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Vorsteuerkorrektur beim Bonus-Programm der REWE-Supermärkte

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letzte Antwort am 28.10.2025 13:19:47 von martin65
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martin65
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Hallo Community,

 

die REWE-Supermärkte gewähren seit einiger Zeit Boni auf die Einkäufe. Die Boni lassen sich nicht in jedem Fall dem Wareneinkauf 19% oder 7% zurechnen, da es auf bestimmte Waren höhere oder niedriger Boni gibt.

 

Auf der Rechnung von REWE wird die Vorsteuer aus dem Wareneinkauf korrekt dargestellt. Allerdings wird in der Folge der Boni (ohne Ausweis von Vorsteuer) am zu zahlenden Betrag abgezogen und der verminderte Betrag dem Kunden/Mandanten in Rechnung gestellt.

 

Wie korrigiert Ihr die Vorsteuer aus den vorliegenden Belegen? 19%/7%/0%?

 

20250415_123324.jpg

 

 



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Wer die Pflicht hat Steuern zu zahlen, hat das Recht Steuern zu sparen (BGH, 1965)
renek
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martin65
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Bei dem REWE-Bonus handelt es sich (in diesem Fall) um einen Sofortbonus, der bei der Zahlung direkt abgezogen wird. Der Mandant sammelt nicht den Bonus, sondern setzt ihn sofort ein.



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Wer die Pflicht hat Steuern zu zahlen, hat das Recht Steuern zu sparen (BGH, 1965)
renek
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Da steht zwar "aus Bonusguthaben", was für ein Bonuskonto spricht, aber wenn Sie sagen das war Sofortbonus dann will ich das nicht in Frage stellen.

 

Mangels steuerlichen Angaben würde ich keine Korrektur des VoStA vornehmen. Ich würde hier den Bonus Aufwandsmindernd ohne USt buchen.

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martin65
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Hallo @renek ,

 

ich bin mir da sehr unsicher, weil ich den vollen Vorsteuerabzug geltend mache, obwohl der Mandant weniger für die Ware gezahlt hat.

 

Der Vorgang ist zu Lasten des Finanzamtes; deshalb ist doppelte Vorsicht geboten.

 

Der Mandant kauft täglich, stellenweise über 100 €, bei REWE ein. Das kann zu einem Problem erwachsen.



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Wer die Pflicht hat Steuern zu zahlen, hat das Recht Steuern zu sparen (BGH, 1965)
klunk_w
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Richtigerweise müsste man den Bonus Anteilig auf die jeweiligen Positionen aufteilen.

Da das jedoch zeitlich sehr aufwändig ist, würde ich einfach zu gunsten des FA kürzen. In dem Fall die 7% Positionen in einer Summe.  Somit begeht man keine Steuerverkürzung und hat auch nicht viel Mehraufwand

juliab_
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Hallo Martin65,

 

haben Sie bzw. wie haben Sie das Problem denn gelöst?

Ich stehe momentan vor der gleichen Frage wegen eines REWE Bonus'

 

Viele Grüße aus Hamburg

 

Julia Biermann 

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martin65
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Hallo @juliab_ ,

 

das Problem habe ich gelöst, in dem ich das Mandat wieder dem Steuerberatermarkt übergeben haben; sprich: Wir betreuen den Mandanten nicht mehr.

 

Gut für uns, schlecht für die Lösung des Problems.

 

Gruß

 

Martin Heim



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Wer die Pflicht hat Steuern zu zahlen, hat das Recht Steuern zu sparen (BGH, 1965)
sokleinmitHut
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Hier in diesem Beispiel würde ich 7% nehmen.

 

Denn ein Bonus auf Pfand ist mir nicht bekannt. Da steht ja auch so ein Stern, der Rabatte auf den Posten Pfand ausschließt. Gibt es Beispiele mit einer Rechnung mit tatsächlichen 7%- und 19%-Einkäufen und einem Bonusabzug?

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martinkolberg
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Mehr Sorgen mache ich mir über die 19%- MwSt auf den Pfand 😉

juliab_
Einsteiger
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Ja, hier ist eine solche Rechnung:

martin65
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Hallo @martinkolberg ,

 

Leergut unterliegt der Umsatzsteuer (Schicksal der Hauptleistung). Beim Unternehmer (Käufer) ergibt sich ein Vorsteuerabzug. Die Rückgabe des Leergut stellt eine Entgeltminderung da und die Vorsteuer ist wieder zu korrigieren.

 

Deshalb habe ich mit der Umsatzsteuer auf der Rechnung kein Problem.

 

Gruß

 

Martin Heim

 

 



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letzte Antwort am 28.10.2025 13:19:47 von martin65
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