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beA Eingangsnachrichten als Zip-Datei abspeichern?

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letzte Antwort am 22.04.2021 09:52:57 von agmü
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Martina3
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Liebe Community,

 

wir versuchen gerade, intern ein Konzept zu entwickeln, wie wir beA Eingangsnachrichten weiterverarbeiten, insbesondere einheitlich benennen bzw. für die Ablage im Dokumentenmanagement verschlagworten können (Feld: Beschreibung; wir benutzen derzeit noch kein dms und kein Kommunikationspaket.) Eine übersichtliche Ablage ist nur durch Umbenennung der einzelnen Dokumente möglich - und dies gestaltet sich derzeit äußerst zeitaufwendig.

 

In einer einzelnen beA Nachricht werden von dem Gericht oftmals eine Vielzahl von einzelnen pdf Dokumenten übermittelt (Anschreiben, Beschluss, Abschrift des Beschlusses, Terminsladung, gegnerischer Schriftsatz, einzelne Anlagen des gegnerischen Schriftsatzes, Informationsblatt eB, Informationsblatt COVID etc.). All diese einzelnen Dokumente sind häufig nur mit einer Buchstaben-/Ziffernfolge oder jedenfalls nicht einheitlich benannt. Sicherlich müssten nicht alle Dokumente abgespeichert werden - eine Entscheidung hierüber kann jedoch meines Erachtens nicht dem Sekretariat aufgebürdet werden.

 

Mit den DATEV Kommunikationspaket soll zwar die Verschlagwortung dieser einzelnen Dokumente vereinfacht werden, jedoch habe ich eigentlich keine große Lust, jedes einzelne Dokument umzubenennen und sehe auch keinen Sinn darin, diese Dokumente überhaupt einzeln in der Dokumentenablage/dms abzuspeichern.

 

Wäre es nicht einfacher und sinnvoller, eine Möglichkeit anzubieten, Eingangsnachrichten (ebenso wie die Ausgangsnachrichten) in einer zip-Datei im Dokumentenmanagement abzuspeichern?

 

Die Verschlagwortung müsste dann nur einmalig erfolgen und die Dokumentenablage würde nicht durch eine Vielzahl an einzelnen Dokumenten, die eigentlich zusammengehören, zugemüllt.

 

Ich habe diesen Vorschlag schon einmal an DATEV herangetragen und würde gerne die Meinung der Community hierzu erfahren.

r24
Einsteiger
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Hallo,

 

Nachricht als zip und dann die Dokumente noch mal extra ergibt auch nicht viel Sinn. Zumal die Eingänge ja auch noch im Web liegen und über einen Browser aufgerufen werden können. Und ich habe bei einem Eingang noch nie erlebt, dass ich da auf etwas älter als 3 Monate zurück greifen müsste.

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agmü
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Der erweiterte Posteingangskorb im Kommunikationspaket bietet die Möglichkeit, die Anzahl der eingehenden Dokumente "übersichtlich" zu gestalten. Bei uns sieht das dann so aus:

 

Bearbeitungsmöglichkeiten im Posteingangskorb.jpg

 

Die verbleibenden Dokumente sind dann entweder schnell verschlagwortet oder mit der ursprünglichen Bezeichnung abgelegt; komplett automatisiert geht derzeit noch nicht.

  

Andreas G. Müller - Rechtsanwalt -
frei nach dem Motto: "Gestern standen wir am Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter."
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einmalnoch
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@Martina3, denken Sie gar nicht erst daran in der DokAblage oder DMS mit .zip Dateien zu arbeiten. Es ist eine reine Katastrophe, wer den Fehler einmal gemacht hat möchte sich dafür in den Allerwertesten beißen.

 

Den Grund dafür zu erklären ist etwas langwierig, es ist aber keine Besonderheit von DATEV, alle DMS Systeme mögen die .zip Dateien nicht.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
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Martina3
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Ich würde die Dokumente nicht noch einmal gesondert speichern, sondern eine Datei mit allen Inhalten - wie auch bei der Ausgangsnachricht.

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Martina3
Beginner
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Okay - danke für die Ansicht. Das sieht schon etwas übersichtlicher aus. Allerdings finde ich es auch etwas ärgerlich, extra hierfür ein Zusatzpaket buchen zu müssen. Und es bleibt wohl nicht aus, sämtliche Dateien (Verfügungen des Gerichts etc.) einzeln umzubenennen, wenn ich sie später wieder finden möchte. 

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agmü
Meister
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@Martina3  schrieb:

 Und es bleibt wohl nicht aus, sämtliche Dateien (Verfügungen des Gerichts etc.) einzeln umzubenennen, wenn ich sie später wieder finden möchte. 


Diese Problematik besteht unabhängig davon ob Sie nur Anwalt classic oder das DATEV Anwalt Kommunikationspaket nutzen.  Damit die Dateien nicht umbenannt werden müssten, müssen entweder die Absender - entsprechend den Vorgaben der ERVVO und den Wünschen der Gerichte - die Dateien verschlagworten UND die Gerichte selbst müssten sprechende Dateibezeichnungen verwenden.  

 

Nach meiner Erfahrung sind die Gerichte die am wenigsten sensibilisierten Teilnehmer des ERV.

 

Idealerweise erkennt die Kanzleisoftware irgendwann den Inhalt und kann daraus einen "sinnvollen" Benennungsvorschlag unterbreiten. Die hierfür erforderlichen Datenmengen und eine KI zu trainieren, stehen derzeit nicht zur Verfügung.

Was das Thema "Zusatzpaket" anbelangt hilft es gelegentlich die Lizenzpolitik der Mitbewerber zu prüfen.   Allein der Mehrwert im Bereich des Posteingangskorb rechtfertigt nach meiner Meinung den Zusatzpreis. 

Andreas G. Müller - Rechtsanwalt -
frei nach dem Motto: "Gestern standen wir am Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter."
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letzte Antwort am 22.04.2021 09:52:57 von agmü
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