Guten Morgen,
ich bin noch neu im Gebiet Mahnwesen/Forderungsmanagement und habe direkt 2 Fragen.
Bei den Stammdaten im Mahnwesen kann ich nur den Mahnzinssatz für Unternehmen ODER Privatpersonen eintragen.
Gibt es eine Möglichkeit, irgendwo die Zinssätze für beide Mandantengruppen zu hinterlegen, ohne, dass ich dies immer händisch in den Debitorenstammdaten tun muss?
Zweite Frage: wir haben einen Mandanten, dessen Zahlungsmoral auf gut deutsch "bescheiden" ist.
Ich benötige die angefallen Zinsen aus 2018.
Da aber auch noch offene Forderungen und Zinsen aus 2017 bestehen, weiß ich nicht, wie mir das Programm nur die Zinsen aus 2018 ausspucken kann.
Viele liebe Grüße
Claudia
Hallo Frau Riediger,
es gibt keine weitere Möglichkeit auf Ebene der Mahnstammdaten abweichende Verzinsungen je nach Adressaten-Typ zu hinterlegen (wie beispielsweise bei den Mahngebühren und Verzugspauschalen). An dieser Stelle auch der ganz allgemeine Hinweis, dass der Adressatentyp nicht immer eindeutig für die Zuordnung Endverbraucher-Ja-Nein ist (Stichwort Mandantentyp Einzelunternehmer).
Alternativ zur dauerhaften Änderung der Verzugszinsberechnung in den Debitorenstammdaten können auch direkt im Mahnvorschlag Verzinsungen vorgenommen werden - dieser Weg wird oft dann gewählt, wenn die Zinsen eher die Ausnahme darstellen oder nur für bestimmte Rechnungen erhoben werden sollen.
Möchten Sie nur für bestimmte mahnfällige Rechnungen, in Ihrem Fall für die Rechnungen aus 2018, Zinsen berechnen, erzeugen Sie die Mahnvorschläge und löschen anschließend die Mahnposten aus dem Jahr 2017 aus dem Vorschlag.
Viele Grüße
Christian Wielgoß