Hallo zusammen,
wer kann etwas zu Vertretungsvollmachten für Erbengemeinschaften und die Einspielung in die Vollmachtsdatenbank sagen? Bei Erbengemeinschaften gibt es mehrere Personen. Müssen hier alle Personen auf der Vollmacht inklusive ID Nummer erwähnt werden oder reicht ein "Verantwortlicher"? Wenn man die Erbengemeinschaft als "Unternehmen" anlegt und übermittelt, benötigt man keine ID, weil ja keine Person übermittelt wird.
Wie macht man es richtig, damit nachher auch der Abruf klappt?
MfG
Claudia Stoller
Hallo,
im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung der Erbengemeinschaft als Personengesellschaft sind die Erben als Beteiligte mit ihrer Steuer-ID-Nr. anzugeben.
Die Vollmacht wird dann für die Erbengemeinschaft als Personengesellschaft ausgestellt, Dh. Sie brauchen nur die Steuernummer der Erbengemeinschaft, die Steuer-ID-Nr der Erben sind irrelevant.
Zur Frage, wer muss unterschreiben:.
Pragmatisch gesehen: alle Erben
Fußnote 14 der Vollmacht ist da etwas kryptisch geschrieben:
In meinem Fall bekam die Erbengemeinschaft später vom FA aber nochmals ein Schriftstück, auf dem alle Erben für die steuerliche Vertretung iR der GuE unterschreiben mussten.
Viele Grüße
K. Schmidt