Hallo in die Runde,
wir haben einen Mandanten der zwei Personengesellschaften als GmbH & Co.KG s hat.
Zum 30.06.2023 scheidet einer der Gesellschafter ( Kommanditist) aus. Wir erstellen nun für beide Firmen zum 01.07.2023 eine Eröffnungsbilanz mit den neuen Werten.
Zeitgleich möchte der Mandant nur noch eine Firma haben und es ist eine Verschmelzung zum 01.07.2023 erfolgt.
D.h. ich benötige in der einen Firma eine Verschmelzungs-Eröffnungsbilanz zum 01.07.2023, da die Verschmelzung symbolisch eine Sekunde später erfolgt ist.
Technisch gesehen benötige ich also zwei Eröffnungsbilanzen bei einer Mandantennummer.
Ist das möglich?
Oder würde die Anlage der "neuen" Firma unter einer dritten Mandantennummer Sinn machen?
Vielleicht hatte ja schon mal jemand einen ähnlichen Fall oder hat eine Idee.
Viele Grüße
Tanja Seligmann
Ganz einfach:
Neue Firma - Neue Nummer
Nur so behält man den Überblick.