Hallo liebe Mitstreiter,
seit heute sind die FAQ zur Überbrückungshilfe IV veröffentlicht:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Dokumente/FAQ/Ueberbrueckungshilfe-IV/ueberbrueckungshilfe-iv.html
Anträge können ab sofort gestellt werden.
Wie schon für die ÜBH III Plus im Monat Dezember, gilt für die ÜBH IV für den Monat Januar, dass eine ganz oder teilweise Schließung des Betriebs auf Grund einer Unwirtschaftlichkeit durch die 2G+ Zugangsbeschränkungen, eine Corona-Bedingtheit des Umsatzrückgangs nicht ausschließt.
Da sich das DHC dazu ausschweigt (@Melanie_Koller😞 Klappt das mit REWE v10.3 schon? Wenn nein, kommt ein SR oder ein Service Release?
Barzahlungen ausdrücklich ausgeschlossen bei den Kosten!
@metalposaunist schrieb:Wenn nein, kommt ein SR oder ein Service Release?
Was heißt in diesem Zusammenhang SR? 🙄
SR = Service Release und Service Release = Hotfix, voll logisch 😜. Sorry, da war noch kein Kaffee da.
☕
Hallo @metalposaunist, ich musste mich erstmal schlau machen, wer mir etwas zur Überbrückungshilfe sagen kann. 😇 Wie @Alexander_Herrmann geschrieben hat, sind die finalen FAQs zur Überbrückungshilfe 4 erst am vergangenen Freitag veröffentlicht worden.
Mein Kollege @Nico_Cornelissen hat heute Morgen folgendes Update gepostet:
Das Konjunkturpaket - DATEV unterstützt – Seite 12 - DATEV-Community - 156783
Zudem wurde folgendes auf datev.de kommuniziert: Überbrückungshilfe (datev.de)
Das entsprechende Hilfe-Dokument wird es erst geben, wenn die Auswertung Überbrückungshilfe 4 in Kanzlei-Rechnungswesen integriert ist und wir den Auslieferungszeitpunkt bestimmen können.
@metalposaunist schrieb:
Wenn nein, kommt ein SR oder ein Service Release?
Mit REWE 10.31 ab DO, 20.01 kommt dazu ein erstes Update: Aktuelle Version DATEV-Rechnungswesen-Programme und DATEV Mittelstand
Dazu habe ich mal eine Frage: Ist das denn jemals relevant gewesen (bezogen auf freiwillige Schließung und damit verbundener Coronabedingtheit des Umsatzrückgangs)?
Oder andersrum gefragt: Hat jemals jemand bei einem früheren Antrag geprüft, ob das Unternehmen sein Ladengeschäft auch während des Förderzeitraums zu den gleichen Öffnungszeiten geöffnet hatte wie z.B. 2019?
Das ist so mit die relevanteste Angabe im gesamten Antrag. Der Antragsteller versichert, dass der Umsatzrückgang corona-bedingt ist. Da diese Angabe subventionserheblich ist, führt eine falsche Angabe zur Verwirklichung des Straftatbestandes des Subventionsbetrugs.
Der "Prüfende Dritte" muss die Angaben des Antragstellers hierzu plausibilisieren. Wenn der Gesamtumsatz 2020 geringer ist also 2019, muss er weitere Fragen nur stellen, wenn er positive Kenntnis von Umständen hat, die ebenfalls zu einem Umsatzrückgang führen. Das kann bspw. bei einem starken Personalrückgang sein. Wenn der Steuerberater auch die Löhne abrechnet, hat er davon bereits Kenntnis.
In diesem Fall muss er sich vom Antragsteller (nachprüfbar, also idealerweise schriftlich) darlegen lassen, warum der Umsatzrückgang dennoch corona-bedingt ist und muss diese Angaben auf Plausibilität prüfen.
Schließt ein Unternehmer sein Ladenlokal ganz oder teilweise, oder reduziert sein Leistungsangebot, dann ist zunächst diese Entscheidung unmittelbar kausal für den Umsatzrückgang. Ohne die hier diskutierte Zusatzklausel in den FAQ wäre der Umsatzrückgang damit nicht corona-bedingt.
Ich bin mir allerdings genau so sicher, dass viele "Prüfende Dritte" diese Fragen weder sich, noch dem Antragsteller in ausreichendem Umfang stellen und damit an falschen Anträgen mitwirken. Man kann nur ausdrücklich dazu raten, die Prüfung der Antragsvoraussetzungen sauber vorzunehmen, die Prüfungsschritte und deren Ergebnis zu dokumentieren und bei negativen Prüfungsergebnissen keine (insoweit falschen) Anträge zu stellen, auch wenn das dem Mandanten manchmal nur schwer vermittelt werden kann und zu Spannungen im Mandatsverhältnis führt.
Vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Bislang war mir eher die Interpretation bekannt, dass es sich - gerade weil es die Corona-Pandemie gibt - eine dauerhafte Öffnung eines Ladengeschäftes ggfls. (je nach Branche) nicht lohnt.
Die von Ihnen angesprochene Entscheidung des Unternehmers zur Kürzung des Leistungsangebots wäre ja ohne die Pandemie so nie gefallen.
Aber das sind wahrscheinlich Fragen, die in ein paar Jahren Gerichte klären müssen...
weis wer was das genau bedeutet ?
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihr Antrag UBH4 auf Überbrückungshilfe IV wurde nach einer ersten Vorprüfung an die zuständige Bewilligungsstelle zur weiteren Bearbeitung weiter geleitet.
Die Prüfung Ihrer Angaben und die Veranlassung der Auszahlung der genehmigten Fördersumme erfolgt durch die zuständige Bewilligungsstelle. Bitte geben Sie dieser etwas Zeit, Ihre Angaben zu überprüfen. Sie erhalten nach Abschluss der Prüfung eine Nachricht. Wir bemühen uns, Ihren Antrag als Bewilligungsstelle so schnell wie möglich zu bearbeiten und werden uns bei Rückfragen bei Ihnen melden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre zuständige Bewilligungsstelle
Guten Morgen,
dies bedeutet, dass der Antrag nun geprüft / zur Bearbeitung weitergeleitet wird. War bei den letzten ÜBHs ebenfalls so. Ist also nichts neues.
Grüße
AKW
Aber ohne Abschlagszahlung oder ? Da die eingangsmail genau 24 Stunden zuvor kam diese denke ich dass er in stichprobenverfahren gerutscht ist
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrags auf Überbrückungshilfe IV der Bundesregierung für das erste Quartal 2022. Der Antrag wurde unter der Fallnummer UBH4R- erfasst.
Bitte geben Sie der prüfenden Stelle etwas Zeit, Ihre Angaben zu überprüfen. Sie erhalten nach Abschluss der Prüfung eine Nachricht.
Bitte sehen Sie von Rückfragen zum Bearbeitungsstand ab.
@Shawn1981 schrieb:Aber ohne Abschlagszahlung oder ? Da die eingangsmail genau 24 Stunden zuvor kam diese denke ich dass er in stichprobenverfahren gerutscht ist
Das muss nicht sein. Wir haben bei den ÜB-Antragen III und III plus in allen Fällen die Mail mit der Weiterleitung zur Überprüfung erhalten. Weitere Rückfragen kamen deswegen aber nicht. Die Mail mit der Abschlagszahlung kam kurz danach direkt von der zuständigen Landesbank und die Bescheide mit den Restzahlungen kurz danach meist ohne Rückfragen.
Ich nehme eher an, dass die Eingangsmail und die Mail zu der Weiterleitung noch zentral bearbeitet und versandt werden. Erst danach wird dies an die zuständige Landesbank weitergegeben, die sich um Abschlag und Bescheid kümmert.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Wird man sehen heute kam leider nichts Antrag war Donnerstag. Die Bestätigung kam Donnerstag die Mail dass nach Vorprüfung weitergeleitet wurde am Freitag.
Das die von Freitag
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihr Antrag UBH4R auf Überbrückungshilfe IV wurde nach einer ersten Vorprüfung an die zuständige Bewilligungsstelle zur weiteren Bearbeitung weiter geleitet.
Die Prüfung Ihrer Angaben und die Veranlassung der Auszahlung der genehmigten Fördersumme erfolgt durch die zuständige Bewilligungsstelle. Bitte geben Sie dieser etwas Zeit, Ihre Angaben zu überprüfen. Sie erhalten nach Abschluss der Prüfung eine Nachricht. Wir bemühen uns, Ihren Antrag als Bewilligungsstelle so schnell wie möglich zu bearbeiten und werden uns bei Rückfragen bei Ihnen melden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre zuständige Bewilligungsstelle
IHK für München und Oberbayern,
Max-Joseph-Str. 2, 80333 München
Das sieht alles ganz normal aus. So war es die letzten Hilfen ja auch.
Einfach mal abwarten, wann die Abschlagszahlung eintrudelt.
Die Auszahlungs-Start-Schwierigkeiten hatten wir ja zu Beginn der letzten Hilfen ja auch.
Was mir aber auffällt, die ÜBH3+ Hilfen werden gerade sehr schnell abgearbeitet. Innerhalb von einer Woche nach Antragseinreichung kommt schon der Bescheid.
Etwas anderes um beim Thema zu bleiben:
Hat schon jemand eine Info zum Unternehmerlohn von BaWü, ob dieser auch für die ÜBH4 ausbezahlt wird?
Bisher habe ich nur eine Aussage, dass man sich dafür einsetzen wird, dass dieser wieder Ausbezahlt wird.
Grüße
AKW
Etwas anderes um beim Thema zu bleiben:
Hat schon jemand eine Info zum Unternehmerlohn von BaWü, ob dieser auch für die ÜBH4 ausbezahlt wird?
Bisher habe ich nur eine Aussage, dass man sich dafür einsetzen wird, dass dieser wieder Ausbezahlt wird.
Grüße
AKW
Ja, die Programmierung im Portal wird aber sicherlich (wie üblich) noch Zeit in Anspruch nehmen.
@beng vielen Dank. Ein Hoch auf die Suchfunktion der Homepage von "The Länd".... Hauptsache das Logo passt.
Grüße AKW
Lach- und Sachbeihilfen!
Heute mit: Der Investitionsbank SA!
im Rahmen der Prüfung der Ausgaben für:
- dies- das
- jenes
bitten wir Sie um die Einreichung einer tabellarischen Aufstellung der einzelnen Kostenpositionen.
Einzelbelege werden nicht bearbeitet, daher bitten wir Sie um eine Aufstellung.
WICHTIGER HINWEIS: Kontenblätter, handschriftliche Dokumente und nicht eindeutige Angaben, werden nicht bearbeitet und führen automatisch zur Kürzung der jeweiligen Positionen.
Nice, liebe IB SA!
Ein DATEV-Kontoblatt aus unserer GoBD-konformen Buchhaltung ist also total doof (außer für´n Betriebsprüfer, aber was weiß der schon! Pffff! Nerd!), aber wenn ich das Konto mittels Rechtsklick nach Excel exportiere ist das voll supi und dufte weil: EXCEL! 😍
Kannste Dir nicht ausdenken!
😁 nicht deren Ernst 😁
Da steht tatsächlich "dies, das und jenes"... Und ich dachte schon die L-Bank wäre frech bei der Anforderung eines Auszugs aus dem Gewerbezentralregister.... aber das ist der absolute Hammer.
Grüße
AKW
Nee, ganz so grausam ist es dann doch nicht. „Dies, das und jenes“ war eine redaktionelle Überarbeitung. 😄 Da standen schon konkrete Kostengruppen.
So schlimm ist der Niveaulimbo bei den Rückfragen dann doch (noch?) nicht.
Guten Abend
Hat schon jemand einen Abschlagszahlungsbescheid ÜHH4 erhalten
Nice, liebe IB SA!
Ein DATEV-Kontoblatt aus unserer GoBD-konformen Buchhaltung ist also total doof (außer für´n Betriebsprüfer, aber was weiß der schon! Pffff! Nerd!), aber wenn ich das Konto mittels Rechtsklick nach Excel exportiere ist das voll supi und dufte weil: EXCEL! 😍
Kannste Dir nicht ausdenken!
@andrereissig : Sie retten mir mit Ihrem Humor mal wieder den Morgen !😀
Aber jetzt mal ernsthaft, um mal die Sprache meiner Töchter zu nutzen : „Really?“
Würden Sie zu diesem Fall weiter berichten, ob das überarbeitete excelkonto tatsächlich ausreicht oder da ob da noch mehr kommt ? Wenn jemand nämlich schon so anfängt, dann ist meistens viel Arbeit und Spaß angesagt 😉.
Ich kann zwar schon verstehen das eine Excel Tabelle etwas Zeit kostet, aber ein Kontoblatt ist halt für mich keine tabellarische Auflistung.
Also den Hintergrund kann ich bedingt schon verstehen (kommt halt auf die angeforderten Kosten drauf an).
Ich hatte eine ähnliche Anfrage der NBank mal bei der ÜBH2 bei Hygienekosten. Da diese auf 5 verschiedenen Konten verteilt war und nicht alles auf den Konten war für die Hilfe relevant, war die Tabelle doch das bessere Mittel.
Wie gesagt, mein Fall, muss hier überhaupt nicht deckungsgleich sein.
Was ich mich nur Frage, kommen wirklich so viele Rückfragen? Von 100 Anträgen hatte ich vielleicht 2 Rückfragen und die hätte ich auch gestellt, weil entsprechende Positionen wirklich hoch waren.
Also bei der L-Bank habe ich zu jedem Antrag Rückfragen. Und wenn ich nur bestätigen muss, dass der Umsatzausfall Coronabedingt ist.
Normal sind aber eher 2 Rückfragen pro Antrag. Standartmäßig die Auflistung der Kosten Nr. 10, Gewerbeanmeldung, und letzter Steuerbescheid.
Rekord liegt aktuell bei 4 Rückfragen für einen Antrag im niedrigen 4-Stelligen Bereich.
Da wir so langsam die Erstattung aus unserer Rechnung in der Schlussabrechnung höher als der eigentliche Überbrückungshilfeantrag gebracht hätte.
Grüße AKW
Guten Abend
so da nun eine Woche vergangen ist gehe ich davon aus, dass der Antrag nicht um Abschlagszahlungsverfahren ist sondern in der Stichprobe?!
Ja Shawn, wer hier im Forum soll das denn wissen?
Es kann natürlich niemand wissen. Aber vielleicht hat ein Kollege in der Art eine Erfahrung gemacht.