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Verbuchung Verbindlichkeit von Dritten gegenüber Gerichtsvollzieher

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H1869124
Einsteiger
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Hallo,

bei einem Vermieter V hat Anwalt A ein Kreditorenkonto und Mieter B ein Debitorenkonto. Ein Gerichtsvollzieher GV verlangt von V einen Vorschuss um Forderungen gegen B einzutreiben. GV hat noch kein Konto bei V.

A und V vereinbaren aus verschiedenen Gründen, dass V zunächst den Vorschuss an A überweist und A überweist ihn dann an GV.

Sind hierfür folgende Buchungen bei V richtig.

Verbindlichkeit von V gegenüber dem GV:

40xx (Sachkonto "Sonstige Kosten" Immobilien von B) S / 70000 (Sonstige Kreditoren) H

Zahlung des Vorschuss von V an den Anwalt

Bank H / 70000

Verbuchung der Vorschusszahlung als Forderung gegenüber B, unter der Annahme, dass diese "eintreibbar" sind:

40xx H / 4xxxxx (Debitorenkonto) (S)

Eventueller Zahlung des Vorschuss durch B an V:

Bank (S) / 4xxxx (H)

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