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Schlussabrechnung - ungeklärte Rechtsfragen

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letzte Antwort am 11.03.2024 10:13:50 von deusex
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Kleine-Einfraukanzlei
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Sicherlich werden sich jetzt einige Kollegen/Innen mit den Schlussabrechnungen beschäftigen - so auch ich... die Devise lautete ja, zu warten... da sich die FAQ und Regelwerke immer wieder ändern. 

 

Ich habe folgendes Problem: ich hatte eine konkrete Rechtsfrage (gemeinnütziger Verein der Erwachsenenbildung, der eine "Pandemiezulage" erhalten hatte, bei der ich unschlüssig war/bin, ob diese als "Zuwendung der öffentlichen Hand" oder als "Teil der Vergütung für die Durchführung der Kurse" oder gar als weitere Corona-Hilfe zu werten ist). Ich hatte vor Antragstellung die Service-Hotline gefragt, die - wie üblich - keine konkrete Rechtsberatung geben wollte. Ich habe mich dann - in Absprache der Zentralstelle des Vereins - für eine Lösung entschieden in der Hoffnung, bis zur Schlussabrechnung konkretere Infos zu erhalten. Auf den Antrag hin hatte die Bewilligungsstelle (andere) Fragen, die ich beantwortet habe und DARIN direkt nochmals meine konkrete Rechtsfrage mit meiner Ansicht dargelegt und um Auskunft gebeten hatte. Ohne Antwort.

 

Letztendlich ist die Rechtsfrage jetzt noch offen. 

 

Ich fragte eben bei der Service-Hotline nach Möglichkeiten, eine Erläuterung/Stellungnahme mit der Schlussabrechnung zu verbinden. Erste Antwort (nach Rückfrage bei einer anderen Kollegin der Service-Hotline): es sei mir freigestellt, auf evtl. Rückfragen der Bewilligungsstelle zu warten (ABER; die sehen ja letztendlich das "Problem" gar nicht, sondern nur das Ergebnis meiner Entscheidung und wissen also gar nicht, dass ich überhaupt etwas zu entscheiden hatte und wie) oder ich könne eine Stellungnahme gleich mit der Schlussabrechnung hochladen - allerdings fand der Bearbeiter der Service-Hotline innerhalb von 10 Minuten suchen und andere fragen nicht, wie das ginge... Quintessenz nach der Antwort eines anderen Kollegen: Nichts mit einreichen und auf Rückfrage warten.  Wenn keine kommt, sei alles ok. Mal wieder keine hilfreiche Antwort?!

 

Wie gehen Kollegen/Innen mit speziellen Sachverhalten um, deren rechtliche Einordnung unklar ist?

mehrkaffee
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Wenn man was mitteilen will:

 

VOR die unterschriebene Erklärung die eigene Mitteilung legen, einscannen, zusammen mit der Erklärung hochladen.

 

Wenn dann von der Bewilligungsstelle die Erklärung auf Kreuze und Unterschriften geprüft wird (was ja eigentlich in jedem Fall erfolgen muss), müssen die ja zwangsläufig vorher die Mitteilung sehen, da als erste Seite eingescannt.

 

Welche Rechtswirkung das hat? Keine Ahnung... Daher erfolgt der Tip auch "ohne Gewähr"

Kleine-Einfraukanzlei
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Danke für den Tipp - klingt logisch.

 

Klar ohne Gewähr - Ihnen gegenüber ohnehin, und der Bewilligungsstelle gegenüber auch. Aber dann hat man zumindest "versucht", seine Rechtsauffassung mitzuteilen. Auch die vorherige bewusste Auseinandersetzung und Begründung des Problems lässt aus meiner Sicht keinen Raum für einen evtl. Vorwurf eines "Subventionsbetrugs"...

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MK3
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Meine Erfahrungen sind leider ähnlich. Zwar zu einem anderen Themenbereich (u.a. verbundene Unternehmen, Zuordnung zu den Beihilferegimen, etc.). Die Hotline ist keine wirklich Hilfe - die FAQ's sind nur ein Leitfaden. Nicht alle Themen werden befriedigend abdeckt. Letztendlich liegt alles im Ermessen der Bewilligungsstellen. Die Auslegungen sind inzwischen ja auch bei den einzelnen Bundesländern unterschiedlich.

 

Ihre Stellungnahme würde ich in einem Anhang darstellen und der SAR beifügen.

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BTSV1895
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Guten Tag, ich hänge mich hier an mit einer für mich unklaren Rechtsfrage.

Nunmehr kommen in Niedersachsen weit über ein Jahr nach Einreichung erste Rückfragen zur Schlussabrechnung Paket 1 von der NBank.

 

In einer solchen hatte ich erstmalig in der Schlusabrechnung gegenüber dem ursprünglichen Antrag für die Überbrückungshilfe III die FKP 24 'Ausgaben für Hygienemaßnahmen" geltend gemacht, weil der Mandant im April und Mai 2021 solche hatte, was bei Antragstellung im Februar 2021 noch nicht bekannt sein konnte.

 

Im Zuge ihrer Rückfrage teilte mir die NBank Folgendes mit:

"Der Beihilferahmen ist bereits ausgelaufen, aktuell findet nur noch der Vergleich zwischen den voraussichtlichen Zahlen im Antragsverfahren und den tatsächlichen Zahlen statt. Neue Positionen können gerade nicht mehr erfasst werden und würden sonst zur Rechtswidrigkeit der Förderung und damit ggf. zur vollständigen Rückforderung führen."

 

Auf Nachfrage von mir nach der Rechtsgrundlage:

"Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de unter den FAQs zur Beihilferegelung.

Angehängt finden Sie die Bekanntmachung zur „Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020“, dort unter § 6 finden Sie die Geltungsdauer."

 

Ich halte diese Antworten für unbefriedigend und bin grundsätzlich nicht bereit, eine Streichung der Posten zu akzeptieren.

 

Hat eine Kollegin/ein Kollege bereits ähnliche Erfahrungen?

 

 

 

 

 

 

 

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AKW
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Leider habe ich schon mit solchen Streichungen gerechnet. 

Selber habe ich noch keine Rückfragen zu diesen Sachverhalten (L-Bank) erhalten.

Seit neuestem ist ja auch i der Schlussabrechnung anzugeben, wenn eine neue Fixkostenposition hinzugefügt wird, aus welchem Grund die erst jetzt hinzugefügt wird. 

 

Ich denke das soll die Rückfragen dazu verringern. War damals bei Ihnen noch nicht möglich. 

 

Eine Lösung hierfür habe ich nicht, aber ich habe in meinen SARs immer angegeben, dass die Kosten im Zeitpunkt der Antragstellung nicht erkennbar waren und deswegen aufgrund einer Vermeidung einer Überförderung nicht pauschal angegeben wurden und deswegen jetzt mit der Schlussabrechnung angegeben werden. 

 

Inwiefern dies mit der Fixkostenhilfe übereinstimmt kann ich nicht beurteilen, da alle meine Anträge unter die Kleinbeihilfe gepasst haben. 

 

Grüße

 

AKW

 

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AKW
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Die L-Bank hat an die Steuerberaterkammern in BaWü mal wieder eine Mitteilung geschrieben bezüglich den Schlussabrechnungen. 

 

Da ich davon ausgehe, das die L-Bank nicht daran denkt, dass auch Prüfende Dritte aus anderen Bundesländern für in BaWü ansässige Unternehmen Hilfen beantragt haben, teile ich hier die Mitteilung der L-Bank für alle, die nicht die InfoMail von der Kammer Stuttgart erhalten haben:

 

Grüße AKW

deusex
Experte
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"Wenn die vom prüfenden Dritten geltend gemachten Antrags- und Beratungskosten zu den in vergleichbaren Fällen üblicherweise geltend gemachten Antrags- und Beratungskosten in einem eklatanten Missverhältnis stehen, hat die zuständige Bewilligungsstelle die Gründe für die geltend gemachten Antrags- und Beratungskosten, ggf. in Rücksprache mit dem prüfenden Dritten, zu ermitteln. Lassen sich die Gründe für unverhältnismäßig hohe Antrags- und Beratungskosten nicht hinreichend aufklären, ist die Bewilligungsstelle angehalten, im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens die Erstattung von Antrags- und Beratungskosten nur entsprechend des üblichen Maßes dieser Kosten teilzubewilligen. "

 

Die StbK geht hierauf auch ein und das ist natürlich ein dehnbahrer Begriff, was "üblich" ist. Nun bin ich in der beneidenswerten Lage, eine Übernahme als prüfender Dritter gemacht zu haben, um die Schlussabrechnungspakete zu erstellen.

Wir reden hier von einem Volumen von 500k€ Hilfen verteilt über alle Programme. Nun ahne ich schon, dass hier viel Arbeit auf mich zukommt, insbesondere eine intensive "Brieffreundschaft" mit der L-Bank eingehen werde.

 

Problematisch ist ja insbesondere, dass die Rechnung vor den Schlussabrechnungen gestellt und bezahlt sein muss, damit Sie noch in die Förderungen mit einfließen kann.

 

Man weiß zuvor nicht, wie sich der Aufwand nach Einreichung der Schlussabrechnungspakete entwickelt und natürlich schätzt man großzüger und wenn es dann übernommen wird, soll es ja recht sein.

 

Ich laufe mich grade bezüglich der Schlussabrechnungen ein wenig warm, weil ich noch auf "entschärfende" Entscheidungen gehofft habe, aber ich denke, das Thema "verbundene Unternehmen" als familiäre Verflechtung ist mehr oder weniger gegessen und kaum noch angreifbar; dennoch werden ich diese Mieten erklären, um ggf. die rechtliche Tür dafür offen zu halten.

 

Gibt es Erfahrungswerte, bei welchen die L-Bank anfängt zu zicken ?

Sind die Kosten prüfender Dritter für SAP1+SAP2 bereits in SAP1 zu deklarieren oder in den jeweiligen Paketen?

Würde da jetzt mal pauschal 4,5k je Schlussabrechnung in den Raum werfen (150€/Stdx30 Std.)...

 

Ist ja nicht so, dass ich die Anträge gemacht habe, womit ich hier ja schon mehr investieren muss, als wenn ich bereits das "KnoHow" aus den Anträgen habe.

 

Etwas ungewöhnlich mag es klingen, aber ich habe auch ernsthaft vor, eine Gutschrift nach Abschluss des Schlussabrechnungsverfahrens an meinen Mandanten zu erteilen und überberechnete Beträge wieder erstatten; insbesondere weil vorraussichtlich nicht die gesamten Kosten bezuschusst werden, da nur eine Teilerstattung der Kosten erfolgt und letztlich soll es, vorwiegend meiner Mandantin gegenüber, fair sein.

 

Der erhöht bezahlte Zuschuss auf Grund dieser Gutschrift müsste dann doch gemeldet und korrigiert werden . . .

 

 

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AKW
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Also ich mach es so.

 

Ich erstell die Schlussabrechnung Paket 1.

Als letzter Schritt kalkulier ich die entstandenen Kosten und trage diese als Kosten prüfender Dritter ein.

Dann bekommt der Mandat alles zum unterschreiben. 

Sofern keine Änderungen kommen, bekommt der Mandant nach Unterschrift die Rechnung und wenn diese dann bezahlt ist, wir das Paket eingereicht. 

Wenn es Änderungen gibt, wird neu kalkuliert, neue SAR wird dem Mandanten vorgelegt und anshcließend gibts die höhere Rechnung.

Dann kommt Paket 2 mit dem gleichen Ablauf. 

 

Zu den "üblichen" Kosten... naja, bisher hatte ich zu jeder SAR Rückfrage immer die anscheinend enorme Abweichungen der Kosten des prüfenden Dritten zum Durchschnitt. 

Ich bin davon überzeugt, dass die einfach nur Daten sammeln, was die Kollegen alle abrechnen. 

Bis jetzt habe ich bis auf Mini-Fälle noch keine Bescheide und damit auch keine Streichung von Kosten des prüfenden Dritten. 

In meinen Antworten bezüglich den Kosten Prüfender dritter wird ein Standarttext niedergeschrieben der die Abrechenmethode darstellt und Besonderheiten bei dem Mandant dargestellt (z.b. Vergleichsberechnung für den Ansatz 25a oder nicht, Quartals Buchhaltung bei der die Umsätze händisch zusammengerechnet werden mussten , da keine Monatsstapel gemacht wurden oder größere Diskussionen mit dem Antragstellenden wegen der Geltendmachung von diversen Kosten...)

 

In meinen Kalkulationen und Aufschrieben, lande ich meist bei 10-20% der Fördersumme was in Rechnung gestellt wird. Ist purer Zufall, da wir alles nach Zeiten abrechnen. Aber im Schnitt kommt das so raus.  

 

 

@Lukas_Hendricks hatte in seinen Seminaren immer gepriesen das er eine Excel-Tabelle Online hat, in der man diese Angaben freiwillig erfassen kann und damit allen Kollegen helfen kann, das "übliche" nachzuweisen. 

Ich hatte in der Antragsphase immer fleißig gefüllt, aber mittlerweile ist der Link nicht mehr gültig den ich habe. Eventuell kann Herr Hendricks dieses wieder aufleben lassen, damit sich noch mehr daran beteiligen, weil es so langsam klar wird, dass es notwendig ist und damit eine sehr geile Diskussionsgrundlage für diesen Streitpunkt geschaffen wird. 

 

Bis auf wenige SAR bin ich mittlerweile durch. Rückfragen zum Paket 1 kommen erst, wenn das Paket 2 auch eingereicht ist. Wer also noch keine Rückfragen haben will, wartet mit dem Paket 2 bis zum 30.06.2024 (Die Frist 31.03.2024 wird eh verlängert 😉 )

 

Grüße

 

AKW

a_duras
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Ich hatte diese Woche den Fall, dass ich die SAR für das 1. Paket (auch das einzige für diesen Mandanten) die Nachfrage bekommen habe, warum die Adresse von der SAR nicht mit deren Abruf vom FA überein stimmt. Mein erster Gedanke war, dass ich das übersehen hatte.

 

Die Einreichung der SAR war aber bereits im November 2022 und der Umzug erst in Juni 2023. Ich musste mir verkneifen unter meine Antwort zu schreiben, dass ich es nicht einrichten konnte die SAR erneut nach dem Umzug mit der neuen Adresse einzureichen und man sich doch denken kann, dass sich soetwas innerhab eines Jahres ändern kann. Zumal die Ardesse in der SAR mit dem Antrag übereinstimmt. 🙄

 

Bei uns sind auch noch ca. 80% der eingereichten SAR ohne Rückfragen oder Bescheid. Wir sind gespannt, was dieses Jahr dann so kommt.

 

Außerdem hatte mein Chef bzgl. der Rechnungen zur Erstellung der SAR je nach Mandant bereits eine Pauschale für die Rückfragen einkalkuliert (anhand der Rückfragen bei den Anträgen).

AKW
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Also ich kann aus Erfahrung sagen, dass die Rückfragen im Vergleich zur Antragsphase deutlich gestiegen sind. 

 

Ich hab im Schnitt rund 5 Stunden Pro Paket pro Fall eingeplant, was an Rückfragen kommen wird. Teilweise reichen die nicht aus mit der gesamten Dokumentation dazu und die Diskussionen mit dem Mandanten. 

Ich würde eher dazu tendieren nen kompletten Arbeitstag einzuplanen. 

 

Erst werden die Umsatz abgefragt und um Nachweise gebeten. Dann eventuelle Abweichungen bei Falschbuchungen oder Verschiebungen abgefragt.

 

Dann erfolgt die Rückfrage nach den anscheinend sehr hohen Mietkosten die zu erläutern sind und dabei auch die Rückfrage nach den Fixkosten 11 die ja so wie so zu hoch sind. 

Nach der Erläuterung wie sich die Fixkosten 11 zusammensetzen, werden entsprechende Nachweise angefragt.

 

Und wenn dann die Bewilligungsstelle noch Lust hat, wird man noch gebeten nochmals zu Begründen, warum Corona bei genau diesem Betrieb zum Umsatzausfall geführt hat. 

Oh und einmal wurde sogar nochmals eine Gewerbeanmeldung angefordert.... Aber die Prüfung sollte ja eigentlich schon in der Antragsphase gelaufen sein.

 

 

Also kurz gesagt: Lieber mal bisschen mehr zeit für die Rückfragen einplanen. 


Grüße

 

AKW

 

AKW
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Hier ein kleiner sehr erschreckender Bescheid von der Bewilligungsstelle L-Bank, in der uns die Kosten für die Antragstellung um fast 50% gekürzt wurden. Ohne vorherige Ankündigung oder Darlegung des entstandenen Aufwands. Lediglich die Rechnungen dazu wurden angefordert. 

Ich hab Anträge mit deutlich höheren Kosten im Verhältnis zur Antragssumme genehmigt bekommen. Ob jetzt der einzelne SB hier auf nem Trip der Kürzung ist oder die L-Bank an sich ne Linie, aufgrund der bisher gesammelten Daten, festgelegt hat, werden wir beim nächsten Bescheid sehen. 

 

AKW_0-1707817832610.png

Zumindest wurde akzeptiert, dass die Kosten nur auf die geförderten Monate verteilt werden. Das war hier in der Community auch noch irgendwo die Frage. 

 

Grüße

 

AKW

a_duras
Einsteiger
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gerade bei der L-Bank hat mein Chef die Rechnungen für die Schlussabrechnung etwas höher gsetellt, da hier bisher die meisten (unsinnigsten) Rückfragen waren. Für einen Mandant, für den wir alle Hilfen beantragt hatten, kam jedes mal die Rückfrage nach einem aktuellen Handelsregisterauszug. 🙄

 

AKW
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Guten Morgen, 

 

In der Anlage ein Brief von Prof. Schwab an das BMWK vom 27.02.2024.

 

Sehr schöne Forderungen... leider ein Jahr zu spät. Wir müssen jetzt einreichen, müssen jetzt uns damit abfinden, dass es keine Wahlrechte gibt.

 

Ich sehs kommen, am 25.03.2024 wird dann die Fristverlängerung ausgesprochen. Wie bei jeder verd*bleep* Hilfe es war... 

 

Mir ist es echt so langsam egal. Ich resignier und bin nur noch froh, wenn ich den **bleep** los bin. 

 

Grüße 

 

AKW

Arnd05
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aus tiefster Seele: dito !!!!

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AKW
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Und der nächste SAR Bescheid Paket 1 wo se die Kosten des Prüfenden Dritten gekürzt haben... ich bekomm heut echt noch nen Vogel. 

 

Nicht mal ne Rückfrage dazu oder ne Möglichkeit zur Kürzung ne Stellungnahme abzugeben. Nein Bescheid erlassen, Kosten gekürzt... Friss oder Stirb. 

 

Insgesamt dadurch eine höhere Rückzahlung von über 1.100 €. 

 

Grüße

 

AKW

 

 

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Arnd05
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tja, und dann kann man sich entscheiden:

 

a) den Mandanten irgendeinen Blödsinn erzählen, warum und was gekürzt wurde oder

b) ehrlich die StB-Kosten nennen und sich der Diskussion stellen, dass man ja gesagt habe, die Kosten seien förderfähig.....( nicht zwingend, schon klar, aber für nicht ganz so tiefsinnige Mandanten verbleibt doch der Eindruck, man hätte ihnen in irgendeiner Form die Unwahrheit gesagt.

 

....und wenn man sich als Berater wehren wollen würde, muss man das Ganze auf dem Rücken der Mandanten austragen, schließlich sind sie diejenigen, die klagen müssen........

 

 

Stb2021
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@AKW wenn ich aber sehe, wie hoch Ihre Kosten sind, dann kann ich bei meinen Fällen ganz entspannt bleiben.

 

5.600€ für einen einzigen Antrag auf Ü3 finde ich sportlich. 

 

Hier mal ein Auszug aus einem Seminar zu der Honorarhöhe:

 

Stb2021_0-1709210156239.png

 

AKW
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@Stb2021 , jops das ist schon sportlich. Aber wenn das Mandat entsprechend Sportlich ist, dann sind auch die aufgewendeten zeiten sportlich. 

 

nehmen wir mal an, wir haben einen kleinen Gebrauchtwagenhändler mit Quartalumsatzsteuer-Voranmeldung

 

Sie haben alleine beim Umsatzausfallberechnung ein 4-faches Wahlrecht. 

Durchschnitt 2019 mit §25a und ohne §25a

Monatsvergleich mit §26a und ohne §25a 

 

Wenn der dann noch im Jahr 2019 gegründet wurde, dann gibts noch die Wahlrechte der entsprechenden ersten Monate und des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung.

 

Das einmal für den Erstantrag und dann noch für den Verlängerungsantrag...

 

Alleine an der Umsatzausfallberechnung gehen da schon stunden drauf, weil Sie alle Umsätze zusammenrechnen dürfen, weil die USt-Va nichts sagt. 

 

Woher nimmt sich die L-Bank hier das recht raus zu beurteilen wieviel Aufwand in die Günstigerrechnung der einzelnen Wahlrechte geflossen ist. 

 

Aber es reicht mir eigentlich schon mich vor der L-Bank zu rechtfertigen 😉 Insofern bitte ich zu entschuldigen, dass ich keine weiteren Ausführungen dazu mache. 

 

Es nervt mich einfach grad nur noch....  

 

Grüße

 

AKW

MK3
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lass mich raten: L-Bank?

Ich habe leider genau das gleiche Thema. Unser Honorar wurde mehr als halbiert, ohne Rückfrage usw. 

Dabei hatten wir dargelegt, dass wir im Vorfeld i.S. Warenwertabschreibung erheblichen Aufwand hatte.

In der SAR hat der Mandant dann die Warenwertabschreibung in Höhe von TEUR 50 zurückgenommen, da er nun doch die Waren über Sonderverkäufe veräußern konnte. Klar ist jetzt die Fördersumme von TEUR 80 auf TEUR 30 geschrumpft, aber dafür kann ich ja wohl nichts. Die Arbeit hatten wir ja trotzdem .... und der Mandant hatte dies ja nicht absichtlich beantragt. Es wird immer wieder vergessen, dass wir zum großen Teil mit Planzahlen gearbeitet haben.

wirklich ärgerlich

oaausb69
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Seinerzeit die Ansage eines Mandanten, Zitat: "So hohe Gebühren für ein paar Knöpfe drücken? Ist ja wie bei der Bilanz".

Ich vermute, der hat jetzt einen Nebenjob bei der L-Bank...

andrereissig
Experte
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Mal wieder ein treffsicherer Kommentar von @Lukas_Hendricks zum Wahnsinn in den Bewilligungsstellen:

 

YOUTUBE - Neues zur Schlussabrechnung - IHK München schießt den Vogel ab - Lukas Hendricks platzt der Kragen

 

Mit diesem Video sollten alle Mitarbeiter in sämtlichen Bewilligungsstellen als Dauerschleife zwangsbeschallt werden.

Live long and prosper!
Stb2021
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Danke für den Link! Anbei das Dokument aus dem Video

AKW
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Nochmal ein kleines Schmankerl von der L-Bank:

 

Lehnt einfach mal im Bescheid das Wahlrecht ab, den geschätzten Umsatz aus dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung anzusetzen. 

Und das ausgeübte Wahlrecht sowie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung liegt der L-Bank vor. 

 

AKW_0-1710146943945.png

 

 

Der Förderbetrag wird damit um 40 € geringer. Also auch kein Betrag wo man sagen könnte, da streit ich mich durch.

Schon allein das es bei einem 1.500 € Förderantrag 2 Rückfragerunden gibt, lässt mich innerlich verzweifeln. 

 

Das wird denke ich zur Etikette, dass man Klein**bleep** streicht um ne geringere Förderung zu bekommen, bei der es sich nicht lohnt, dagegen vorzugehen. 

 

Grüße

 

AKW

 

 

deusex
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Ich habe in der Tat auch das Gefühl, dass wohl "intern" angewiesen wird, zunächst überall nach "Kleinvieh" zu schauen, was auch irgendwann "Mist" macht, um die Förderung im Nachhinhein zu reduzieren bzw. Nacherstattungen zu kompensieren.

 

Ohne in Verschwörungstheorien zu verfallen, kann ich es mir durchaus vorstellen, das gestrichen werden soll, kann bzw. muss, bis zu einer imaginären Schmerzgrenze.

 

Bei der L-Bank in BaWü, darf man sich m.W. noch glücklich schätzen, verfolgt man die Entwicklungen in Communties/Podcast.

Zumal der Rechtsbehelf hier noch der "Widerspruch" ist; in anderen Bundesländern sei das Rechtsmittel wohl direkt di Klage, was wiederum eine höhere Hürde wäre, sich gegen "unpassende" Schlussbescheide aufzulehnen.

 

 

 

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letzte Antwort am 11.03.2024 10:13:50 von deusex
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