Guten Morgen (gerade noch),
folgender Antragsteller möchte Novemberhilfe / Dezemberhilfe bekommen:
natürliche Person mit Einzelunternehmen und einer UG (haftungsbeschränkt), an der die natürliche Person zu 100% beteiligt ist. In meinen Augen ziemliche eindeutig verbundene Unternehmen:
U1 = natürliche Person mit EU
U2 = UG (haftungsbeschränkt).
Die UG ist in einem benachbarten Markt tätig. Jetzt hat aber dieses ganze Unternehmenskonstrukt keinen einzigen Arbeitnehmer, nicht mal den GGF. Ergo liegen folgende "Rechtssubjekte i.S.d. Hilfe" vor:
Solo-Selbständiger 1 = natürliche Person mit EU
Solo-Selbständiger 2 = UG (haftungsbeschränkt).
Die UG hat nach Aussage des Antragstellers (es ist kein Bestandsmandat) keine Umsätze (gar keine, 0). Ergo wäre es relativ unproblematisch, einen Antrag für den "Unternehmensverbund" zu stellen. Im Zweifel würde ich dies wohl auch tun.
Aber sind "verbundene Solo-Selbständige" überhaupt per Definition möglich? Zwar ist in den FAQ 5.2. (verbundene Unternehmen) immer nur von "Unternehmen" die Rede, aber im Einleitungssatz wird ja definiert:
"Welche Unternehmen als verbundene Unternehmen gelten, richtet sich nach der EU - Definition." Und nach dieser wären grds. auch natürliche Personen (und demnach auch Solo-Selbständige) erfasst.
Aber kann ich überhaupt zum Prüfungsschritt "verbundene Unternehmen" gelange, wenn ich "weiter oben in der Prüfreihenfolge" einen "Solo-Selbständigen" feststelle?
Frohe Ostern allen gestressten Kollegen,
FB