abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Novemberhilfe

4
letzte Antwort am 28.04.2021 14:38:51 von andrereissig
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Rieg25
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 5
200 Mal angesehen

Hallo in die Runde....Habe bei der Novemberhilfe statt "indirekte Betroffenheit" "Betroffenheit über Dritte " angeklickt. An der Höhe würde sich nichts ändern.  Abschlagszahlung ist schon erfolgt. Hotline meinte Zurückziehen des Antrages geht nicht mehr, soll Schlussabrechnung abwarten (unsichere Antwort). Hat schon jemand Erfahrungen gemacht, wie damit umgegangen werden kann. Änderungsantrag stellen?

Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.

 

Viele Grüße.

oaausb69
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 5
178 Mal angesehen

Wo genau ist denn das Problem? Wofür jetzt ändern?

 

Und warum nicht einfach das machen, was die Hotline sagt? Dafür ruft man doch da an?

0 Kudos
Rieg25
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 5
171 Mal angesehen

Die klangen ziemlich verunsichert, als ich meine Bedenken äußerte, ob der Antrag dann nicht im Rahmen der Schlussabrechnung abgelehnt werden könnte wegen nicht zutreffender angegebener Antragsberechtigung.....Aber letztendlich ist er ja betroffen....

0 Kudos
AKW
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 4 von 5
158 Mal angesehen

Laut Erläuterung zu den Korrekturanträgen sollen diese nur gestellt werden bei einer Erhöhung der Billigkeitsleistungen:

 

Zitat:

Dabei geht es ausschließlich um Änderungen, die zu einer Erhöhung der Billigkeitsleistung führen. Alle Änderungen, die nicht zu einer Erhöhung der Billigkeitsleistung führen, sind hier nicht relevant und erfordern keinen Änderungsantrag.  

 

Da sich nichts in der Höhe ändert, würd ich keinen Antrag stellen. 

 

Grüße

AKW

0 Kudos
andrereissig
Experte
Offline Online
Nachricht 5 von 5
141 Mal angesehen

Sie haben ja keine bewusste Falschangabe gemacht und im Rahmen einer Korrektur würde die Antragsberechtigung ja nicht entfallen.

 

Das ist ja eher eine redaktionelle Korrektur. Ich kann mir nicht vorstellen, daß das in der Schlussabrechnung zu Problemen führen wird.

 

Das ist ja ungefähr so, als wenn Sie bei der Branche statt "Tanzschule" versehentlich "Tankstelle" angeben - sachlich falsch, aber ohne materielle Auswirkungen.

 

Für eine Ablehnung wäre meiner Einschätzung nach ein Wegfall der Förderberechtigung notwendig.

Live long and prosper!
0 Kudos
4
letzte Antwort am 28.04.2021 14:38:51 von andrereissig
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage