Hallo!
Da die § 123 -126 EStG, die die Besteuerung der Strom- und Gaspreisbremsen geregelt haben, weggefallen sind, bedeutet das m.E. im Umkehrschluss, dass die Preisbremsen dann auch bei Unternehmen zu keiner Besteuerung führen.
Ich habe nun eine Endabrechnung Strom, bei der quasi die erhaltene Strompreisbremse zu einem Guthaben führt.
Ich müsste also buchen: Bank an "Ertrag"
Wie buche ich das nun?
Es handelt sich um eine GmbH! Ich kann also nicht einfach Privateinlage oder so buchen.
Gibt es bei der Datev dafür ein extra Konto ähnlich wie 9906 für die steuerfreien Photovoltaikeinnahmen?
Gilt nicht das EStG wenn es dementsprechend nicht im KStG geregelt ist?
Ich gehe ja davon aus, dass es auch bei Unternehmen steuerfrei ist.
Weiß nun aber nicht, wie ich es verbuchen soll.
Bank an ?????
Bei Unternehmern führen die Strom- und Gaspreisbremsen wie bisher schon zur Minderung der Strom- und Gasaufwendungen.
Die §§ 123 -126 EStG haben hier vorher schon nicht gegriffen, weil es nur zur Versteuerung durch die (jetzt aufgehobenen) Paragraphen gekommen wäre, wenn die zugehörigen Strom- und Gasaufwendungen nicht einer Einkunftsart zugeordnet waren.