Hallo Zusammen,
wir sind ein Fahrzeugteilehandel mit einer Kfz-Werkstatt. (SKR04 - Soll-Versteuerung=
Der Kunde hatte einen Unfall, dessen Schaden direkt an uns durch die Versicherung beglichen wurde.
Rechnungssumme: € 3903,-
Entschädigung durch Versicherung: € 3280,-
Die Differenz betrifft die Umsatzsteuer. Entweder habe ich einen Gedankenknoten oder ich denke zu kompliziert. Der Erlöse wurde ja mit Erstellung der Rechnung gebucht auf 44010 (Erlös 19%). Die Zahlung kam mit der Bank.
Welche Buchungen muss ich durchführen, damit wir die Steuer wieder bekommen? Abgeführt wurde sie ja natürlich schon.
Herzlichen Dank schon im Voraus für die Hilfe.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo @e-anna ,
wenn Ihr Kunde zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, also ein Unternehmen ist, dann begleicht die Versicherung nur den Nettoschaden.
Die Umsatzsteuer muss dann der Geschädigte bezahlen und erhält diese dann vom Finanzamt wieder erstattet.
Normal wird dies aber von der Versicherung an den Geschädigten kommuniziert. Aber wer liest schon Schreiben von der Versicherung 😉
Eventuell müssen Sie Ihren Kunden nochmals darauf hinweisen.
Grüße
AKW