Guten Abend,
ich denke mir gerade einen fiktiven Fall aus. Angenommen, ein Unternehmer steckt bis zum Hals im Pech. Massivste existenzbedrohende Probleme konnte er gerade noch einigermaßen abwenden, da wurde er Anfang '24 auch noch Betrugsopfer. Dann verlor er durch einen Softwarefehler noch Geld (das er zwar einklagen könnte, aber Sie wissen ja, wie das ist), und zum Schluss hat ein sehr großer industrieller Geschäftspartner ein Softwareproblem, das ihn massiv Geld kostet... Alles in allem hat er Probleme, die ihn nun nahe an eine Insolvenz bringen könnten.
Wie gesagt, alles fiktiv – so viel Pech gibt es doch gar nicht... oder? 😞
Naja, in meinem fiktiven Fall hat er ein Einzelunternehmen (e.K.) und eine GmbH; es ist eine Organschaft.
In meinem fiktiven Fall geht es aktuell um jeden Cent. Er hat zwar alles umgebaut, die Firmen sind „zusammengenommen“ endlich wieder profitabel (sie sind im Lehrmittelbereich aktiv, und Corona war nicht sehr nett zu ihnen), aber nun zählt wirklich jeder Cent.
Er dachte sich nun: Der Abschluss der e.K. kostet inkl. allem 6.000 €, der Abschluss der GmbH kostet normalerweise 3.000 €, sein Steuerberater hat ihm aber 800 € „draufgehauen“ – und zwar vollkommen zu Recht, weil die Dame, die er eingestellt hat und die die Buchhaltung macht, trotz 40 Jahren Berufserfahrung eine absolute Pfeife ist (naja sagt der STB).
Tut mir leid, dass ich so erfinderisch bin, ich habe ihm einfach noch eine Dame für die Buchhaltung angedichtet, die in der GmbH arbeitet und sehr viel falsch gebucht hat. Der Steuerberater sagte: „Sowas passiert nicht mal im ersten Lehrjahr, und der Folgefehler, der passiert ist, würde massivsten Ärger nach sich ziehen.“ Also dichte ich ihm wirklich die Pest an den Hals...
Aber nun zum Punkt:
(Ich hoffe, dass hier jemand Mitleid hat...) Kann man die e.K. irgendwie in die GmbH einfließen lassen, sodass man sagen könnte: Zum 01.01.2024 (also neun Monate zurück) wird es nicht zwei, sondern nur einen Abschluss geben?
Sodass er irgendwie die Kosten des zweiten Abschlusses spart?
Gruss und einen schönen Abend
Durch @Dirk_Jendritzki in Freie Themen verschoben.
Hallo Neuling11,
aus welcher Klausur stammt diese Aufgabe?
Vielleicht hilft das hier weiter: § 20 UmwStG
Gruß
ww3
Ich denke mir eine fiktive Antwort aus.
Ich vermute es geht (in diesem fiktiven Fall) um eine umsatzsteuerliche Organgschaft, was für den Organträger (e.K.) unangenehm ob der Haftung der ggf. nicht abgeführten USt der Organgesellschaft (GmbH) wird.
Warum wird die Organschaft hier explizit genannt? Doch eine körperschaftliche Organschaft?`Welche fiktiven, konkrete Probleme ergeben sich daraus?
Hoffentlich hat die fiktive Dame mehr bei der Umsatzsteuer drauf und/ oder hoffentlich hat der Steuerberater sich den fiktiven Buchführungsmurks ganz, ganz genau angesehen.
Der Fall einer Umwandlung - Verschmelzung der GmbH auf den bestehenden Rechtsträger e.K. (oder umgekehrt) ist wahrlich keine Lösung, da die Umwandlungskosten (mind. 15K) ein Vielfaches des einen Jahresabschlusses sein dürften.
So traurig dieser fiktive Fall ist, wenn ein Jahresabschluss nicht bezahlt werden kann, sollte schleunigst das Thema Insolvenz (bei der GmbH) auf den Tisch kommen. Am Ende gibt es noch viel mehr (fiktive) strafrechtliche Probleme.
Möglicherweise hat der fiktive Verantwortliche dieses fiktiven Falls ganz einfach nicht rechtzeitig mit Betriebsaufgabe, Finanzierung oder Liquidation/Insolvenzantrag reagiert?
Hoffentlich ist die fiktive, aktuelle Buchführung sowie alle fiktiven Steuererklärungen up to date und es gibt eine sehr positive Fortführungsprognose bei der GmbH.
Was hat denn der fiktive Steuerberater dazu gesagt?
Das Einsparen der Kosten eines Jahresabschlusses ist sicher nicht die Lösung dieses fiktiven (Gesamt)Problems.
Ich erlaube mir zunächst eine kleine Anmerkung. Entsprechend Ihrer Ausführungen glaube ich, dass Sie selbst nicht zur geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen befugt sind und auch selbst nicht für eine solche Person tätig sind. Die Möglichkeit sich in seinem solchen Forum "kostenlose" Steuerberatung zu erlangen sind nur sehr eingeschränkt möglich. Sie mögen vielleicht denken, dass Sie die wesentlichen Umstände erfasst haben, bereits kleine Abweichungen können eine gänzlich verschiedene rechtliche Beratung rechtfertigen. Die Erteilung eines Rats übers Internet ist in den allermeisten Fällen ungenau - und damit in 99 % der Fällen auf Ihren Fall bezogen falsch.
Hierzu ein symbolisches Beispiel:
Wussten Sie, dass Ihr Verein TV 01 Bohmte e.V. [sie können den Verein durch Ihren Heimatverein ersetzen] in 5 Jahren die Championsleague gewinnen kann?
Die Lösung:
Dieses Beispiel soll Ihnen zeigen, dass die allermeisten Aussagen in einem Forum, ohne genaue Kenntnis der Umstände des Einzelfalls, genauso richtig sind, wie die Aussage dass der TV 01 Bohmte e.V. in 5 Jahren die Championsleague gewinnen kann.
Zum Thema zurück: Vielleicht hilft eine Betriebsverpachtung im Ganzen, um die Kosten zu reduzieren. Dies geht aber - das müsste ich erst prüfen - nicht rückwirkend. Ob es durch die Betriebsverpachtung im Ganzen allerdings tatsächlich günstiger wird, kann man allerdings nicht ohne die näheren Informationen des Einzelfalls sagen. Siehe obiges Beispiel.
Eine Umwandlung ist meines Erachtens nicht zielführend, weil diese erheblich teurer ist, als alles zwei Jahresabschlüsse.
Konnten Sie mittlerweile das "fiktive Problem" lösen?