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Umstellung auf Zentralregulierung - Änderung/Überleitung Kreditorennummern

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letzte Antwort am 29.01.2020 14:59:41 von julianeb
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wiesmann76
Einsteiger
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Hallo in die Runde,

 

ich habe folges Problem bei einem Mandanten:

 

Ab dem 01.01.2020 wird über einen Einkaufsverband eine Zentralregulierung eingesetzt, d.h. die Lieferantenrechnungen gehen an eine Bank, die die Belege digitalisiert/aufbereitet, die Buchungen (ggf. mit Belegbild) elektronisch zur Verfügung stellt und der Mandant diese weiter verarbeitet.

 

Bei diesem System werden die Kreditorennummern von der Bank vorgegeben, d.h. die bisherigen Kontonummern müssen geändert/übergeleitet werden.

 

Wie stelle ich die Überleitung der Kontonummern am schlausten an, ohne ein riesen Chaos zu verursachen? Ich hoffe, einer der Kollegen hier hatte dieses Problem schon einmal.

 

Danke vorab für die Hilfe!

 

Grüße,

J. Wiesmann

andreashofmeister
Allwissender
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Nachricht 2 von 5
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"d.h. die Lieferantenrechnungen gehen an eine Bank, die die Belege digitalisiert/aufbereitet, die Buchungen (ggf. mit Belegbild) elektronisch zur Verfügung stellt und der Mandant diese weiter verarbeitet."

 

Schöne Sache. Bank mischt also im Geschäftsfeld "Vorbereitende Tätigkeiten zur Erstellung der FiBu" mit...

 

Wenn die Bank das ganze dann im XML-Format ausgeben könnte, wäre ja durchaus ein Ansatz vorhanden. Das müssten Sie dann Ihren Mandanten mal fragen, inwieweit die Bank also die Daten so bereitstellen könnte...

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wiesmann76
Einsteiger
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Nachricht 3 von 5
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Hallo Herr Hofmeister,

 

danke für die schnelle Rückmeldung.

 

Diese Vorgehensweise kenne ich von Banken im Zusammenhang mit der Zentralregulierung schon lange, daher ist dies m.E. kein Einstieg in ein neues Geschäftsfekd. Die Bank stellt natürlich die Daten bereit, alles soweit kein Problem.

 

Mein eigentliches Problem ist der Systemwechsel von der bisherigen Buchungsweise:

 

Da viele Unternehmen an das System angeschlossen ist, gibt die Bank die Kreditorennummern vor.

 

Beispiel: Lieferant meiner hat die Kreditorennummer 75000

 

Bisher hat der Mandant diesen Lieferanten aber unter der Kreditorennummer 71000 geführt.

 

Nun stehe ich vor der Frage, wie ich zusammen mit dem Jahreswechsel am besten die Überleitung von der alten Kreditorennummer auf die neue Nummer vornehmen. Zu beachten: Die bisherige Nummer kann ´zukünftig durchaus von einem anderen Lieferanten belegt sein.

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DATEV-Mitarbeiter
Selina_Gottwald
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 5
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Hallo, 

 


 

Nun stehe ich vor der Frage, wie ich zusammen mit dem Jahreswechsel am besten die Überleitung von der alten Kreditorennummer auf die neue Nummer vornehmen. Zu beachten: Die bisherige Nummer kann ´zukünftig durchaus von einem anderen Lieferanten belegt sein.



wenn Sie die Konten auf eine neue Nummer überleiten wollen und die bisherigen Nummer zukünftig von anderen Lieferanten belegt werden können, gehen wir hier von einer OPOS Umstrukturierung aus. 

 

Informationen hierzu finden Sie im Informationsdokument  OPOS-Konten umstrukturieren .

In diesem Dokument erfahren Sie, wie Sie in Ihrem DATEV-Rechnungswesen-Programm eine Umstrukturierung der Personenkonten (Debitoren / Kreditoren) im Rahmen der Jahresübernahme durchführen können.

 

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an den Programmservice Rechnungswesen unter der Telefonnummer 0911 319 38600. 

 

Mit freundlichen Grüßen, 

 

DATEV eG

Selina Gottwald 

Programmservice Rechnungswesen (FIBU) 

 

 

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julianeb
Einsteiger
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Nachricht 5 von 5
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Hallo,

 

bei uns werden ebenso bestimmte Lieferanten über einen Einkaufsverband mit Zentralregulierung abgewickelt. Ich verstehe nicht ganz das Problem. Ich buche weiterhin ganz normal meine Lieferantenrechnungen auf meine eigenen Kreditorennummern. Welche Nummern die Zentralregulierung vergeben hat, ist völlig egal. Auf den Abrechnungen der Regulierungs-Bank finden sich der Name des Lieferanten, die Belegnummer, Belegdatum, Bruttobetrag, Skonto-Satz, Skonto-Betrag und Zahlbetrag wieder. Die Kreditorennummer spielt hier keine Rolle. Dann sagt die Abrechnung noch, dass Sie alles auf Kto. 3400 bzw. 5400 (je nach Kontenplan) buchen sollen. Hier wird nicht mal auf Fracht o.ä. Kosten Rücksicht genommen - ist alles Wareneingang.

 

Ich hoffe, Sie versprechen sich nicht zu viel von der Zentralregulierung. Ich persönlich kann mit deren Abrechnungen gar nichts anfangen. Außer dass ich weiß, wann was abgebucht wird.

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letzte Antwort am 29.01.2020 14:59:41 von julianeb
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