Hallo,
mein Mandant hat seinen PKW an einer für die Buchhaltung neuen Tankstelle getankt, darum fällt es mir auf. (Es ist keine von den großen Namen, eher ein kleiner Privater/Freier mit 2 Tankstellen) Auf dem Barbeleg dieser Tankstelle fehlt die TSE-Signatur. Ich bin jetzt am überlegen ob meinem Mandanten darauf ein Nachteil entstehen kann.
Hatte von euch so etwas schon mal? Wie seid ihr damit umgegangen?
Das Problem hat der Pächter (Rechnungsaussteller), weil § 146 ff. AO verletzt.
Noch ist die TSE keine Pflichtangabe für den Vorsteuerabzug.
Bewirtungsbelege, die man sicher auch an einer Tankstelle haben kann, erfordern eine TSE.
Ja, allgemein für den Betriebskostenabzug