Wenn ich das richtig sehe, ist es im Mahnwesen von DATEV Anwalt - im Gegensatz zum Mahnwesen in Steuerprogrammbereich - nicht möglich, zur Hauptforderung Mahnkosten hinzuzusetzen und die Hauptforderung auch verzinsen zu lassen.
Dann könnte man nur, wenn man Zugriff auch auf Kanzlei Rechnungswesen hat, die Mahnungen daraus erstellen.
Oder irre ich?
Wir legen nach der ersten Zahlungserinnerung gesonderte Akten mit dem Rubrum Eigene ./. (Ex-)Mandant. In dieser wird die offene Anwaltsrechnung wie jede anderen Forderung angelegt und bearbeitet, d.h. Verzinsung, Mahnspesen.
Dieses Vorgehen gewährleistet - jedenfalls nach meiner Auffassung - dass die unterschiedlichen Leistungen richtig erfasst und abgerechnet werden.
Eine Anleitung zum Anlegen einer Akte in eigener Sache finden sie hier:
Mahnverfahren in eigener Sache anlegen
Im Schuldnerkonto können Sie die Hauptforderung verzinsen und zusätzlich Mahnkosten erfassen.