Seit heute verschickt NRW Fragebögen zur Ermittlung des (Teil)rückzahlungsbetrags zur Corona Soforthilfe.
Dort wird eine Art EÜR angefordert, in der über einen Zeitraum von 3 Monaten, die Einnahmen und die "zulässigen" Ausgaben dargestellt werden. Soweit ich verstanden habe muss allerdings hieraus nur der Meldezeitraum und die Höhe des Liquiditätsengpass letztlich angegeben/übermittelt werden.
Die Meldung muss bis zum 30. September erstattet werden. Die zuviel erhaltenen Beträge müssen bis 31. Dezember zurückgezahlt werden.
Soweit ich verstanden habe gilt das Zu- und Abflussprinzip.
Eventuell gibt es von der DATEV hierzu ein Tool?
Warten wir es ab.
Schönes Wochenende.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Heim
an die NRW Steuerberater: stellen Sie sich schon mal auf viele Telefonate ein.
In Ba-Wü gab es vorab ein Tool der IHK Freiburg um genau das vorab abzubilden zu schätzen.
Ob dies nun nachträglich verwendet werden kann ? Auch für NRW ? Keine Ahnung .
Hier ist der Fragebogen als PDF.
Das ist deutlich ausführlicher als das Excel Tool der IHK Freiburg.
Ist denn in NRW der Förderzeitraum klar ? Volle Monate oder tatsächlich auch z.Bsp. 11.3..- 10.6 ?
Ist der Unterschied zwischen § 4 Abs. 3 und Bilanzierung gelöst und vor allem :
Gibt es sowas im Land Berlin - hier wurde ja offensichtlich mit vollen Händen ausgeschüttet - auch ?
Die Möglichkeiten des Förderzeitraumes gehen aus der Datei auf Seite 2 hervor. "Optionsmodel".
Berlin scheint noch ruhig zu sein. Von dort habe ich noch nichts gehört.
... ist das Original-Formular ausfüllbar ?
Nachtrag:
https://www.wirtschaft.nrw/media/video/nrw-soforthilfe-2020-ermittlung-des-liquiditaetsengpasses
.... man erhält eine E-Mail mit Anlagen und "Berechnungshilfe" ...
... und Link zu einer Internet-Adresse
Das Formular wird dann offenbar online ausgefüllt ...
Das Formular ist ausfüllbar. Aber ich glaube nur 2 Werte müssen mittels Link übermittelt werden.
Habe es natürlich noch nicht gemacht.
Nachtrag:
Das steht im E-Mail-Anschreiben:
Den Förderzeitraum aus Meldefeld 1 des Vordrucks sowie das Gesamtergebnis des Liquiditätsengpasses aus Meldefeld 2 des Vordrucks müssen Sie spätestens bis zum 30. September 2020 übermitteln. Nutzen Sie dazu bitte ausschließlich dieses digitale
Na da bin ich mal gespannt wieviel wieder zurückbezahlt werden muss.
Was ich gerade irgendwie gruselig finde:
Betriebliche (und private) Rücklagen müssen nicht berücksichtigt werden? Das bedeutet, wenn der Mandant 100.000€ auf dem Konto liegen hat, hätte ihm trotzdem Soforthilfe zugestanden? Da ist dann doch irgendwie ein Fehler im System, oder? Für mich persönlich ist das dann irgendwie kein Liquiditätsengpass, aber wahrscheinlich ist meine Wahrnehmung da auch gestört...
Das sind m.E. die üblichen Ungerechtigkeiten.
Ab wie viel Vermögen fängt bei Ihnen die Ungerechtigkeit an? Wie ist der Maßstab? Cash, Immobilien, Wertpapiere, Betriebsvermögen, Darlehensforderungen etc.. Wie werden Schulden gegengerechnet?
Ich glaube bei der Berechnung des Zuschusses würde dies den Rahmen der Ermittlung sprengen.
Ungerecht ist es immer, egal wie rum ich das drehe...entweder ist der bestraft, der gut gehaushaltet hat und Rücklagen gebildet hat oder der allein gelassen, der das nicht getan hat. Das ist mir wohl klar...
Da der ganze Krempel aber von irgendwem bezahlt werden muss und das ja nunmal üblicherweise der Steuerzahler (also wir) sein wird, fände ich es schon ganz "nett" wenn zumindest nach Notwendigkeit das Geld verteilt wird.
Und - auch wenn mir die leid tun, die ein Polster für schlechte Zeiten angelegt haben und daher dann gestraft sind - für mich besteht keine Notwendigkeit, wenn Erspartes (und hier spreche ich tatsächlich nur von direkter, sofortiger Liquidität in Form von Bank- und Barguthaben) vorhanden ist.
Für meine Begriffe gehört es nämlich zur Pflicht eines ordentlichen Unternehmers auch für schlechte Zeiten vorzusorgen (zumindest sollte ich ein bis drei Monate ohne Einnahmen überbrücken können, es kann ja auch ohne Corona immer mal eine Situation eintreten, in der ich keine Einnahmen generieren kann...).
Die Diskusion hierzu würde aber in eine politische Grundsatzdiskusion ausarten (denke ich), daher möchte ich es auch dabei belassen.
Ich finde es trotzdem gruselig (so ganz persönlich). 🙂
Naja der Begriff des Liquiditäsengpasses ist recht genau zu definieren.
"Ein Liquiditätsengpass entsteht immer dann, wenn einer Firma die finanziellen Mittel fehlen, um allen Zahlungsverpflichtungen fristgemäß nachzukommen. Zu den regelmäßigen Kosten eines Unternehmens zählen Personalkosten und Sozialabgaben, Miete, Wareneinkauf, Versicherungen und Wartungskosten"
Wenn 100' € auf dem Bankkonto liegen und die laufenden kosten 15' € je Monat betragen sehe ich keinen Liquiditätsengpass. Wenn 80' € Forderungen im Raum stehen und 20' auf der Bank liegen sehe ich da auch keinen Engpass. --> Forderungen kann man auch kurzfristig verkaufen oder bei seiner Hausbank beleihen.
Nach dem vorliegendem Dokument hätte auch 1. Mio € auf der Bank liegen können und es wäre Soforthilfe gewährt worden.
Das ist keine übliche Ungerechtigkeit sondern schlicht Geld ohne Sinn und Verstand mit der Gießkanne ausschütten. Den Ehrlichen beißen die Hunde der Dreiste der hat dem wird gegeben.
Mir scheinen - trotz "Ausfüllhilfe" - von den hier gestellten und gesammelten Fragen ...
nach wie vor einige unbeantwortet 😷
Gibt es auch schon Spekulationen oder Hinweise wie andere Bundesländer dies handhaben wollen?
Da hat ihr gruseln aber spät begonnen.
Das ist doch nun schon alles seit Monaten bekannt. Es weiss bis heute nur niemand konkret wie das geprüft wird. Es gibt hier in der Community mehr als genug Beiträge die sich damit beschäftigt haben und bei Google und Konsortien vermutlich noch Unmengen mehr davon.
Daher aus meiner Sicht "kalter Kaffee", der mich nicht mehr bewegt. Ich kann für die Berliner Tatkraft der zum Teil schon bizarren Unterstützung nichts mehr tun.
"[...] Das ist doch nun schon alles seit Monaten bekannt. [...]"
Tut mir leid, aber das mit den Rücklagen konnte ich trotz intensiver Recherche und sogar trotz Nachfrage bei der BStBK und dem Ministerium für Wirtschaft in NRW SO leider nicht in Erfahrung bringen. Deshalb gruselt mich speziell dieser Punkt erst jetzt. Dass dieses ganze Geld "raus hauen" gruselig ist, wollte ich gar nicht weiter thematisieren.
Edit: Rechtschreibfehler behoben, soweit gefunden.
Moin,
es ist schon nachvollziehbar, dass man nicht unbedingt begeistert ist, wenn "wohlhabende" (wie immer man das definiert) Unternehmer eine Unterstützung bekommen. Mich nervt es aber auch, jemand der sparsam haushaltet und selbst investiert gegenüber Leuten, die auf Schulden leben, benachteiligt wird. Zinsen werden gefördert, Abschreibungen hingegen nicht.
Wenn ich dies als Berater ernst nehme, muss ich Mandanten darauf hinweisen: Nimm' bloß möglich alles Geld aus dem Unternehmen, dann bekommst du (evtl.) mehr staatliche Förderung. Ok., bei der Bank mag es anders aussehen.
Geht die Diskussion in der EU nicht in ähnliche Richtungen, die Schuldenländer fordern Unterstützung von den reichen (evtl. sparsameren) Mitgliedern? Zumindest könnte man dies den allgemeinen Berichten entnehmen. Was im Detail richtig ist, vermag ich nicht zu sagen.
Das Leben ist leider nicht immer gerecht und normale Menschen verstehen es halt nicht, wenn man Pauschalhonorare von 10 TEUR im Monat bekommt (so Herr Gabriel). Auch sehe ich es als problematisch an, wenn Lotsen am Nordostseekanal wegen der Konjunkturdelle mit 8 Mio. € unterstützt werden sollen. Sollten davon wirklich nur 300 Personen begünstigt werden, wäre das ein ordentlicher Schluck aus der Pulle im Vergleich zur Soforthilfe. Ist es gerecht, dass sich die Landtagsabgeordneten in SH eine Diätenerhöhung gönnen und dazu die Altersversorgung grundlegend verbessern, da kapitalgedeckt ja nicht so der Bringer ist wie erwartet?
Wir könnten sicher jeder für sich diese Listen weiter führen nicht nur im Steuer/Subventionsbereich. Z. B. was ist im Straßenverkehr gerecht: Sonntagsfahrverbot für laute Motorräder? Alte oder neue Regelungen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen? Mordvorsatz (bedingt) oder nicht bei Autorasern? Wann liegt ein Vorsatz zum Subventionsbetrug vor, gerade bei der unklaren und uneinheitlichen Rechtslage (Unternehmerlohn, Personalkosten)?
Soweit mir bekannt, wird Steuerhinterziehern in aller Regel grundsätzlich Vorsatz ohne großen Nachweis unterstellt, hingegen bei vielen "normalen" Straftaten sehr intensiv untersucht, ob überhaupt (bedingter) Vorsatz vorliegt (s. Autoraser).
Wer vermag sicher über richtig und falsch zu entscheiden? Persönlich tue ich mich im Augenblick sehr schwer damit, Mandanten in Sachen Überbrückungshilfe zu beraten, da einfach zu wenig Klarheit besteht. Entweder ich bin zu vorsichtig, dann kann der Mandant gegen mich vorgehen, oder ich bin zu mutig, dann kommen evtl. staatliche Forderungen auf mich zu oder sogar der Vorwurf hinsichtlich Subventionsbetrug. Dieses "Privileg" für uns StB (und WPs) - wie es die Kammer sieht - kommt mir eher vor wie eine umgekehrte win-win-Situation.
Gibt es auf dieser Welt oder in der EU oder in D überhaupt eine Chance auf (wirtschaftliche) Gerechtigkeit oder verliert immer jemand (z. B. wenn er oder sie die eigenen Rechte zur Unterstützung nicht wahrnimmt)?
Also am besten weiter leben nach dem alten amerikanischen Folkstück: Keep on the sunny side (alternativ Keep on the snowy side ... von den Goodbye Girls).
Trotz alledem einen schönen Tag und fröhliches Arbeiten wünscht
WF
Sorry ich wollte Ihnen nicht zu Nahe treten, falls dies der Fall sein sollte Entschuldigung.
Aber allein hier in der community und auch die ab März sich quasi täglich ändernde Einstellung was zählt und das ganze auch Bundesländerspezifisch.
Ich hatte an einem Webinar der STb Kammer Niedersachsen teilgenommen, es waren via Zoom mehr als 1000 Teilnehmer und auch da ging es wild durcheinander.
In Ba-Wü gab es dann immerhin irgendwann ein hilfreiches Tool der IHK Freiburg ( was Stand heute aber auch falsche Annahmen enthielt) und klarstellende FAQ die sich mindestens 3-4 mal geändert hatten. So war am Anfang eben die Rede davon private Rücklagen müssen berücksichtigt werden, dann betriebliche dann gar keine mehr.
Den Überblick zu behalten war wenn überhaupt nur noch für 1 Bundesland möglich.