Hallo zusammen, ich habe folgendes Problem:
ich habe einen Umsatz zu verbuchen der im Inland nicht steuerbar ist.
Es handelt sich dabei um eine Lieferung, bei der der Leistungsort im Drittland liegt.
Also nicht im Inland. Somit ist der Umsatz nicht steuerbar!
Kann mir jemand sagen, auf welches Erlöskonto ich diesen Umsatz buchen kann?
Konten 8336 bis 8338 sind auszuschließen.
Auch das Konto 8950 (nicht steuerbaren Innenumsätze) denke ich, fällt weg.
Ich denke auch, dass ich ein Konto nehmen muss, welches in der Umsatzsteuererklärung 2022 in Zeile 112 (Kennziffer 205) automatisch eingetragen wird.
Kann mir jemand dabei helfen?
Gruß Kerstin
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Kerstin,
leider geht aus Deiner Beschreibung des Sachverhaltes nicht hervor, wie genau die Konstellation ist.
Ausgehend von der Überschrift das eine Lieferung ins Drittland vorliegt bleiben nur wenige Möglichkeiten. Die meisten Lieferungen an Unternehmen im Drittland sind eher von der Umsatzsteuer befreit (§ 4 Nr. 1a UStG) als dass sie nicht steuerbar sind.
Ein Konto direkt für Zeile 112 in der Umsatzsteuererklärung kenne ich auch nicht. Im Zweifel auf Erlöskonto 8000 oder 8200 buchen und die Eintragung in der Umsatzsteuererklärung von Hand vornehmen.
Konten 8336 bis 8338 sind auszuschließen.
Das Kto. 8338 "Erlöse aus im Drittland steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze" passt doch wunderbar (Leistungen ist der Oberbegriff und unterteilt sich dann in Lieferungen und sonstige Leistungen).
Bonjour,
DATEV hat eine sehr übersichtliche Excel-Tabelle aus der erkennbar ist, welche Sachkonten in der Umsatzsteuer-Voranmeldung und weiterführend in die Umsatzsteuererklärung einfließen. Ich wäre auch bei den Sachkonten #8336 bis #8338, wie hier schon angesprochen wurde. Viele Grüße aus Berlin.
Vielen lieben Dank!