Hallo alle zusammen,
wir müssen händisch bei einem neuen Mandanten Vortragswerte einpflegen. Ich finde bei neuem Inventar anlegen keinen Punkt für übertragene IAB, oder § 6b Rücklagen.
Ist es korrekt, dass ich als AHK Betrag, den Betrag nach Abzug IAB/ 6b eingebe und dann später unter Inventar bearbeiten dort nur im Reiter AHK Abzüge die werte hinterlege?
Danke an alle 🙂
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo @Linda1,
ja, das ist korrekt.
Alle Informationen, wie Sie Inventare mit Vortragswerten erfassen können, haben wir im Dokument 1036186 zusammengefasst. Dort wird im Kapitel 3.2.2 bestätigt, dass Sie richtig liegen.
Schöne Grüße aus Nürnberg
An dieser Stell eine Frage, inwieweit hilft einem das Programm die Übersicht über IABs zu behalten und insbesondere im Blick zu haben, dass da gebildete IABs noch zu verbrauchen oder aufzulösen sind?
Hallo @f_mayer,
im Programm DATEV Anlagenbuchführung gibt es eine Verwaltung für Investitionsabzugsbeträge. Damit können Investitionsabzugsbeträge gebildet und wieder aufgelöst werden. Bei der Auflösung kann zwischen einer Auflösung mit Investition und einer Auflösung ohne Investition unterschieden werden.
Detailliertere Informationen hierzu finden Sie im Kapitel 4.2 des Dokuments 1035517 Investitionsabzugsbetrag: Chronologischer Ablauf in den DATEV-Programmen (u. a. mit Kanzlei-Rechnungswesen).