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Neustarthilfe ist ab sofort beantragbar (Direktantrag)

65
letzte Antwort am 19.03.2021 09:32:47 von Hilmar_Speck
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Hilmar_Speck
Aufsteiger
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Neustarthilfe.jpg

Es sollte (hoffentlich/ eigentlich) bei allen prüfenden Dritten implementiert worden sein.

Mit freundlichem Gruß aus Sachsen-Anhalt

Hilmar Speck

Mit freundlichem Gruß


Hilmar Speck
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juliab_
Beginner
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Nachricht 62 von 66
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Vielen Dank!

Vor einer halben Stunde gab es diesen Punkt bei mir noch nicht im Antragsportal, nun ist er aber vorhanden.....

 

Viele Grüße

 

Julia Biermann

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matthiasbergmann
Einsteiger
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@martin65  schrieb:

Als Bonbon werden auch die Kosten des einreichenden Dritten erstattet. Also wird der Betrag von 7.500 € (max) noch um die Kosten für den Antrag erhöht. Und zwar werden diese Kosten zu 100% übernommen (zur Zeit).

 

 

Gruß

 

Martin Heim

 

 


Erstattet werden 250,00 Euro bei Anträgen bis 5.000,00 Euro, darüber 5% der Antragssumme, also bis zu 375,00 Euro. (Ich war echt erstaunt, als ich das Kammerschreiben von gestern Abend gesehen habe.)

 

EDIT: Ungünstig, wenn man schon Zeit investiert hat, um den Mandanten mit dem Elster-Zugang zu helfen, und die dann den Antrag schon selbst gestellt haben.

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bodensee
Experte
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Nachricht 64 von 66
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Tja schon passiert, erster Antrag ist schon raus, war ich wohl zu billig🤣

 

aber macht nichts letztlich zahlen wir das als Steuerzahler wieder selbst, daher macht es nicht immer Sinn auf das Honorar zu schielen, aber natürlich müssen und sollen die Kosten gedeckt sein. 

 

Aber im Gegensatz zu Ühilfe III, ist der Antrag nur wahrlich kein Hexenwerk oder ich habe mich inzwischen daran gewöhnt und sehe viele Kreuzchen nicht mehr so eng wie noch vor 1 Jahr. 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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martin65
Meister
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Ich war auch zu billig. -)

 

Im Verhältnis zum Aufwand war es aber ok.

 

Frage ist nur: Wie aufwendig wird die Schlussabrechnung? Und nicht nur dieser Neustarthilfe sondern alle möglichen Coronahilfen. 

 

Vielleicht sollte eine einheitliche Rückforderungserklärung für alle Coronahilfen geschaffen werden? Ansonsten sehe ich uns schon, für jeden Mandanten 10mal die Stammdaten immer wieder zu erfassen.

 

Schönen Freitag

 

Martin Heim

 

 

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Hilmar_Speck
Aufsteiger
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Die Forderung einer einheitlichen Gesamtschlussabrechnung für alle Programme bzw. Programm-/ Wahlrechtsänderung über den Härtefallfonds/ Sonderregelung wurde bereits mehrfach an das BMWi kommuniziert.
Dies ist u.a. auch wegen des übergreifenden beihilferechtlichen Rahmens und der programmabhängigen und den EU-Wahlrechten bzw. für einen Wechsel Neustarthilfe und ÜHIII dringend geboten.

Mit freundlichem Gruß aus Sachsen-Anhalt

Hilmar Speck  

Mit freundlichem Gruß


Hilmar Speck
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letzte Antwort am 19.03.2021 09:32:47 von Hilmar_Speck
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