Gibt es eine Auswertungsmöglichkeit, in der beim beweglichen Anlagevermögen der gemeine Wert nach R B 11.3 Abs. 7 BewR ausgegeben werden kann? Dieser Wert beträgt mind. 30 % der AHK!
Sehr geehrter Herr Seibel!
Grundsätzlich besteht diese Möglichkeit. Allerdings ist Voraussetzung, daß Sie das Anlagevermögen auch im Bereich "Kalkulatorik" einrichten/führen, da im Handels- und (Ertrags-)Steuerrecht dieser Wert nicht vorgesehen ist. In der "Kalkulatorik" kann der Wert dann ausgewiesen werden.
Es ist sinnvoll, anhand der Anlagen-Hilfe Stichwort "Anhaltewert" vorab zu prüfen, ob der Aufwand lohnt.
Mit freundlichem Gruß
MJF
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Hallo Herr Seibel,
im kalkulatorischen Bereich, den Herr Förster vorschlägt, wird mit Wiederbeschaffungswerten auf Basis von Preisindextabellen gerechnet.
Um zu kären, ob es sich bei Ihrer Frage um einen Sachverhalt handelt, der dort abgebildet werden kann, wenden Sie sich bitte an unseren Programmservice. Wir würden in einem persönlichen Gespräch die Möglichkeiten mit Ihnen besprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Schneider
Produktmanagement und Service Anlagenbuchführung
DATEVeG