Hallo ,
ein Lieferant summiert die Nettoentgelte der einzelnen Rechnungspositionen nicht auf, gibt die Steuerbeträge nach Steuersätzen in einer Summe und die Bruttoentgelte insgesamt an.
M.E müssen das Netto-Einzelbeträge der Lieferung für die jeweiligen Steuersätze summiert werden.
Das Verbuchen erfordert zusätzliche Rechenarbeit die Prüfung ist umständlich und entspricht m.E. nicht den GoB.
Der Lieferant will Rechnungen nicht abändern, weil sein StB anders argumentiert, der Mdt den Lieferanten nicht wechseln.
Gibt es Erfahrungen und Rechtsgrundlagen?
Viele Grüße
§14 IV Nr. 7 UStG
Blick ins Gesetz macht klug.