Hat jemand Erfahrung mit der Anrechnung der unterjährigen Sondervorauszahlung?
Ich habe versucht eine korrigierte USt-VA für Januar 2020 mit Anrechnung der Sondervorauszahlung zu erstellen, was mir nicht gelungen ist.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Moin,
warum erstellen Sie nicht stattdessen eine berichtigte Anmeldung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung mit 0,00 €? Ich bin jetzt einfach mal davon ausgegangen, dass es um die Erleichterungen wegen der Corona-Krise geht. Falls dem nicht so ist, fragen Sie einfach noch mal nach.
Viele Grüße,
bfit
Meine Sie dieses hier?
Im Rechnungswesen gibt es eine Einstellung zur abweichenden Anrechnung der VZ-im Reiter Umsatzsteuer-Voranmeldung:
Da der 1/11 Antrag unabhängig von der Umsatzsteuervoranmeldung ist kann dieser separat geändert/korrigiert werden. Siehe vorherige Beiträge.
Der Korrekturbetrag wird dann separat erstattet.
Wenn die Erstattung deswegen erfolgen soll, weil die Fristverlängerung an sich nicht mehr in Anspruch genommen werden soll, ist unter Einstellungen/Wertermittlung der Monat der Anrechnung anzugeben.
Wenn die Erstattung aufgrund der Coronakrise erfolgen soll muss unter Auswertung/ Finanzbuchführung/ USt 1/11
unter Eigenschaften /Datenübermittlung / 1/11 in Sonderfällen 0 Euro eingetragen werden.
Vielen Dank für die Vorschläge!
Ich habe nun die korrigierte Sondervorauszahlung mit 0,00€ gesendet.
Nach Rückruf von DATEV war die Anrechnung im Januar nicht möglich, da die Sondervorauszahlung noch nicht auf dem zutreffenden Konto gebucht war.