Hallo Community,
in dasSteuerberatungsprogramm kann man elektronisch die Daten der Bank über das DATEV Rechenzentrum einspielen.
Geht das auch in DATEV Anwalt Klassik? Wenn ja wie?
Viele Grüße aus der Rheinebene
Sehr geehrter Herr Lorenz,
die Programmfunktion „Buchen elektronischer Belege (Kontoauszugs-Manager)” in DATEV Rechnungswesen (Bestandteil von DATEV Anwalt classic) erstellt aus elektronischen Kontoumsätzen Buchungsvorschläge. Grundlage dafür sind eine Lerndatei und – falls vorhanden – die Offene-Posten-Buchführung. Die manuelle Erfassung vom Kontoauszug entfällt.
Dieses Einsparpotenzial nutzen Sie durch das Holen elektronischer Kontoumsätze – entweder über die RZ-Bankinfo (1,00 € pro Bankverbindung / Monat) oder per HBCI PIN/TAN. Bei beiden Verfahren profitieren Sie vom hohen Sicherheitsstandard der DATEV Cloud. Nähere Informationen dazu finden Sie unter rz-bankinfo.
In DATEV Rechnungswesen übernehmen sich aus dem Verwendungszweck des Kontoumsatzes eine Aktenregisternummer, oder eine Projektnummer (z. B. Akten-Nr.) automatisch in die Zusatzinformationen des Buchungsvorschlags. Beim Bearbeiten der Buchungsvorschläge startet sich automatisch der Dialog Zahlungserfassung aus DATEV Anwalt classic. Hier können Sie nun in einem Schritt die Zahlung in der Akte auf steuerfreie Auslagen, Vergütungsforderungen oder Fremdgeld verteilen. Die Zahlung ist damit der Akte zugeordnet und auch sofort in DATEV Rechnungswesen gebucht (siehe Einstellungen für Bank-Buchungsvorschläge erzeugen festlegen unter "Anwalt").
Mit freundlichen Grüßen
Silvia Kubisch
Produktmanagement Rechtsanwaltsmarkt
Hallo Herr Lorenz,
wir haben Mitte Juli auf den elektronischen Kontoauszug und damit verbunden die Soforterfassung umgestellt. Zwischenzeitlich läuft die Sache auch ganz gut. (Enttäuscht hat mich allerdings etwas die Unterstützung bei der Einführung durch den Vertrieb der DATEV. Ohne nachhacken und nachfassen lief leider nichts.)
Meine persönliche Erfahrung ist, dass bei unserer Kanzleigröße die manuelle Erfassung um den Faktor 4 schneller war. Hier hoffe ich darauf, dass es nur Anlaufschwierigkeiten sind.
Allerdings fehlt es an übergreifenden Schulungsunterlagen, die auf den Anwender "Rechtsanwalt" bzw. Mitarbeiterin einer RA-Kanzlei ohne vertiefte Buchhaltungskenntnisse zugeschnitten sind. Man muss sich die Informationen in den unterschiedlichsten Schulungsunterlagen zusammensuchen.
Allerdings ist der Service wie immer eine hilfreiche Stütze.
mf(k)g
Andreas G. Müller
Hallo Frau Kubisch,
ich habe heute einen Rückruf von einem Buchhaltungsspezialisten der DATEV erhalten. Dieser hat mir erklärt, dass die beschriebene Funktionalität in DATEV Anwalt Classic, zumindest in der Version, die wir haben, nicht enthalten ist.
Mit freundlichen Grüßen aus dem sonnigen Süden
Markus Lorenz
Hallo Herr Kollege Lorenz,
die Auskunft des "Buchhaltungsspezialisten" dürfte schlicht falsch sein. Wir haben in der Kanzlei Mitte Juli 2017 den Abruf der elektronischen Kontoauszüge und deren Verbuchung aktiviert.
Neben Anwalt classic muss Rechnungswesen installiert sein. Für den Abruf brauchen Sie noch das Programm Zahlungsverkehr.
In den Buchungskreiseinstellungen und im Zahlungsverkehr müssen einige Einstellungen vorgenommen werden. Abhängig von der Art des Abrufes benötigen sie zunächst Zugangsdaten der Bank und im Nachgang dann die Aktivierung durch die Bank. Ergänzt wird das ganze noch durch Freigaben in Unternehmen Online.
Wenn gewünscht kurz Nachricht, möglicherweise kann ich Ihnen telefonisch weiterhelfen. .
mfkg
Andreas G. Müller
Hallo Herr Kollege Müller,
mir hat der Support von DATEV erklärt, dass es einen Unterschied macht, ob man das Programm Rechnungswesen hat oder Rechnungswesen kompakt. In Rechnungswesen kompakt ist diese Funktion nicht enthalten, so die Auskunft. Sie haben wahrscheinlich nicht Rechnungswesen kompakt?
Mit freundlichen kollegialen Grüßen aus dem Süden
Markus Lorenz
Hallo Herr Lorenz,
bei Anwalt classic ist jeweils eine Lizenz des Programms Rechnungswesen (inklusive Zahlungsverkehr) enthalten (nicht Rechnungswesen kompakt). Darin ist die Funktion „Buchen elektronischer Belege (Kontoauszugs-Manager)” enthalten.
Mit freundlichen Grüßen
Silvia Kubisch
Produktmanagement Rechtsanwaltsmarkt
Ist das Einlesen der elektronischen Kontoumsätze mit der unidirektionalen Schnittstelle möglich? Wie Sie das beschrieben haben, scheint mir nur "Soforterfassung" möglich zu sein.
Derzeit buchen wir den Kontoauszug in Anwalt classic, übergeben die Buchungssätze nach Rechnungswesen und buchen dort den Rest.
Das Einlesen der elektronischen Kontoumsätze ist nur mit der Anwalt-Soforterfassung oder der Bidirektionalen Schnittstelle möglich; nicht aber mit der unidirektionalen Schnittstelle.
Da Sie mit der unidirektionalen Schnittstelle die Aktenkonten nur direkt in DATEV Anwalt classic bebuchen, macht ein Einlesen elektronischer Kontoauszüge mit der Programmfunktion „Buchen elektronischer Belege (Kontoauszugs-Manager) keine Sinn, da dadurch die Buchungen nur in Rechnungswesen übernommen werden, aber nicht in die Aktenkonten in DATEV Anwalt classic. Das wäre nur dann sinnvoll, wenn Sie die Buchungen aus Rechnungswesen in DATEV Anwalt classic importieren (Bidirektionale Schnittstelle) oder eben mit der Soforterfassung in beiden Programmen gleichzeitig buchen.
Vielen Dank für die Erläuterung.
Hmm. Wir würden gern das Einlesen der Kontoauszüge nutzen. Haben Sie eine Idee, wie wir da jetzt vorgehen, dass das möglich ist? (wir können das auch gern offiziell über einen Servicekontakt machen 😉 )
Hintergrund ist, dass jetzt eine andere Mitarbeiterin die Buchhaltung macht, die das gern nutzen würde, damit sie nicht alles umständlich vom Kontoauszug abschreiben muss. Bei uns werden alle Buchungen intern gemacht und am Ende des Jahres der Jahresabschluss dem Steuerberater übergeben per RZ.
Sie können sich an den Programmservice wenden mit der Bitte um eine individuelle Beratung (heißt offiziell individuelle Dienstleistung) für die Umstellung der Schnittstelle auf Soforterfassung oder auf die Bidirektionale Schnittstelle.
Die Kollegen würden Sie dann über die Auswirkungen informieren und die Besonderheiten der beiden möglichen Schnittstellen erklären und was Sie dabei beachten müssen. In dem Gespräch können Sie klären, welche Variante die bessere ist und wann und wie die Umstellung erfolgen soll. Für diese Beratung berechnen wir 35 EUR je angefangene Viertelstunde.
Hallo Herr Kollege Müller,
dieser Thread ist jetzt über vier Jahre alt. Ich habe die Buchhaltung immer noch nicht umgestellt, über denke dies aber derzeit. Wie läuft es denn aktuell bei Ihnen? Sind Sie mit der Umstellung zufrieden?
Mit freundlichen Grüßen aus dem sonnigen Süden
Markus Lorenz
Hallo Herr Kollege,
ist der Thread tatsächlich bereits so alt😮
Die Soforterfassung möchten wir nicht mehr vermissen. Mit dem Zahlungsverkehr die Daten von der Bank abgerufen, in Rechnungswesen eingespielt und auf die Akten bzw. sonstigen Buchhaltungskonten verbucht. Einfach sehr gut gelungen; sieht man von den m.E. zwei - unabhängig von der Art der Zahlungserfassung - Schwachstellen im "Gesamtsystem" ab.
Die eine ist, dass zwar auch die steuerpflichtigen Aufwände zwischenzeitlich automatisch im Aufwand (damit für die Rechnungsschreibung) und im Forderungskonto (richtig mit bzw. ohne USt.) verbucht werden und zugleich in das richtige Aufwandskonto der Kanzleibuchhaltung wandern, aber dabei Doppelerfassungen nicht vermieden werden.
Anders als beim Verbuchen von Auslagen im Forderungskonto habe ich bei den steuerpflichtigen Auslagen (Aufwänden) noch keine Möglichkeit gefunden beim Verbuchen zu prüfen, ob der konkrete Aufwand bereits erfasst ist.
Das System beim Verarbeitung von steuerfreien Auslagen, die bereits im Forderungskonto sind, ist an dieser Stelle besser.
Die zweite Schwachstelle ist - unabhängig von der Art der Verbuchung - wie dem Sachbearbeiter Zahlungseingänge zur Kenntnis gebracht werden; derzeit gar nicht automatisiert.
Daher kann ich Ihnen eigentlich nur empfehlen auf die Soforterfassung umzustellen. Nach der Einarbeitung ergibt sich eine nicht unerhebliche Zeitersparnis - gerade in den Fällen in denen auf Papierakten verzichtet wird; allerdings hat sich im Rahmen des SR von Ende August 2022/Anfang September 2022 im Zusammenspiel zwischen Anwalt classic und Rechnungswesen bei den Kontenzuordnungen etwas geändert hat, was bei uns zum Jahreswechsel vom Service manuell korrigiert werden muss. Daher sollten Sie ggf. die Umstellung so planen, dass diese Korrektur mit der Umstellung durchgeführt wird.
Konkrete Einzelfragen kann ich, wie in anderen Fällen auch, gerne per Direktnachricht beantworten.
Schöne Grüße aus bayerisch Schwaben
Andreas G. Müller
Hallo @malo, @kathrinhinrichsen ,
ich habe in einem Hilfe-Dokument die wichtigsten Informationen zusammengestellt, wie Sie Kontoumsätze mit RZ-Bankinfo aus DATEV Rechnungswesen in Akten übernehmen. Vielleicht hilft das ein wenig.
Kontoumsätze mir RZ-Bankinfo in Akten übernehmen