Sie arbeiten mit dem Server-Betriebssystem Windows Server 2012 R2. Nach Installation von DATEV Anwalt classic 13.15 (Service-Release, 30.12.2022) kommt es zu einem Fehler. Beim Verbindungsaufbau zu beA, z. B.
Abrufen der beA-Postfächer
Versenden von beA-Nachrichten oder
Prüfen von Signaturen oder
beim Zugriff auf das Adressbuch
wird ein Sicherheits-Token erkannt. Sie können den Sicherheits-Token auswählen. Anschließend erhalten Sie die Aufforderung zur Eingabe der PIN. Nachdem Sie die PIN erfasst und bestätigt haben, geht es nicht weiter.
Wenn Sie z. B. im Eingangskorb Post abholen, bleibt der Fortschrittsbalken bei Postfächer werden gesucht stehen. Beim Adressbuch bleibt ein Fortschrittsbalken mit Bitte warten stehen.
Eine Fehlermeldung erhalten Sie nicht. Bitte entschuldigen Sie diesen Fehler.
Der Fehler wird ab DATEV Anwalt classic 13.16 (Bereitstellung voraussichtlich 26.01.2023) behoben.
Bis zur Bereitstellung des Service-Releases DATEV Anwalt classic 13.16 verwenden Sie das alte Herstellerzertifikat, indem Sie das alte Zertifikat in die neue Bezeichnung umbenennen:
Anleitung:
beA-Anmeldung nicht möglich – 2. PIN-Abfrage erscheint nicht
DATEV beendet den Support für Windows Server 2012 R2 mit der Bereitstellung der DATEV-Programme 17.0. Die DATEV-Programme 17.0 (voraussichtlich August 2023) sind unter Windows Server 2012 R2 nicht mehr lauffähig. Auch das Anwaltspostfach in DATEV Anwalt classic ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr lauffähig. Bitte stellen Sie Ihr System zeitnah auf eine aktuelle Software um.
Windows Server 2012 R2 und die DATEV-Programme (DATEV-Supportende ab August 2023) (Dok.-Nr. 1080461)
3.2 Ausblick
Sie werden in diesem Dokument informiert, sobald eine fehlerbereinigte Version bereitsteht.
Kann man diese Hilfethemen irgendwie abonnieren um Mitteilungen bei Updates zu erhalten.?
Die Hilfe-Dokumente leider nicht. Aber ich werde natürlich auch in diesem Beitrag informieren. Den können Sie oben über die 3 Punkte abonnieren:
Das ist doch mal einen Verbesserungsvorschlag wert. Kenne das von anderen Herstellern, dass man KB Artikel abonnieren kann um über Änderungen informiert zu werden.
Voten könnte man hier : https://www.datev-community.de/t5/Ideen-zum-Hilfe-Center/Dokumente-aus-dem-Hilfe-Center-abonnieren/idi-p/214496/jump-to/first-unread-message
Idee ist aber schon aufgenommen
Ich hatte ja bereits letzte Woche den genannten Workaround umgesetzt. Trotzdem bekomme ich gerade vom Kunden einen Screenshot mit der Meldung, das DATEV nicht beendet werden kann, weil im Hintergrund noch ein BeA-Abruf aktiv ist.
Die Zertifikate sehen eigentlich richtig aus:
Die Neuerungen / Änderungen werden in den Übersichtsdokumenten m.E. sehr gut dokumentiert. Das für Anwalt classic zentrale Dokument hat die Nummer 1009999
An den Zertifikaten - die wie bei uns aussehen - kann es kaum liegen.
Nach meiner Beobachtung sind offene Verbindungen (nach einem Abruf) kein Hindernis für das Beenden des Arbeitsplatzes. Die Java-Komponente blockiert - nach meiner Beobachtung - die Möglichkeit E-Mails zu verschlüsseln.
Ja, das sieht korrekt aus. Vielleicht ist das noch ein anderer Fehler. Bitte melden Sie sich damit im Programmservice DATEV Anwalt. Vielen Dank!
Der Fehler wird ab DATEV Anwalt classic 13.16 (Service-Release, Bereitstellung voraussichtlich 26.01.2023) behoben.
Bis zur Bereitstellung des Service-Releases DATEV Anwalt classic 13.16 verwenden Sie das alte Herstellerzertifikat, indem Sie das alte Zertifikat in die neue Bezeichnung umbenennen:
Anleitung:
beA-Anmeldung nicht möglich – 2. PIN-Abfrage erscheint nicht
Und wenn das mit dem Zertifikat nicht klappt..wie kann man dann Mahnbescheide versenden?
Bis zum SR übergeben Sie den Mahnbescheid wie gewohnt ans Anwaltspostfach, speichern den Entwurf im Ausgangskorb. Anschließend markieren Sie im Bereich "Anhänge" die eda-Datei und exportieren sie in Ihr Dateisystem. Dann versenden Sie die eda-Datei über die beA-Webseite an das Mahngericht.
Die EKI Datei lässt sich bei uns nicht exportieren... ist ausgegraut.
Bitte gehen Sie vor wie oben beschrieben. In der geöffneten beA-Nachricht können Sie den Anhang nicht exportieren. Daher speichern Sie zunächst den Entwurf im Ausgangskorb. Anschließend markieren Sie die beA-Nachricht mit dem Anhang. Klicken Sie im Bereich "Anhänge" mit der rechten Maustaste auf die eda-Datei und exportieren diese in Ihr Dateisystem. Dann versenden Sie die eda-Datei über die beA-Webseite an das Mahngericht.
Ah. Danke
Eine hoffentlich letzte Frage... wie bekomme ich jetzt die EDA-Dateien umgewandelt??? (z.B. die Antwort vom Mahngericht)
gar nicht.
Sollte das Mahngericht antworten, können Sie die eingegangene Nachricht im Posteingangskorb unmittelbar an das (alte) eda-Modul übergeben. Von dort wird es wir früher (vor beA-Zeiten) weiterverarbeitet.
"Normale" Nachrichten (Lastschriftankündigungen, Widersprüche, Monierungen) können/müssen Sie wie jede andere Gerichtsnachricht (einer) der Akte(-n) zuordnen und dann verarbeiten.
So wie der Screenshot aussieht wurde die Nachricht bereits versendet.
Die Gerichtsnachrichten müssten Sie in diesem Fall von der beA-Webseite in Ihren Datenpfad unter \[Datenbestand]\EDA\APO\Empfangen\Gerichtsnachrichten exportieren. Anschließend können Sie diese wie gewohnt im EDA-Mahnverfahren über "Nachrichten vom Gericht einlesen" weiterverarbeiten.
Im Anwaltspostfach eingegangene Gerichtsnachrichten im EDA-Mahnverfahren verarbeiten
Ich denke aber, Sie sollten sich nochmal im Programmservice melden, damit Ihr Fehler genauer analysiert wird. Wenn das Umbenennen der Zertifikat-Dateien bei Ihnen nicht geholfen hat, scheint das ein anderer Fehler zu sein.
Danke für die Antworten.
Der ProgrammService ist schon informiert...