Hallo,
bei einem Vermieter V hat Anwalt A ein Kreditorenkonto und Mieter B ein Debitorenkonto. Ein Gerichtsvollzieher GV verlangt von V einen Vorschuss um Forderungen gegen B einzutreiben. GV hat noch kein Konto bei V.
A und V vereinbaren aus verschiedenen Gründen, dass V zunächst den Vorschuss an A überweist und A überweist ihn dann an GV.
Sind hierfür folgende Buchungen bei V richtig.
Verbindlichkeit von V gegenüber dem GV:
40xx (Sachkonto "Sonstige Kosten" Immobilien von B) S / 70000 (Sonstige Kreditoren) H
Zahlung des Vorschuss von V an den Anwalt
Bank H / 70000
Verbuchung der Vorschusszahlung als Forderung gegenüber B, unter der Annahme, dass diese "eintreibbar" sind:
40xx H / 4xxxxx (Debitorenkonto) (S)
Eventueller Zahlung des Vorschuss durch B an V:
Bank (S) / 4xxxx (H)