Hallo liebe Datev-Community,
hat jemand schon Erfahrung bei der Beantragung der November-/Dezemberhilfe für einem Einzelunternehmer der 2 Gewerbebetriebe hat (Einzelhandel und gewerbliche Vermietung von Ferienwohnungen)? Laut Steuerberaterkammer Sachsen Anhalt ist ein Einzelunternehmer (egal in wie vielen Branchen tätig) regelmäßig immer EIN Unternehmen, d.h. ich müsste diesen Einzelunternehmer doch dann als Mischbetrieb ansehen🤔?
Anfrage bei der Hotline lieferte leider mal wieder nichts weiter als eine Kopie der FAQ´s. 🙄
Bei einem Mischbetrieb würde unser Einzelunternehmer dann leider aus der Novemberhilfe fallen...
In diesem Punkt dürften die FAQ doch eindeutig sein. Insbesondere FAQ 1.5 Bsp: Ein Bauernhof betreibt auch Ferienwohnungen (mit Gewerbeschein), die rechtlich nicht vom landwirtschaftlichen Betrieb getrennt sind (kein eigenständiges Unternehmen). Der Bauernhof ist antragsberechtigt, wenn die Umsätze aus der Vermietung der Ferienwohnungen im Jahr 2019 mindestens 80 Prozent des Gesamtumsatzes betrugen.
Das ist doch beinahe Ihr Fall. Oder?
Nein, bei meinem Fall handelt es sich um eine natürliche Person, die zwei in unterschiedlichen Branchen tätige Gewerbebetriebe, besitzt. Ein Gewerbebetrieb ist der Einzelhandel (mit eigener Gewerbeanmeldung), der zweite Betrieb ist die Vermietung von Ferienwohnung (mit eigener Gewerbeanmeldung). Beide Betriebe haben eine eigene Steuernummer und werden umsatzsteuerlich natürlich konsolidiert. Ansonsten sind beide Betriebe eigenständig.
FAQ 1.1
"Als Unternehmen gilt dabei jede rechtlich selbstständige Einheit (mit eigener Rechtspersönlichkeit) unabhängig von ihrer Rechtsform, die wirtschaftlich am Markt tätig ist und zum Stichtag ..."
Es gibt nur zwei Rechtspersönlichkeiten Natürlich oder juristisch.
Also ein Unternehmen, ein Antrag.
Mit freundlichem Gruß
Hilmar Speck