Ich möchte das Prozesskostenrisiko mit dem integrierten Prozesskostenrechner berechnen. Wir waren außergerichtlich nicht tätig und müssen dementsprechend nichts anrechnen. Dies kann ich aber nicht auswählen.
Ich bin der Meinung, dass das früher ging. Warum nicht mehr?? Damit ist der Rechner in diesem Fall für mich unbrauchbar.
Dazu müssen Sie im Feld Satz der Geschäftsgebühr 0 erfassen. Dann werden die Gebühren ohne Geschäftsgebühr, Telekommunikationspauschale und ohne Anrechnung bzw. mit 0 EUR berechnet, allerdings nur für einen Rechtsanwalt. Für die Gegenseite wird das Prozessrisiko immer MIT 1,3 Geschäftsgebühr berechnet (siehe Quickinfo am blauen "i").
Wenn ich die Anzahl der Auftraggeber hochsetze, nimmt er trotzdem eine Anrechnung vor.
Bitte entschuldigen Sie diesen Fehler. Ich gebe das an die Entwicklung weiter.
Ab DATEV Anwalt classic 14.24 (Service-Release, 30.11.2023) wird der Fehler behoben. Wenn Sie bei Satz der Geschäftsgebühr 0 erfassen, wird bei 1 Rechtsanwalt keine Geschäftsgebühr berechnet und auch keine Anrechnung vorgenommen, auch wenn es mehrere Auftraggeber gibt.