Guten Tag,
die Eingabe der Kleinbeihilfen im Portal der Überbrückungshilfe ist für uns ein Buch mit sieben Siegeln. Das Problem sollte ja jeder haben.
In der Überschrift wird nach "Bundesregelung Kleinbeihilfen" (also Corona Soforthilfe, Überbrückungshilfe I, November und Dezemberhilfe ohne plus) gefragt. Darunter wird dann gefragt, ob Beihilfen nach der "Fixkostenregelung 2020" (also Überbrückungshilfe II und Novemberhilfe plus und Dezemberhilfe plus) erhalten wurden.
Unsere Mandanten haben bisher nur Corona Soforthilfen und Überbrückungshilfe I erhalten. Müssen wir in unserem Fall dann dort nein eintragen und braucht keine weiteren Angaben zu den anderen Förderungen machen?
Was haben die anderen denn dort eingetragen?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Das BMWi hat seine FAQ ergänzt und stellt nun eine Übersicht über die Beihilferechtliche Beurteilung der einzelnen Programmen zu Verfügung. Diese dürfte Ihnen weiterhelfen.
Danke.
Das das habe ich schon gesehen. Nach dieser Liste müsste ich nein ankreuzen und keine weiteren Angaben machen ??????
Ist nur komisch keine Angaben zu machen zu vrherigen Förderungen.
Dieser ganze Punkt im Antrag wirkt widersprüchlich.
Oben wird gefragt, ob bereits Beihilfen erhalten wurden, die der Fixkostenhilfe 2020 unterliegen. Klickt man auf "Ja", fragt das nächste Feld aber nach Kleinbeihilfen, anstatt nach Fixkostenhilfen und schließt die ÜBHI aus, die ja eine Kleinbeihilfe ist.
Ich vermute fast, daß im Klammervermerk die ÜBHII stehen sollte, denn die fällt ja eben NICHT unter die Kleinbeihilferegelung, sondern unter die Bundesregelung Fixkostenhilfe. Zumal die ÜBHII ja schon im Feld darüber abgefragt wurde (Erster Punkt "Verhältnis zu anderen Programmen").
Ungeachtet dieser Unstimmigkeit haben wir dort stets die aufsummierten Kleinbeihilfen angegeben (Also KfW 78, 37 oder 47, Soforthilfe, NovH, DezH und ÜHI), denn summarisch wird ja auf die 800 TEUR geprüft, was ja auch logisch wäre, da als nächstes der Punkt zur Kumulierung mit DeMinimis folgt.
Das Feld hat auf die schlussendliche Förderung ohnehin keine Auswirkung, sondern dient offenbar lediglich einer rechnerischen Prüfung der erreichten Höhe der Kleinbeihilfen.
Genau die gleiche Verwirrung erzeugt das bei uns. Ich bin froh nicht der einzige zu sein.
Ich werde voraussichtlich auch alles bisher erhaltene an Beihilfen eintragen. Die Grenze sprengen die Mandaten von uns nicht. Da ist dann ehr zu viel als zu wenig eingetragen. Das wird dann die wenigsten Probleme machen.
Hallo, ja mir ist das auch aufgefallen. Ehrlich gesagt halte ich das fast für einen Programmierfehler....
Das Eingabefeld wurde geändert. Anstelle von Fixkostenhilfe 2020 steht nun Kleinbeihilfe.
Jetzt stimmt es. Es war ein Fehler in der Programmierung.
Guten Morgen. Ich hoffe, es passt hier rein:
Im Antrag für Dezemberhilfe wird beim Verhältnis zu anderen Programmen nach ÜBH II für den Dezember gefragt. In der Eingabemöglichkeit darunter geht es dann um Soforthilfe. Und auch weiter unten haut das alles nicht wirklich hin. Ich glaube, das ist ein anderes Problem als das, was hier diskutiert und offenbar gelöst wurde. Wir kommen hiermit überhaupt nicht zurecht. Ich habe mal ein Snipping-Tool in die Anlage gepackt. Stehen wir hier auf der Leitung?
Ich glaube, das ist ein Mißverständnis. Hier wird nach KUG oder Sozialhilfe gefragt. Die Soforthilfe ist für die Dezemberhilfe nicht relevant, da sich die Förderzeiträume nicht überschneiden.
Die Soforthilfe wird erst wieder relevant, wenn weiter unten nach den sonstigen Kleinbeihilfen gefragt wird und dann auch nur zur Ermittlung der Gesamtsumme.
Richtig, der Meinung sind wir auch. Aber der Fehler zieht sich durch. Weiter unten in der Berechnung des noch offenen Betrages. Aber wir werden es dann wohl einfach "passend machen". Vielen Dank. Sind ja schon wieder Sie! 🙂 Der frühe Vogel und so weiter ... da hab ich jetzt den Wurm gefangen! Danke.