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strompreisbremse

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letzte Antwort am 07.03.2024 15:14:44 von herr-jfs
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Steueroma
Beginner
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Nachricht 1 von 4
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Hallo!

Da die § 123 -126 EStG, die die Besteuerung der Strom- und Gaspreisbremsen geregelt haben, weggefallen sind, bedeutet das m.E. im Umkehrschluss, dass die Preisbremsen dann auch bei Unternehmen zu keiner Besteuerung führen.

 

Ich habe nun eine Endabrechnung Strom, bei der quasi die erhaltene Strompreisbremse zu einem Guthaben führt. 

Ich müsste also buchen:  Bank an "Ertrag"

 

Wie buche ich das nun?

Es handelt sich um eine GmbH! Ich kann also nicht einfach Privateinlage oder so buchen.

 

Gibt es bei der Datev dafür ein extra Konto ähnlich wie 9906 für die steuerfreien Photovoltaikeinnahmen?

 

 

Moonshine
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 4
212 Mal angesehen

Gilt nicht das EStG wenn es dementsprechend nicht im KStG geregelt ist?

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Steueroma
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 4
180 Mal angesehen

Ich gehe ja davon aus, dass es auch bei Unternehmen steuerfrei ist.

 

Weiß nun aber nicht, wie ich es verbuchen soll.

 

Bank an ?????

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herr-jfs
Aufsteiger
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Nachricht 4 von 4
161 Mal angesehen

Bei Unternehmern führen die Strom- und Gaspreisbremsen wie bisher schon zur Minderung der Strom- und Gasaufwendungen.

 

Die §§ 123 -126 EStG haben hier vorher schon nicht gegriffen, weil es nur zur Versteuerung durch die (jetzt aufgehobenen) Paragraphen gekommen wäre, wenn die zugehörigen Strom- und Gasaufwendungen nicht einer Einkunftsart zugeordnet waren.

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letzte Antwort am 07.03.2024 15:14:44 von herr-jfs
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