Hallo,
buche Eingangsrechnungen mit Leistungsdatum. Z.B. Re.datum.2802 leistungszeitraum 2802 Re.eingang 0503. Habe beim örtl. Finanzamt nachgefragt der Ust Sonderprüfer meinte Buchungsdatum gleich Eingangsdatum, d.h. die Re. wird dann mit dem 0503 gebucht mit Leistungsdatum 2802 so korrekt?
Hallo Frau Mayer,
in der Praxis ist es eher verbreitet, das tatsächliche Rechnungsdatum als Belegdatum heranzuziehen.
Die Problematik in Ihrem Beispiel liegt im Zeitpunkt des Vorsteuerabzuges. In der Tat ist die Vorsteuer streng genommen im Voranmeldezeitraum März zu berücksichtigen, da erst hier die (ordnungsgemäße) Rechnung vorlag; das Vorliegen der übrigen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug unterstelle ich mal.
Wenn Sie bereits das Leistungsdatum im DATEV-Rechnungswesenprogramm nutzen, läßt sich ein solcher "Posteingangsfall" unter Beibehaltung des tatsächlichen Rechnungsdatums wie folgt lösen:
1. Variante
Erfassen Sie die Rechnung in einem Buchungsstapel der Periode März mit Beleg- und Leistungsdatum 28.02. - die Buchung wird in einem Stapel Februar verschoben und die Vorsteuer im März berücksichtigt (bitte beachten Sie hierzu die Angaben im Dialogfenster "Buchung der Leistungsperiode zuordnen").
2. Variante
Erfassen Sie die Rechnung zunächst in einem Buchungsstapel der Periode Februar mit Belegdatum 05.03. (Eingangsdatum) und Leistungsdatum 28.02. - die Vorsteuer wird so der Periode März zugeordnet. Übernehmen Sie den Buchungssatz. Anschließend bearbeiten Sie den Buchungssatz erneut und überschreiben das Belegdatum 05.03. mit dem 28.02. - die Zuordnung der Vorsteuer im März bleibt erhalten (trotz des Belegdatums im Februar).
Viele Grüße
Christian Wielgoß