Hallo,
ein Mandant kauft und veräußert im Rahmen des Asset Managements immer wieder Anteile, die unter § 8b Abs. 2 fallen.
Für Erträge nach § 8 Abs. 1 gibt es bei der Datev eine Buchungslogik, die die Beträge richtig berechnet und in die KStE übernimmt.
Für § 8b Abs. 2 habe ich nichts gefunden. Gibt es sowas? Die Erfassung über Konten für den Abs. 1 führen in der Folge ja zur Übergabe falscher Wert an KST.
Und wenn ich schon dabei bin :-): Auf welches Konto kommt die anrechenbare ausländische Quellensteuer?
Die "anrechenbare ausländische Quellensteuer" kommt im SKR04 auf 7639, also direkt nach Kapitalertragsteuer und Soli. Sollte im SKR03 (sollten Sie den nutzen) ähnlich sein.
Unsere Dividenden Buche ich wie folgt:
1800 Bank an 7010 Dividendenerträge
7630 Kapitalertragsteuer an 7010 Dividendenerträge
7633 Soli KapESt an 7010 Dividendenerträge
7639 anr. ausl. QuSt an 7010 Dividendenerträge
Damit habe ich die Bruttodividenden und die entsprechenden Steuern. Unser StB hat da auch keine andere Aussage dazu getroffen, da es kein extra Konto für § 8b (2) gibt...
Hallo,
es gibt dieses Konto natürlich auch im SKR03: 2723.
Und die Übergabe und Berechnung in KSt funktioniert.
Einfach über das Anlagevermögen buchen, der Ertrag dann auf Erlöse aus dem Abgang des Finanzanlagevermögens teilw. steuerfrei buchen ... am besten während dem Buchen auch gleich die Anlag-Soforterfassung mitlaufen lassen und die Erlöskonten aktivieren dann läufts.
Ahhhhh, es gebt um die Verkaufserlöse, das hab ich ganz überlesen. Ja, richtig. Wir haben die Wertpapiere auch im AV. Wird dann wie von Ihnen automatisch als teilweise steuerfrei gebucht.
Soforterfassung mach ich bspw nicht, da ich dann aus meinem Buchungsrythmus raus komme und die WePa´s eh noch gesondert in Excel aufzeichne um die Teilwertabschreibung korrekt zu berechnen und aufzuzeichnen.