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Schlussabrechnung Bayern- Ansatz der Fixkosten

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AKW
Fachmann
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Guten Morgen zusammen, 

 

ich habe einen einzigen Mandanten aus Bayern, für den ich die Überbrückungshilfen beantragt habe. Für den Rest meiner Anträge hab ich die L-Bank an der Backe.  

 

Dank des Föderalismus (oder warum auch immer), hat ja jedes Bundesland seine eigenen Regelung für die den Ansatz der Fixkosten im jeweiligen Fördermonat. 

 

Ich bin gerade auf der Suche nach den Regelungen die in Bayern gelten. 

 

Folgendes habe ich aus meinen Seminaren und Recherche gefunden:

 

 

AKW_2-1693810740517.png

 

Und:

 

AKW_3-1693810757186.png

 

Ist das nun aktuell oder gabs da von der StB Kammer München/Nürnberg oder die IHK München etc neue Infos dazu?

 

Vielen Dank vorab für nen kurzen Hinweis.

 

Grüße 

 

AKW

 

 

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