Auf www.datev.de/neuerungen können Sie sich unter Rechtsanwälte über die wichtigsten Neuerungen der Anwalt-Programme im Service-Release am 17.03.2022 (ab 18:15 Uhr) informieren.
- Sie können jetzt in DATEV Anwalt classic die Vorschau der Anhänge direkt im Fenster beA-Nachricht anlegen einblenden.
- In DATEV Anwalt classic im Anwaltspostfach können Sie das abgegebene oder zurückgewiesene eEB in der Akte in lesbarer Form prüfen.
- Sie können jetzt in DATEV Anwalt classic vor Anlage der Akte prüfen, ob ein Mitwirkungsverbot für Anwaltsnotare besteht.
- Sie können jetzt in DATEV Anwalt classic bei Erstellung einer XRechnung bei der Zahlungsart Überweisung das richtige Konto aus einer Liste aller Konten Ihrer Kanzlei auswählen.
- Sie können jetzt in DATEV Anwalt classic bei Hauptforderungen im Zusammenhang mit Miet- oder Pachträumen in Teilorten, die die gleiche Postleitzahl haben, den richtigen Teilort entsprechend der Gerichtstabelle in der Liste Ort auswählen.
- Sie können jetzt in DATEV Anwalt Kommunikationspaket bei Erstellung einer ZUGFeRD-Rechnung bei der Zahlungsart Überweisung das richtige Konto aus einer Liste aller Konten Ihrer Kanzlei auswählen.
Freundliche Grüße
Silvia Kubisch
DATEV eG | Entwicklung Rechtsanwaltsmarkt