Hallo in die Runde....Habe bei der Novemberhilfe statt "indirekte Betroffenheit" "Betroffenheit über Dritte " angeklickt. An der Höhe würde sich nichts ändern. Abschlagszahlung ist schon erfolgt. Hotline meinte Zurückziehen des Antrages geht nicht mehr, soll Schlussabrechnung abwarten (unsichere Antwort). Hat schon jemand Erfahrungen gemacht, wie damit umgegangen werden kann. Änderungsantrag stellen?
Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße.
Wo genau ist denn das Problem? Wofür jetzt ändern?
Und warum nicht einfach das machen, was die Hotline sagt? Dafür ruft man doch da an?
Die klangen ziemlich verunsichert, als ich meine Bedenken äußerte, ob der Antrag dann nicht im Rahmen der Schlussabrechnung abgelehnt werden könnte wegen nicht zutreffender angegebener Antragsberechtigung.....Aber letztendlich ist er ja betroffen....
Laut Erläuterung zu den Korrekturanträgen sollen diese nur gestellt werden bei einer Erhöhung der Billigkeitsleistungen:
Zitat:
Dabei geht es ausschließlich um Änderungen, die zu einer Erhöhung der Billigkeitsleistung führen. Alle Änderungen, die nicht zu einer Erhöhung der Billigkeitsleistung führen, sind hier nicht relevant und erfordern keinen Änderungsantrag.
Da sich nichts in der Höhe ändert, würd ich keinen Antrag stellen.
Grüße
AKW
Sie haben ja keine bewusste Falschangabe gemacht und im Rahmen einer Korrektur würde die Antragsberechtigung ja nicht entfallen.
Das ist ja eher eine redaktionelle Korrektur. Ich kann mir nicht vorstellen, daß das in der Schlussabrechnung zu Problemen führen wird.
Das ist ja ungefähr so, als wenn Sie bei der Branche statt "Tanzschule" versehentlich "Tankstelle" angeben - sachlich falsch, aber ohne materielle Auswirkungen.
Für eine Ablehnung wäre meiner Einschätzung nach ein Wegfall der Förderberechtigung notwendig.