Hallo liebe Forumsteilnehmer,
bei der Umstellung von einem abweichenden WJ auf ein kalendergleiches WJ soll nach § 8c EStDV ein verlängertes WJ eingereicht werden.
Geht das inzwischen bei Kanzlei-ReWe? Gibt es Anleitungen wie man vorgehen soll? Die Bilanzkonsolidierung scheint umständlich zu sein.
Wie wird der Gewinn im Umstellungsjahr auf die Kalenderjahre verteilt? Einfach 1/3 zu 2/3 könnte ja das jeweilige Vorjahres- und Umstellungsjahr verfälschen.
Vielen Dank
Thomas Pfeuffer
Hallo,
der Gewinn des verlängerten WJ von 18 Monaten wird zu 6/18 und 12/18 auf die einzelnen VZ verteilt.
Wir haben bislang kaum auf Kalenderjahr umgestellt, nur bei ein paar Verpächtern mit EÜR. Da haben wir uns irgendwie was für die EÜR zusammengeflickt.
Die Datev empfiehlt eine Anwendung der Bilanzkonsolidierung, das haben wir aber selber noch nicht durchgeführt.
https://apps.datev.de/help-center/documents/1018447
Timo Högemann