Tja, beste Leidensgenossen,
bin heute - sofern ich nicht voll verpeilt bin - auf den nächsten Treppenwitz gestoßen:
Änderungsanträge sind ja grundsätzlich bis zum 15.6.2022 möglich.
Wenn, ja wenn, der Erstantrag bewilligt oder teilbewilligt wurde; ergo nicht möglich, wenn noch nicht bearbeitet.
Folge (Beispiel, welches bei mir in 5 Fällen Fakt ist):
Erstantrag im Februar für die Monate 1-3/22.
...bis heute keinerlei Reaktion.....
...unterstellen wir einmal, dass das auch bis zum 15.6. so bleibt.
....kein Änderungsantrag (z.B. Erweiterung auf die Zeiträume 4-6/22) mehr möglich....
...und nun ?????
evtl. hat ja @Hilmar_Speck eine Idee dazu, sofern es evtl. mal thematisiert wurde......??????
....bin mal gespannt, was da so alles im Rahmen der Endabrechnungen auf uns zu kommt....???
ansonsten haltet weiter tapfer durch......
derarnd
Dieses Problem wurde dem BMWK eindringlich kommuniziert. Es wird insoweit an einer Lösung gearbeitet.
Mit freundlichem Gruß aus Sachsen-Anhalt
Hilmar Speck
Hallo @Arnd05 ,
ja das Thema wurde bei der StBK Sachsen-Anhalt schon thematisiert.
Schauen Sie mal unter https://www.stbk-sachsen-anhalt.de/ueberbrueckungshilfe/ am 05.05.2022
In der Endabrechnung ist eine weitere Beantragung der Monate April bis Juni nicht möglich, sofern diese nicht bereits im ersten Antrag beantragt wurden.
Ich kann mir vorstellen, dass spätestens Anfang Juni alles abgeschlossen wird und damit der Weg offen sein wird für den Folgeantrag.... Aber warten wir ab.
Grüße AKW
Kudo`s reichen da nicht aus,
"mal wieder" fast fassungslose Begeisterung über die Reaktionszeit und Aktualität unseres "Guru" @Hilmar_Speck .
Tiefster Dank.....👍
Das wurde letzte Woche in einem Seminar thematisiert.
Der Ü-IV-Antrag für die Monate 01-03/2022 soll zurück gezogen werden.
Danach kann ein neuer Antrag für die Monate 01-06/2022 gestellt werden.
Das musste ich zum Glück noch nicht machen - ich habe meine Anträge alle zurück gehalten und stelle jetzt für alle Monate.
Viel Erfolg!
Grüße
Inga
Aber ob das die Lösung für alles ist... Ich hab hier einen Antrag der in Bearbeitung ist und Rückfragen schon ausgetauscht wurden. Hier kann ich den Antrag nicht zurückziehen, ob wohl ich den Rückzug bereits der L-Bank angekündigt hab.
Auch hinsichtlich bereits erhaltener Teilzahlungen könnte das Problematisch werden. Da ist ein Zurücknehmen wohl nicht mehr möglich...
Weiter wollen sehr viele meiner Mandanten keine Verlängerung mehr beantragen, da die Umsatzeinbrüche nicht mehr dafür ausreichen oder die 3 Fragen nicht beantworten wollen/können.
Grüße AKW
👍Dies ist nur dann die Lösung, wenn noch keine Abschlagszahlung vorgenommen worden ist. Das Zurückziehen, nach dem bereits eine Zahlung erfolgt ist, führt zu erheblichen Problemen, wenn man einen neuen Antrag stellt. Insoweit bitte noch ein paar Tage auf die Lösung warten!
Mit freundlichem Gruß aus Sachsen-Anhalt
Hilmar Speck