in der aktuellen Woche gültig ist. Wenn es nicht passt, nächste Woche nochmals anrufen. 

 

Viel Spass noch 😉

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letzte Antwort am 19.06.2024 13:24:33 von AKW
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