Thema E-Bilanz. Jahresabschluß ist fertig.
Jetzt (!) fällt mir auf, daß ich keine Gründungsbilanz eingereicht habe. Die besteht per 1.1. nur aus zwei Nullen, Aktiv Null, Passiv Null. Am 2.1. nimmt der Einzelunternehmer ein Darlehen auf und es geht los.
Habe in den Mandantenstammdaten|Rechnungswesen|Jahresabschluß "Eröffnungsbilanz" gewählt und der Assistent erstellt auch brav eine Datei mit den Unternehmensdaten zum 1.1. ohne jegliche Zahlen. Aber ich kann sie wg der Fehlermeldung "Ist der Berichtsbestandteil Eröffnungsbilanz ohne GuV ausgewählt, so ist mindestens eine werthaltige Position der Bilanz anzugeben".
Wie bekomme ich das System überlistet?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Den Fall hatten wir auch schon mal.
Praxislösung war, gar keine Eröffnungsbilanz erstellen und das dem FA formlos mitteilen. Hat bei uns funktioniert.
Ob das fachlich korrekt war, keine Ahnung...
Das klingt ja nach einer guten Common-Sense-Lösung.
Aber ich habe den Eindruck, daß die Finanzämter in den letzten Jahren (Druck von oben) viel formalistischer geworden sind. Wenn niemandem sonst ein Trick einfällt, werde ich es so machen.
Hallo @petermäurer,
im Jahresabschluss werden bei der Eröffnungsbilanz die Buchungen gegen das Konto 9000/9000 Saldenvorträge Sachkonten (SKR03/04) abgefragt. Nachdem Sie jedoch eine Nullmeldung abgeben wollen, geht das nicht. Ein Nullwert lässt sich nicht buchen 🙂.
Sie können jedoch innerhalb der E-Bilanz einen Wert manuell erfassen. Denn: Es besteht ein Unterschied zwischen NIL (kein Wert) und 0,00. Um in der aktuell angespannten Lage etwas Spaß reinzubringen, nachfolgend mein Lieblingsbild in diesem Zusammenhang 😂🤣.
Es gibt also einen Unterschied 😉 zwischen kein Wert und 0,00.
Um eine Eröffnungsbilanz mit Nullmeldung als E-Bilanz zu übermitteln, können Sie wie folgt vorgehen:
Die Eröffnungsbilanz kann mit Nullwerten gesendet werden.
Freundliche Grüße
Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag