Hallo zusammen!
Seit der Änderung des § 87a Abs. 1 AO durch das Jahressteuergesetz 2024 ist die (wirksame) Übermittlung von Dokumenten an Finanzbehörden faktisch nur noch über Elster oder mit der gelben Post möglich.
Das besondere Steuerberaterpostfach ist damit im Grunde tot (Ausnahme: Schriftverkehr in finanzgerichtlichen Verfahren – hier ist es sogar weiterhin PFLICHT!)
Die Elster-Schnittstelle der DATEV bietet zwar bereits umfassende Möglichkeiten der digitalen Kommunikation mit Finanzbehörden, gelegentlich stößt aber auch diese an ihre Grenzen (z. B. Einspruch gegen Feststellungsbescheide über Grundbesitzwerte für Zwecke der Schenkungsteuer (Bedarfswerte)), weil hier die Form der Steuernummern nicht akzeptiert wird und somit der Einspruch selbst in der Form "gegen andere Verwaltungsakte" nicht möglich ist.
Was ist in diesem Falle zu tun? Aktuell sehe ich hier keine andere (sichere) Möglichkeit, als den Einspruch in Papierform einzulegen. Oder wie wird dies hier gesehen?
In diesem Zusammenhang frage ich mich einmal mehr, was wir hier eigentlich machen…
Manchmal wünsche ich mir auch das Fax zurück – nein, ich hab’s ja sogar noch, aber die meisten anderen nicht 😉
Beste Grüße!
@franzflott schrieb:...
Die Elster-Schnittstelle der DATEV bietet zwar bereits umfassende Möglichkeiten der digitalen Kommunikation mit Finanzbehörden, gelegentlich stößt aber auch diese an ihre Grenzen (z. B. Einspruch gegen Feststellungsbescheide über Grundbesitzwerte für Zwecke der Schenkungsteuer (Bedarfswerte)), weil hier die Form der Steuernummern nicht akzeptiert wird und somit der Einspruch selbst in der Form "gegen andere Verwaltungsakte" nicht möglich ist.
Was ist in diesem Falle zu tun? ...
Einen separaten ELSTER-Zugang direkt einrichten.
mfg
Per Mail
Die Finanzämter in NRW haben alle noch ein Fax: 0800 1009267xxxx (4 stellige FA Nr.) Heute noch 2x genutzt. einmal Groß BP und einmal Steufa Sorry, heißt jetzt ja schöner "Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität.."
@Interceptor schrieb:...Einen separaten ELSTER-Zugang direkt einrichten.
Der "native" Elster-Zugang funktioniert ebenso wenig wie Elster über die DATEV-Schnittstelle! -> Steuernummer wird nicht akzeptiert...
@Der_Busfahrer schrieb:Per Mail
Eine (einfache) E-Mail erfüllt nicht das Schriftformerfordernis. Eine E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur würde diesem entsprechen, allerdings ist eine solche - ebenso wie das beSt - nach § 87a AO nicht zulässig!
Eine Ausnahme hiervon dürfte m. W. vorliegen, wenn der Verwaltungsakt (das Schriftstück) eine E-Mail-Adresse des Finanzamts enthält. Das dürfte aber regelmäßig nicht der Fall sein.
@StB_in schrieb:Die Finanzämter in NRW haben alle noch ein Fax: 0800 1009267xxxx (4 stellige FA Nr.) Heute noch 2x genutzt. einmal Groß BP und einmal Steufa Sorry, heißt jetzt ja schöner "Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität.."
Tatsächlich! Das hätte ich nicht erwartet. Die Faxnummern werden ja auf Schriftsätzen der Finanzämter nun schon länger nicht mehr genannt. Allerdings habe ich jetzt gesehen, dass sie sogar auf deren Internetseiten noch aufgeführt sind.
Mein aktueller Fall betrifft aber ein FA in Niedersachsen, von welchem ich leider keine Faxnummer gefunden habe...
Anrufen und nach der Faxnummer fragen! 😁
Alternativ: Deutsche Post, Zustellung durch Gerichtsvollzieher oder persönlicher Einwurf in den Briefkasten des Finanzamtes. Niedersachsen soll schön sein 😁
- Ironie aus -
Gruß
Martin Heim
@martin65 schrieb:Anrufen und nach der Faxnummer fragen!
dürfte schwierig werden...
Einstellung der Fax-Kommunikation | Landesamt für Steuern Niedersachsen
Auszug aus der Mitteilung:
"Mit dem OnlinePortal „Mein ELSTER“ (www.elster.de) bietet die Steuerverwaltung bereits seit vielen Jahren einen personalisierten, barrierefreien und plattformunabhängigen Zugang..."
Ich erzähle meiner Mutter (Jahrgang 1933) immer, sie soll sich doch einfach einen ELSTER-Zugang besorgen, dann wäre alles wunderbar und sie könnte mit dem Finanzamt interagieren. Was macht sie jetzt mit ihren Termopapier-Faxrollen? Sondermüll?
Fakt ist: 30% der Steuerbürger sind mit ELSTER überfordert!
... und warum wurde für das BeSt ein extra Süppchen gekocht und nicht das EGVP für die Kommunikation der StB mit den FG erweitert? Vor allem auch deshalb, weil die StB das BeSt nur für die Kommunikation mit dem FG und nicht dem FA nutzen dürfen. Die FA schicken Ihrer Post ans FG auch über das EGVP. Die Justiz muss deshalb zweigleisig fahren (bzw. dreigleisig, wenn Steuerpflichtige selbst klagen).
Hinter dem elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach EGVP verbirgt sich eine elektronische Kommunikationsinfrastruktur für die verschlüsselte Übertragung von Dokumenten und Akten zwischen authentifizierten Teilnehmern.
Mit dem EGVP können elektronische Dokumente und Akten seit Dezember 2004 sicher, doppelt verschlüsselt und rund um die Uhr an alle teilnehmenden Gerichte / Behörden übermittelt werden.
Seit 2016 ist das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) Teil der EGVP-Infrastruktur.
Am 1.1.2018 wurden das besondere Behördenpostfach (beBPo) und das besondere Notarpostfach (beN) angeschlossen.
@StB_in schrieb:... und warum wurde für das BeSt ein extra Süppchen gekocht und nicht das EGVP für die Kommunikation der StB mit den FG erweitert? Vor allem auch deshalb, weil die StB das BeSt nur für die Kommunikation mit dem FG und nicht dem FA nutzen dürfen. ...
M. W. basieren all die genannten ePostfächer auf derselben Infrastruktur oder sind jedenfalls durchgängig miteinander verbunden. An der Konzeption an sich wäre ja damit im Grunde nicht auszusetzen.
Ursprünglich war das beSt übrigens sehr wohl dafür vorgesehen, dass StB hierüber mit den Finanzämtern kommunizieren bzw. war dies sogar ein (weiterer) Grund dafür, dass es überhaupt ins Leben gerufen wurde.
Dass sich nun die Finanzverwaltung ausklinkt, ist allerdings ein Armutszeugnis für unser "System". Zumal die Finanzämter ohnehin auch auf diesem Kanal "lauschen" müssen, wegen der Kommunikation mit den Gerichten - wie Sie es oben auch beschreiben haben.
Das FG schickt unsere BeSt Schriftsätze per EGVP an das Finanzamt weiter ... Also sind die FA fein raus ... wer zahlt? Alle StB über den Kammerbeitrag
Viele, auf dem Schriftverkehr verheimlichte, Fax-Nummern findet man gut über den DATEV Arbeitsplatz unter Institutionen. Dort dann bei der ausgewählten Institution in der Registerkarte Kommunikation.
Die Finanzverwaltung hat sich mit § 87a AO komplett aus dem EGVP-Umfeld "ausgeklinkt", was den Datenempfang von Bürgern, Beratern, Anwälten, usw. betrifft.
Das war bei BeST schon von Anfang an so (durch Regelungen in der entsprechenden Verordnung) und wurde nun mit § 87a AO Auch für die Anwälte umgesetzt.
Das hat strukturelle Gründe, da nur ein Dateneingang über Elster strukturelle Felder hat, die in der Software der Finanzverwaltung verarbeitet werden können.
Zur ursprünglichen Frage hinsichtlich Kommunikation ohne "normale" Steuernummer.
Dafür gibt es das Elster Kontaktformular ELSTER - Kontaktformular für steuerliche Fragen
Auch die Mitarbeiter im Finanzamt sind nicht begeistert, das Elster derzeit die Themen Grundsteuer, Bewertung und Erbschaftsteuer, etc. nicht umsetzen kann und daher keine direkte elektronische Kommunikation möglich ist.
Das BeST ist Bestandteil der Steuerberaterplattform, die für uns Steuerberater eine digitale Authentifizierung unter Berücksichtigung des Merkmals "Steuerberater" bei verschiedensten Diensten ermöglicht. Und ein Stück berufliche Souveränität, da wir damit nicht auf Anwälte angewiesen sind, um mit Gerichten zu kommunizieren.
Leider dauert es in Deutschland aber viel zu lange, bis gute Ideen in sinnvolle, praxisrelevante digitale Prozesse umgesetzt werden können.
@franzflott schrieb:
Mein aktueller Fall betrifft aber ein FA in Niedersachsen, von welchem ich leider keine Faxnummer gefunden habe...
Über den von Uwe Lutz bereitgestellten Link findet man die Finanzämter Niedersachsens und dann Kontaktformulare für steuerliche sowie nicht-steuerliche Fragen. So wie ersteres bspw. beim Finanzamt Emden-Norden aussah, müßte man dort auch Schriftwechsel zur Grundsteuerbemessung anbringen können.
@noescher schrieb:...
Zur ursprünglichen Frage hinsichtlich Kommunikation ohne "normale" Steuernummer.
Dafür gibt es das Elster Kontaktformular ELSTER - Kontaktformular für steuerliche Fragen
Auch die Mitarbeiter im Finanzamt sind nicht begeistert, das Elster derzeit die Themen Grundsteuer, Bewertung und Erbschaftsteuer, etc. nicht umsetzen kann und daher keine direkte elektronische Kommunikation möglich ist.
Das Recht zur Einlegung von Rechtsbehelfen mußte in dem Bereich ja auch erst eingeklagt werden.
https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202410095/ (bspw.)
Entweder haben die IT'ler davon nichts mitgeteilt bekommen oder die Programmänderung gegenüber dem ursprünglichen Lastenheft unterbleibt, weil sie keiner vergüten will ...
			
    
	
		
		
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