Hallo liebe Alle,
ich habe eine Frage zur ÜBH Phase 3 zum Themenschwerpunkt verbundene Unternehmen.
Habe folgenden Fall:
Tochter und Vater sind im Einzelhandel tätig haben eine GmbH & Co KG.
Die Beteiligungsverhältnisse an der KG stellen sich wie folgt dar:
- GmbH ist Komplementären und nicht am Vermögen der KG beteiligt
- Vater ist zu 93,24 % Gesellschafter
- Tochter ist zu 6,76 % Gesellschafterin
Die Beteiligungsverhältnisse an der Komplementär GmbH stellen sich wie folgt dar:
- Tochter ist zu 100 % am Stammkapital beteiligt
Ich bin mir nun unsicher, ob ein verbundenes Unternehmen gem. den FAQs 5.2 vorliegt.
Aufgrund der Beteiligungsverhältnisse, bzw. den Gesellschaftsverträgen kann kein beherrschender Einfluss ausgeübt werden. Somit würde ich erstmals nicht von einem verbundenen Unternehmen ausgehen.
In Fußnote 20 zu FAQ Nr. 5.2 steht: "Familiäre Verbindungen gelten als ausreichend für die Schlussfolgerung, dass natürliche Personen gemeinsam handeln. Des Weiteren sind als gemeinsam handelnd im Sinne dieser Definition natürliche Personen anzusehen, wenn sie sich abstimmen, um Einfluss auf die geschäftlichen Entscheidungen der betreffenden Unternehmen auszuüben, so dass diese Unternehmen unabhängig vom Bestehen vertraglicher Beziehungen zwischen den fraglichen Personen nicht als wirtschaftlich voneinander unabhängig angesehen werden können."
Wenn ich das richtig interpretiere muss ich von einem verbundenen Unternehmen ausgehen.
Liege ich hier richtig?
Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße
Hatte jemand bereits einen ähnlichen Fall? LG