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Neustarthilfe ist ab sofort beantragbar (Direktantrag)

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letzte Antwort am 19.03.2021 09:32:47 von Hilmar_Speck
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erzix
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Die Neustarthilfe kann wie in der Überschrift ab sofort beantragt werden, aber nur per Direktantrag, also jeder Antragsteller für sich selbst mit dem jeweiligen Elsterzertifikat.

 

Auf der einen Seite nicht schlecht, da können wir das an die Mandanten zurückschieben, aber mit den Schlussabrechnungen werden sie wieder auf der Matte stehen.

 

LG

AHopf
Beginner
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Nachricht 2 von 66
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Ich finde das zu umständlich für die Mandanten, welche kein Zertifikat haben. Hätten sie zumindest auch die Möglichkeit über STB einräumen sollen. Gelöchert wegen irgendwas werde die STB dann sowieso und insgesamt dann Mehraufwand.

oliverstippe
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 66
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Allerdings. Mal wieder ein Schuss in den Ofen. Jetzt können wir noch Elster-Hotline spielen. 

 

So wie ich das sehe, besteht keine Möglichkeit, den Antrag für den Mandanten zu stellen, oder? Ich kann mich mit meinem Zertifikat nicht anmelden.

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teresateusch
Beginner
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Ich hatte heute morgen dazu mit der Hotline telefoniert. Laut denen ist nicht geplant, dass eine Antragsstellung über die Kanzlei erfolgen kann. Weder über das Portal noch über Elster. Das muss tatsächlich jeder Mandant selbst machen. Die wenigsten haben doch tatsächlich einen eigenen Elster Zugang... dann geht jetzt das große registrieren los 🙄

Kanzlei-Organisationsbeauftragte
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erzix
Einsteiger
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Man kann den Antrag nur stellen, wenn man das Zertifikat vom Mandat hat. Ich habe mich testweise mit meinem Zertifikat angemeldet und da sind meine Daten fest im Antrag drin und lassen sich auch nicht ändern.

 

LG

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matthiasbergmann
Einsteiger
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Herrlich.

 

Die Rückfragen wegen ELSTER sind doch vorprogrammiert.

 

Stellt sich auch die Frage wie viele Mandanten das ELSTER-Konto nicht mittels Personalausweis eröffnen können, und dann bei "Anmeldung mit Zertifikatsdatei" erst einmal auf die Briefe vom Finanzamt warten dürfen.

 

Ich habe mir eben einmal die FAQ "durchgelesen".

Da erwarte ich auch viele Rückfragen von Mandanten, die das alleine beantragen wollen.

Insbesondere wenn es dann noch um die Erfassung der kurzfristigen Beschäftigungsverhältnisse bei Schauspielern, etc. geht.

Da werde ich mich mit dem eigenen ELSTER-Zugang mal probeweise einloggen, um mir die Formulare anzuschauen - Oder hat jemand schon Ausdrucke/Screenshots davon, damit man weiß, was die Mandanten fragen werden?

oaausb69
Aufsteiger
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Ich verstehe die Problematik nicht...  bin heilfroh, dass wir uns damit nicht auch noch befassen müssen.

Bei Rückfragen zu Elster werden die Mandanten an die offizielle Hotline verwiesen und gut. So what?

 

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oliverstippe
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@oaausb69  schrieb:

Ich verstehe die Problematik nicht...  bin heilfroh, dass wir uns damit nicht auch noch befassen müssen.

Bei Rückfragen zu Elster werden die Mandanten an die offizielle Hotline verwiesen und gut. So what?

 


Die Problematik habe ich seit einer Stunde am Telefon. Die Mandanten fragen doch uns. Meine Vorgehensweise ist jedenfalls eine andere.

matthiasbergmann
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Nachricht 9 von 66
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@oliverstippe  schrieb:

@oaausb69  schrieb:

Ich verstehe die Problematik nicht...  bin heilfroh, dass wir uns damit nicht auch noch befassen müssen.

Bei Rückfragen zu Elster werden die Mandanten an die offizielle Hotline verwiesen und gut. So what?

 


Die Problematik habe ich seit einer Stunde am Telefon. Die Mandanten fragen doch uns. Meine Vorgehensweise ist jedenfalls eine andere.


Sehe ich auch so...

 

Natürlich wäre ich auch froh, wenn ich mich nicht darum kümmern müsste - Aber ich sehe es auf mich zukommen, dass ich mich eben trotzdem drum kümmern werden muss, weil ich die Mandanten damit nicht im Regen stehen lassen will. Vor allem wenn es um die wirtschaftliche Existenz geht.

 

Bis gestern hatte ich schon genug Anfragen mit: "Wo bekomme ich jetzt die 7.500,00 Euro her?" Da gehe ich nicht davon aus, dass das nun abnehmen wird, im Gegenteil.

swenzel
Einsteiger
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Nachricht 10 von 66
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Seit Monaten sind wir Steuerberater Ansprechpartner für alle Hilfsprogramme und jetzt sollen die Mandanten ein Elster-Zertifkat beantragen, damit sie den Antrag selber stellen können? Wer hat sich das wieder ausgedacht?

 

Ein Direktantrag macht ja wirklich nur für die Mandanten Sinn, die bereits ein Elster-Zertifkat haben. Für alle anderen ist das eine unötige Hürde und uns kostet es Zeit und Nerven. Der Antrag ist ja nicht umfangreich, den hätten wir nebenbei auch vorbereiten können.

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cwes
Meister
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Nachricht 11 von 66
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@swenzel  schrieb:

... jetzt sollen die Mandanten ein Elster-Zertifkat beantragen, damit sie den Antrag selber stellen können? Wer hat sich das wieder ausgedacht?

 

...unötige Hürde...


DUCY? Das hat sich natürlich jemand ausgedacht, dem die Quote der ablehnbaren Anträge bei den bisherigen Programmen zu niedrig ist.

 

 

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andrereissig
Experte
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Nachricht 12 von 66
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@oaausb69  schrieb:

Ich verstehe die Problematik nicht...  bin heilfroh, dass wir uns damit nicht auch noch befassen müssen.

Bei Rückfragen zu Elster werden die Mandanten an die offizielle Hotline verwiesen und gut. So what?

 


Na ja, die Fragen werden ja nicht zu ELSTER kommen, sondern zu den Antragsangaben.

 

"Wie ermittle ich den Referenzumsatz"

"Was trage ich bei Punkt XY ein"

 

Da kann die ELSTER-Hotline auch nicht weiterhelfen und dann sind doch ohnehin wir wieder in der Verlosung.

 

Wenn Sie dann den Mandanten mit Verweis auf die FAQ abwimmeln wollen... viel Erfolg.

Live long and prosper!
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matthiasbergmann
Einsteiger
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Aber ELSTER reicht auch schon.

 

Ich wollte eben mal in einen Antrag reinschauen, und bekam beim ELSTER-Login diese Meldung:

unvollständig.JPG

Danach ging nur noch "Abbrechen". 😂

(Bisher funktionierte das ELSTER-Zertifikat ohne Probleme.)

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oaausb69
Aufsteiger
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Das hat nix mit abwimmeln zu tun.

Ich stelle mal die steile These auf: Wer es nicht schafft, diesen Antrag ohne Hilfe eines Steuerberaters hinzubekommen, der hat die Hilfe vielleicht gar nicht "verdient"? Ggf. mangelt es dann an der Befähigung zur Selbständigkeit?

 

So, nun her mit dem **bleep**storm  🙂

 

 

 

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saldorfer
Beginner
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Nachricht 15 von 66
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Das Schöne an Überbrückungshilfe 3 und Neustarthilfe bei Soloselbständigen ist, daß sie sich gegenseitig ausschließen und nicht etwa gegeneinander verrechnet werden.
D.h. man muss dem Mandanten, der zumindest einiges an Fixkosten (Miete und ähnliches) hat,  die Überbrückungshilfe ausrechnen(z.B. durch Ausfüllen des Antrags) unter Zugrundelegung geschätzter Umsatzzahlen für März bis Juni(Januar hat man, Februar momentan auch noch nicht) und muss dann dem Mandanten ausrechnen, was er bei der Neustarthilfe bekäme(mit geschätzten Umsatzzahlen, vgl. oben) und und beurteilen, was für ihn günstiger ist.
Manche hatten ja Januar/Februar zu, holen den Umsatz aber vielleicht wieder von März bis Juni rein, so dass Überbrückungshilfe der Spatz in der Hand ist.
Falls Neustarthilfe für ihn günstiger ist, ihm dann sagen, dass er sich bei Elster anmelden soll(ist er in der Regel nicht, weil die Buchhaltung über den StB läuft) und selber das Neustarthilfe-Formular ausfüllen soll(Anrufe vorprogrammiert, wozu hat er denn einen Steuerberater!).
Letztendlich hat man den Aufwand, beide Verfahren auszurechnen und kann evtl. keinen Antrag abrechnen, weil der Mandant es selber macht . Vielleicht kann man ja die Beratung dazu abrechnen?

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Gelöschter Nutzer
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😠...

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martin65
Meister
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Nachricht 17 von 66
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Genau.

 

Ich werde umsatteln auf Glaskugelproduzent.

 

Wenn man es richtig machen will und das beste Ergebnis erzielen will, muss der Soloselbständige bis Juli 2021 warten, um den Antrag zu stellen. Wenn nicht vorher der Insolvenzverwalter schneller war.

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oliverstippe
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@saldorfer  schrieb:

 Vielleicht kann man ja die Beratung dazu abrechnen?


Die auf jeden Fall. Rechnung schicke ich direkt an Altmeyer. 😉

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vbluhm
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Was mache ich denn jetzt, wenn ich die ÜH III für den Mandanten ausgerechnet habe ?

 

Wenn ich den Antrag stelle, könnte der Mandant die Neustarthilfe gar nicht mehr beantrage, oder habe ich das falsch verstanden ?

 

Also müsste der Mandant die Neustarthilfe ausrechnen (was er vermutlich gar nicht kann), und mir dann mitteilen, welchen Antrag er stellen will.

 

Bei der Schlussabrechnung könnte sich doch dann aber theoretisch herausstellen, dass die ÜH III doch besser gewesen wäre !

 

Dass die Abrechnung des Honorars eines gar nicht gestellten ÜH III-Antrages zu Problemen mit dem Mandanten führen würde, ist ja schon angesprochen worden.

 

Wie machen Sie das konkret ???

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bodensee
Experte
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Ist das ihr Umgang mit Mandanten von denen Sie leben ? 

 

Wäre in meiner Kanzlei ein NoGo. 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
oliverstippe
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Der Antrag der Neustarthilfe schließt einen weiteren Antrag auf UB III aus, richtig. 

 

Den Mandanten, die wenig bis keine Fixkosten haben, empfehle ich die Neustarthilfe. Der Referenzumsatz ist ja schnell errechnet. Bei den Mandanten bin ich auch sehr sicher, dass sich am Ende die ÜB III nicht als vorteilhafter herausstellt. 

 

Auch hier weise ich darauf hin, dass die Umsätze März bis Juni Prognosen darstellen und die Möglichkeit besteht, die Neustarthilfe teilweise zurück zu zahlen.

 

Die Grenzfälle sind hier natürlich arbeitsintensiver. Das wird auch berechnet, unabhängig davon, ob ein ÜB III-Antrag erfolgt oder nicht. 

 

Am Ende muss der Mandant entscheiden. Das Risiko der Rückzahlung hängt ja in beiden Fällen von den tatsächlichen Umsätzen der nächsten vier Monate ab.

 

Da gibt es Mandanten, die hier volles Risiko gehen, sprich Umsatz nahe null. 🙂 

bodensee
Experte
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Nachricht 22 von 66
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Hatte ich schon in einem anderen Beitrag gepostet. 

 

Von NWB gibt es ein Excel tool dort wird simuliert und die Ühilfe III mit der Schnellstarthilfe verglichen. 

 

die Umsatzsdaten brauchen Sie ja wg der Antragsberechtigung eh und dann ist die Simulation kein Hexenwerk und man kann dem Mandanten die günstigere Variante mitteilen. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
bodensee
Experte
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Nachricht 23 von 66
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Ich wage zu bezweifeln dass Sie das im Juli 2021 richtig machen werden. 

 

Zwar stehen Ihnen dann die tatsächlichen Werte Jan-Juni 2021 zur Verfügung, aber die Kosten zu schätzen für Mandanten für die sie die Buchhaltung machen hat aus meiner Sicht nichts mit Glaskugel zu tun. 

 

Die Prognosen haben Sie früher auch sehr häufig für Banken gebraucht z.Bsp. Plan BWA oder Prognosen für Existenzgründer. Grosses Thema waren immer die Umsätze. 

 

Aber es ist eine Schätzung die durch die Schlussabrechnung Ende 2021 bestätigt wird und zu Rückzahlungen oder nachträglichen Erstattungen führen kann. Wenn Mandat jetzt schnell das Geld braucht ist m.E. eine Pflicht von uns STB zu helfen, wenn auch mit Unwohlsein und Bauchgrummeln versehen. 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
martin65
Meister
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Nachricht 24 von 66
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Die Glaskugel bezieht sich darauf jetzt zu erkennen, ob die Neustarthilfe oder die ÜH 3 die richtige Wahl ist. 

 

Bei Unternehmen, die im Lockdown waren gibt es ÜH 3 zumindest für die Zeit des Lockdowns (wenn der ganze Monat geschlossen war). Für die Neustarthilfe muss man auf jeden Fall den Umsatz Januar bis Juni "vorsichtig" schätzen. Wenn der Umsatz ab März/April durch die Decke geht, gibt es nichts.

 

Deshalb dürfen meine Mandanten wählen - nach dem ich beide Hilfen berechnet habe - welches Förderprogramm beantragt werden soll.

 

ÜH 3 machen wir; Neustarthilfe muss sich der Mandant durchwurschteln.

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bodensee
Experte
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Daher im vorhergehenden Post mein Verweis auf das Tool von NWB , das diesen Vergleich 

 

bis auf einen kleinen Programm BUG richtig vornimmt. Und die Zahlen sind relativ schnell abgetippt und man kann dann auch ein bisschen an der Ü 3 spielen und dem Mandanten das entsprechend darstellen. 

 

Die Abschlagsbescheide für Ü III sind im Übrigen innerhalb von 24 Stunden da.  Bin mal gespannt bis wann das Geld auf dem Konto der Mandantschaft eingeht. 

 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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wkläver
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Guten Tag Herr Eberhardt,

 

wo kann ich diesen Vergleich bei NWB finden? Ich habe schon alle möglichen Stichworte versucht und auch die Liste der Arbeitshilfen einmal durchgescrollt, ich kann das Toll nicht finden.

 

Mit besten Dank im Voraus.

 

 

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oliverstippe
Fortgeschrittener
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wkläver
Einsteiger
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Wow. Danke für die schnelle Antwort.

 

Noch ein sonniges Restwochenende

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vbluhm
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Die Abwägung zwischen ÜH III und Neustarthilfe wird leider erschwert durch die unterschiedlichen Abrechnungsmodalitäten und die daraus ggf. resultierenden unterschiedlichen Rückzahlungen.

 

Die ÜH III wird monatlich abgerechnet. Habe ich in einem Monat mehr Umsatz, sinkt der Erstattungssatz nur für diesen Monat (ggf. bis auf 0).

 

Bei der Neustarthilfe wird für den gesamten Zeitraum Januar bis Juni 2021 abgerechnet:

Habe ich mehr als 40% Umsatz gegenüber dem Referenzzeitraum 2019, darf ich die Neustarthilfe nur behalten, soweit der Umsatz zuzüglich Neustarthilfe nicht 90% des Referenzumsatzes überschreitet.

 

Um entscheiden zu können, welche Hilfe letztendlich günstiger ist, müsste man eigentlich abwarten, bis man die tatsächlichen Umsatzzahlen kennt. (Das war auch der Hinweis eines Kollegen, der ein Video zur Neustarthilfe auf Youtube veröffentlicht hat). Das geht natürlich an den Wünschen und Notwendigkeiten der Mandanten vorbei...

 

Könnte man nachträglich auf die ÜH III oder die Neustarthilfe verzichten und dann die entsprechende andere Hilfe nachträglich noch beantragen ???

 

Da die Mandanten eine Entscheidung verlangen, werde ich die Hilfen schätzen und dann eine Empfehlung abgeben.

 

Ich bin mir sicher, dass die Mandanten es nicht verstehen werden, dass die Neustarthilfe nicht durch uns Steuerberater beantragt werden kann. Es wird auch Mandanten geben, die nicht in der Lage sein werden, den Antrag selbst zu stellen.

 

Könnte ich für den Mandanten (in seinem Namen) ein Elster-Zertifikat beantragen und mit diesem dann den Antrag stellen ? Zum einloggen brauche ich nur die Zertifikatsdatei und das Passwort. Der Schriftverkehr müsste natürlich über den Mandanten laufen.

 

Wie gehen Sie vor ?

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Sascha_Lippert
Einsteiger
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Nachricht 30 von 66
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Guten Morgen Leidensgenossen, 

was bei der Ü3 und der Neustarthilfe auch zu beachten ist. die Ü3 gilt auch für die Monate Nov & Dez 2020, die Neustarthilfe (deren Name ein Hohn ist) gilt ja nur für 6 Monate.

Wir bei uns machen eine Überprüfung und teilen den Mandanten mit was aus unserer Sicht besser ist. Wenn die Ü3 knapp schlechter wäre, empfehle ich den Mandanten trotzdem die Ü3, da wir hier die Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit, Mini-Job etc. nicht mit einrechnen müssen (Voraussetzung ist natürlich die Hauptbeschäftigung).

 

Meine Frage an Sie ist, haben Sie evtl. gehört ob der BMWi seinen Fehler erkannt hat und das wir als Steuerberater im Namen unserer Mandanten die Neustarthilfe beantragen könnten ?

Das wäre aus meiner Sicht die beste Lösung. 

 

Wünsche Ihnen allen einen erfolgreichen Tag und verlieren Sie nicht den Humor und Zuversicht, was teilweise schwer fällt 🙂

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letzte Antwort am 19.03.2021 09:32:47 von Hilmar_Speck
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