Werte Kollegen,
ich habe eine Frage zum korrekten Verbuchen von Medikamenteneinkäufen bei Tierärzten.
In der Regel werden diese Medikamente direkt bei der Behandlung verabreicht und gegebenenfalls für die Nachbehandlung dem Patienten mitgegeben.
Auf welches Konto sind diese Kosten zu buchen? Handelt es sich um Ware oder sonstige betriebliche Aufwendungen?
Grundsätzlich würde ich Ware bei Freiberuflern ausschließen, wenn ich mir jedoch den Datev-Branchenvergleich anschaue, wird durchaus ein Warenkonto geführt.
Hat jemand hiermit Erfahrung?
würde dafür ein Konto "Praxisbedarf" einrichten und dort Medis usw. hinbuchen.
Auf "Betriebsbedarf" dann allgemeinere Sachen wie Batterien, Glühbirnen,... usw.
So handhaben wir das zumindest bei den von uns betreuten Arztpraxen.
Kann man natürlich auch alles auf ein Konto buchen. Kommt drauf an, wie genau
man die Zahlen haben möchte.
Ich sehe diesen Praxisbedarf als "Wareneinkauf". Die Ausgaben hängen unmittelbar mit den Umsatzerlösen zusammen. Eventuell werden die Medikamente auch vom "Herrchen oder Frauchen" bezahlt.
Neben der Behandlungstätigkeit hängt der Erfolg der medizinischen Leistung u.a. von den Medikamenten ab.
Die sonstigen Kosten können nicht den einzelnen Umsätzen zugerechnet werden und sind für den Behandlungserfolg zweitrangig.
Grüße aus dem Rheinland
Martin Heim
Hallo stbkrueger,
mich interessiert Ihre Fragestellung, bzw. wie Sie die Situation gelöst haben.
Haben Sie als sonst. Betriebsbededarf, also SKR03 Konto 4980 gebucht, oder doch im 3er Nummernkreis des SKR03? Über einen konkreten Buchungssatz, auch mit Datev-Nr. freue ich mich sehr.
Danke.
Ein Tierarzt