Schlussbescheide aller Überbrückungshilfen sind eingegangen.
ÜBH2 und 3 passen.
Aber:
ÜBH1 wurden in diesem Fall 4500€ ausbezahlt.
3900 sind in der Schlussabrechnung dann final.
Jetzt kommt`s, Rückzahlungsbetrag 9800€ !
Was übersehe ich oder ist das ein Fehler bei der Bearbeitung der L-Bank?
In den Schlussbescheiden wird jede ÜBH einzeln genannt. Daher gibt es zwischen ÜBH1 und anderen Programmen keine Verbindung. Wie kann der Rückzahlungsbetrag dann höher sein als der ausbezahlte.
So sehen die Daten der Schlussabrechnung aus:
😄 wenn ich das so ansehe, kommt mir der Verdacht, dass die Bescheide per Copy+Paste erstellt werden und halt jemand vergessen hat die Zahlen zu ändern.
Seh ich sehr oft bei unseren Azubis...
Ich würde hier erstmal versuchen bei der L-Bank jemanden zu erreichen. Ansonsten bleibt halt nur das Widerspruchsverfahren oder die Klage. Ich bin mir grad nicht sicher was die L-Bank zulässt.
Würde mich freuen, wenn Sie uns hier auf dem laufenden halten würden.
Grüße AKW
Zwar hilft das nicht, aber die Nachzahlung entspricht
1. 2x der Förderhöhe zuzüglich Schlussbetrag (4.521,06+4.521,06+830,00)
oder
2. 1x Förderhöhe zuzüglich Schlussabrechnung und 2x Schlussbetrag (4.521,06+3.691,06+830,00+830,00)
Dies zeigt meiner Meinung nach, dass bei der L-Bank die Schlussabrechnung manuell mit der Rechenmaschine oder mit "Excel ohne Verstand" bearbeitet werden. Die L-Bank hat vermutlich die Schlussrechnungen an K.P.M.G.** ausgelagert.
Auch wenn es nicht Hilft, sollte jeder die Schlussabrechnungen zwingend rechnerisch genau überprüfen!
** KeinerPrüftMehrGenau
Darf ich mal nachfragen aus welchem Bundesland? In NRW tut sich noch nichts.
L-Bank ist für das schöne Baden-Württemberg zuständig.
grüße AKW
Sehr interessant was hier jemand gerechnet hat. Unglaublich (schlecht).
Hier geht es um echtes Geld. Also eigentlich Glück gehabt, könnten auch 100K Rückzahlung stehen.
Aktueller Stand ist.
Widerspruch per Brief, sowie E-Mail an die im Bescheid angegebene E-Mail Adresse.
Land BW, L-Bank.
Es gibt dort niemanden der Akteneinsicht hat. Die Hotline ist nur für allgemeine Fragen zuständig.
Somit kann auch niemand bei offensichtlich falschem Bescheid einfach mal nachsehen und das Problem einfach lösen oder zumindest Aufklärung bieten.
Bearbeitung der Anfrage und oder Widerspruch: 1 Monat bis zu 1 Jahr laut Hotline.
Das bedeutet aktuell:
Niemand ist zuständig.
Zusätzlicher Aufwand Steuerberater.
Zahlung der im Becheid angegebenen Rückzahlung ODER absichtlich Weigerung.
Bei eindeutig falschem Bescheid muss eigentlich nicht bezahlt werden.
Da aber keine Erklärung zum Betrag steht, kann nicht einfach von falschem Betrag ausgegangen werden.
Steht nicht einmal eine Berechnungshilfe oder Erklärung im Bescheid. Die Zahl der Rückzahlung kommt genau einmal im Bescheid vor.
Ja, Taschenrechner mit klebrigen Tasten.
Für jeden gitl also tatsächlich, ALLES nachprüfen, den der Bescheid ersetzt den alten Bescheid. Damit hat man nach 1 Monat (Frist für Widerruf) nichts mehr in der Hand.
Fazit: noch mehr graue Haare. Bin hier wirklich am abkotzen.
Edit: Aber Achtung, ein Widerspruch ist in BW möglich / nicht in jedem Bundesland. Alternativ bleibt nur eine Klage = noch mehr unnötiger Aufwand.