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Veröffentlichung von Abschlüssen nach RechKredV

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letzte Antwort am 19.12.2024 19:25:38 von bos
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janpev
Beginner
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Nachricht 1 von 10
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Liebe Community,

 

wir haben bisher Abschlüsse die nach RechKredV zu erstellen sind, unter Verwendung des alten XML-Tools veröffentlicht. Leider steht uns diese Möglichkeit ja nicht mehr zur Verfügung. Gibt es bereits Erfahrungswerte, wie man solche Veröffentlichungen vornehmen kann, ohne ein PDF beim Bundesanzeiger hochzuladen? Lässt sich dies z.B. über das DATEV-Branchenpaket Kreditinstitute lösen?

 

Ich freue mich über Eure Antworten und Erfahrungen!

 

Beste Grüße aus München!

Jan Eversmann 

DATEV-Mitarbeiter
Roswitha_Schmidt
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Eversmann,

 

bitte, entschuldigen Sie die späte Antwort.

 

Derzeit steht für das DATEV Branchenpaket für Kreditinstitute (RechKredV) ein Kontenrahmen auf Basis des SKR99 zur Verfügung. Beachten Sie, dass dieses Branchenpaket ausschließlich die Anforderungen der Spezialtaxonomie für Banken abbildet.

Die E-Bilanz-Übermittlung, als auch die Offenlegung des Jahresabschlusses mit der Spezialtaxonomien sind möglich. Für die Erstellung unterjähriger Buchführungen ist das Branchenpaket allerdings nicht geeignet.


Folgende Einschränkungen sind zu beachten:


Die gesonderte Darstellung der Bilanz- und GuV-Posten gem. RechKredV (siehe Fußnoten in den Formblättern) von Realkreditinstituten, Bausparkassen, Kreditinstituten in genossenschaftlicher Rechtsform und Finanzdienstleistungsinstituten sind nicht berücksichtigt.


Standard-BWA können mit dem Branchenpaket nicht genutzt werden; die Betriebswirtschaftliche Auswertung kann individuell eingerichtet werden. Es steht auch kein Standard-Schnittstellenfunktionsplan (SSFP) zur Verfügung und somit sind keine Programmverbindungen zu den Steuerprogrammen möglich.

 

Prüfen Sie, ob die aktuelle Lösung Ihre Anforderungen abdecken kann.


Ausblick – neues Branchenpaket für Kreditinstitute auf Basis SKR03/04!


DATEV arbeitet momentan daran ein neues Branchenpaket für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute auf Basis des Kontenrahmens SKR03 und SKR04 zu entwickeln. 


Ziel ist es eine neue Lösung für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute mit allen notwendigen Branchenspezifika auf Basis der neuen DATEV-Technologie umzusetzen. 


Die Freigabe des neuen Branchenpakets für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute streben wir zum Jahreswechsel 2022/2023 an. 


Wir informieren frühzeitig über die bekannten Kanäle unter www.datev.de/neuerungen sobald die tatsächliche Freigabe erfolgen kann.

 

Viele Grüße

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Roswitha_Schmidt
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Guten Morgen Herr Eversmann,

 

die Freigabe des neuen Branchenpakets für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute verschiebt sich. Wir streben den Jahreswechsel 2023/2024 an. 


Wir informieren frühzeitig über die bekannten Kanäle unter www.datev.de/neuerungen sobald die tatsächliche Freigabe erfolgen kann.

 

Viele Grüße

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Josef_Hafner
Beginner
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Guten Morgen Fr. Schmidt,

 

gibt es denn bzgl. der Freigabe des neuen Branchenpakets für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute zum Jahreswechsel 2023/2024 schon Neuigkeiten? 

 

Leider konnte ich unter dem Kanal Neuerungen keine Informationen dazu finden.

 

Danke und viele Grüße

 

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DATEV-Mitarbeiter
Barbara_Bretting
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo@Josef_Hafner

 

die Freigabe des neuen Branchenpakets für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute auf Basis SKR03/SKR04 kommt nicht zum Jahreswechsel 2023/2024.


Der Freigabetermin ist noch offen.


Wir informieren über die bekannten Kanäle www.datev.de/neuerungen, wann die Freigabe ist.

viele Grüße aus Nürnberg
Barbara Bretting | DATEV eG
eek
Einsteiger
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Hallo Frau Bretting,

 

gibt es denn hierzu nähere Informationen/Tendenzen, wann die Veröffentlichung erfolgen soll? Wir haben hier auch mehrere Gesellschaften, die genau diese Konstellation benötigen. Wir nutzen hier bisher umgebaute Zuordnungstabellen, was uns mit jeder Auswertung wegen fehlender Umstellung auf Kontenzuordnung Fehlermeldungen entgegenwirft.

 

 

Danke und beste Grüße

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DATEV-Mitarbeiter
Barbara_Bretting
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @eek

 

individuelle Zuordnungstabellen, die den Jahresabschluss nach Formblatt RechKredV ermöglichen, können auch in 2024 weiter genutzt werden.

 

Ein Branchenpaket RechKredV auf Basis SKR03/SKR04 ist zum Jahreswechsel 2024/2025 geplant.


Wegen der Fehlermeldungen setzen Sie sich bitte dem per Servicekontakt mit uns in Verbindung.

viele Grüße aus Nürnberg
Barbara Bretting | DATEV eG
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bos
Beginner
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Wann kommt das neue Branchenpaket denn nun?

 

Es ist schon Mitte Dezember, und man müsste sich den Kontenrahmen zumindest langsam mal ansehen, um pünktlich per 01.01.2025 migrieren zu können…

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DATEV-Mitarbeiter
Barbara_Bretting
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 9 von 10
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Hallo @bos,

 

Die neuen Branchenpakete Finanzinstitute (RechKredV) stehen ab dem Wirtschaftsjahr 2024 bereit. Dafür installieren Sie DATEV Kanzlei-Rechnungswesen 13.3 (Service-Release, Jahreswechsel-Version, Bereitstellung 30.12.2024).


Die DATEV-Kontenrahmen für Branchenpakete 2025 werden schrittweise als PDF-Dateien in diesem Dokument bereitgestellt.  DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 0907816 

viele Grüße aus Nürnberg
Barbara Bretting | DATEV eG
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bos
Beginner
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Guten Abend und vielen Dank für Ihre Antwort!

 

Für 2025 ist es nun allerdings zu spät.

Wir mussten heute den Kontenrahmen 2025 einrichten, da die Lastschriften für den 02.01.2025 eingebucht werden mussten.

 

Somit können wir den Umstieg erst wieder für das Wj. 2026 umsetzen.

 

Die Kontenrahmen schauen wir uns – sobald veröffentlicht – dennoch mit Interesse an und werden dann sehen, ob den Bedürfnissen von Finanzierungsleasing-Instituten ausreichend Rechnung getragen wurde.

 

Zu einer Konsultation unseres Branchenverbandes, dessen Bilanzierungsausschuss sicherlich gern umfangreich und konstruktiv beigetragen hätte, kam es im Jahresverlauf 2024 leider nicht.

Vielleicht ergibt sich ja zumindest in 2025 ein Austausch, so dass etwaige Änderungen und Ergänzungen zumindest in Folgeversionen nachgetragen werden können.

 

Ihnen allen nichtsdestotrotz schöne Feiertage, und weiter geht’s im neuen Jahr!

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letzte Antwort am 19.12.2024 19:25:38 von bos
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