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Steuerschlüssel 16% und 7% ab 01.07.2020

61
letzte Antwort am 07.07.2020 15:19:10 von Emanuele_Eberle
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martin65
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@Im Juni- Vorlauf möchten wir bereits korrekt aktiv abgrenzen ... mit 16% MwSt. 
(Thematik: Leistungsdatum in der Zukunft) 😉



Die Frage ist, ob Sie die Umsatzsteuer-Voranmeldung Juni bereits im Juni fertigstellen müssen? 

Ich gehe davon aus, dass das DATEV-Release auch rückwirkend für Zeiträume vor Juli genutzt werden kann.

 

Wenn Sie jetzt beim Buchen ein Dummie-Konto verwenden, können Sie die Buchungen doch per "Massenkorrektur" ändern.

 

 

 

 

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renek
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Nachricht 32 von 62
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@andreashofmeister  schrieb:

 

Besser kann man das Update sicher nicht legen...


Hallo @renek 

an wem liegt´s denn, dass das Update (wohlmöglich) erst zum 1.7.2020 eingespielt ist?

 

An der Politik oder an DATEV?

 

 


An beide? Sicherlich hat die Politik hier ein Getzt zu schnell auf den Weg gebracht. Andererseits - so liest es sich - wird DATEV mehrere Updates nachschieben. Das erste Update dann auf die letzten verbleibenden 5,5 Stunden zu legen ist dann nicht sehr kundenorientiert. Problem ist dann auch der Servicedienstleister, der sicher auf meine Anfrage gestern noch nicht geantwortet hat, weil das nächste Frustsaufen angesagt war! Der muss dann nicht nur einen Server mit Updates versorgen, sondern mehrere. Und jetzt steht er da und muss entscheiden wer wann sein Update bekommt und darf zur Belohnung die ganze Nacht durcharbeiten. Freut sich doch jeder.

 

Für Unternehmen, die wie wir alles auf DATEV ausgerichtet haben (Fibu, Lohn, Zahlungen), ist das unschön. Ein paar Stunden eher wären da schon hilfreich.

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martinkolberg
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Nachricht 33 von 62
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Hallo DATEV,

 

Zuallererst ein Superdankeschön, daß alles perfekt umgesetzt wird.

Leider sind aber nicht alle Unternehmen perfekt und es gibt Stimmen, daß ganze Branchen die MwSt- Änderung schlicht ignorieren werden. 

Damit bekommen wir Eingangsrechnungen mit angedruckten 19% MwSt. 
-> Kein Problem, da wir nur die 16% VSt ziehen dürfen.

 

Was nun, wenn unsere Mandanten rotzfrech weiterhin 19% auf ihre Ausgangsbelege oder nur auf ihren Kassenbons andrucken und so, wie es von Frau Esken empfohlen wurde, einfach 2% Rabatt auf Alles geben?
Selbstverständlich werden wir diese Kassenbons nicht zu sehen bekommen.
https://twitter.com/eskensaskia/status/1269612402867306500

 

Ich lasse diese Frage im Raum stehen, da ich keine Ahnung habe, wie das programmtechnisch abgefangen werden könnte, insbesondere dann, wenn es neben den Kassenbons auch noch einen Kollegenverkauf mit korrekten Rechnungen gibt.

 

 

 

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renek
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Nachricht 34 von 62
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@martin65  schrieb:

@Im Juni- Vorlauf möchten wir bereits korrekt aktiv abgrenzen ... mit 16% MwSt. 
(Thematik: Leistungsdatum in der Zukunft) 😉



Die Frage ist, ob Sie die Umsatzsteuer-Voranmeldung Juni bereits im Juni fertigstellen müssen? 

Ich gehe davon aus, dass das DATEV-Release auch rückwirkend für Zeiträume vor Juli genutzt werden kann.

 

Wenn Sie jetzt beim Buchen ein Dummie-Konto verwenden, können Sie die Buchungen doch per "Massenkorrektur" ändern.

 

 

 

 


Die UStVA ist natürlich in Update 30.06. vorhanden, weshalb das Update auch wichtig ist. Und DATEV selbst sagt: Erst im Juli buchen wenn Update aufgespielt ist (sonst ist die Erkennung nicht garantiert), alternativ Stapel sichern, löschen  und nach Update wieder einspielen. Geht halt nicht wenn es festgeschriebene Stapel sind...

 

Später kommen noch ein paar Updates: https://www.datev.de/web/de/aktuelles/informationsseite-zur-corona-krise/konjunkturpaket-unterstuetzung-durch-datev/massnahmen-in-den-datev-loesungen/finanzbuchfuehrung-inkl-reisekostenabrechnung/

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renek
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Nachricht 35 von 62
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@martinkolberg  schrieb:

Was nun, wenn unsere Mandanten rotzfrech weiterhin 19% auf ihre Ausgangsbelege oder nur auf ihren Kassenbons andrucken und so, wie es von Frau Esken empfohlen wurde, einfach 2% Rabatt auf Alles geben?
Selbstverständlich werden wir diese Kassenbons nicht zu sehen bekommen.
https://twitter.com/eskensaskia/status/1269612402867306500

 


Um Frau Esken ein wenig in Schutz zu nehmen: Sie schreibt nicht das die UN weiterhin 19% abrechnen sollen und dann den Rabatt abziehen sollen damit es passt. Frau Esken geht hier von der Preisausschreibung im Laden aus, der ja nur Brutto erfolgt! Und dann hat sie vollkommen Recht, da kein Händler sich jetzt neue Preise merken wird. Mit dem Steuerausweis hat das tatsächlich nichts zu tun!

Immerhin: Das UStG schreibt auch nicht vor alle Waren mit einem Nettowert auf der Rechnung auszuweisen. Es schreibt lediglich vor Einzelausweis der Waren (kann also auch Brutto sein) und ein getrennter Ausweis des Nettos und der Steuer. Das kann aber auch bei der Summe geschehen! Machen viele Hotels so und auch ein örtlicher Fahrradhändler, dessen Rechnung ich für einen Bekannten auseinander nehmen durfte...

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andreashofmeister
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@renek 

 

Wie schon an anderer Stelle erwähnt, sind Sie nicht der einzige den das ganze betrifft. Ändern am Procedere werden auch Sie nichts.

 

DATEV kommuniziert doch, das es eine Lösung geben wird. Und wann das Update "eingespielt" wird, können Sie doch mit Ihrem Dienstleister besprechen. Ein Hexenwerk ist das ja nicht. 

 

Und "Frustsaufen" ? Wegen was denn? Komischer Anlass....

 

 

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renek
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Nachricht 37 von 62
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@andreashofmeister  schrieb:

@renek 

 

Wie schon an anderer Stelle erwähnt, sind Sie nicht der einzige den das ganze betrifft. Ändern am Procedere werden auch Sie nichts.

 

DATEV kommuniziert doch, das es eine Lösung geben wird. Und wann das Update "eingespielt" wird, können Sie doch mit Ihrem Dienstleister besprechen. Ein Hexenwerk ist das ja nicht. 

 

Und "Frustsaufen" ? Wegen was denn? Komischer Anlass....

 

 


1. Das ich weiß das ich nicht der Einzige bin sollte jeder an meinen Texten merken

 

2. Das es eine Lösung gibt weiß ich (steht doch oben, oder?). Nur das dieses zu einem ungünstigen Zeitpunkt veröffentlicht wird ist mein Kritikpunkt!

 

3. Mein Dienstleister habe ich schon angeschrieben (steht aber auch schon hier...)

 

4. Hexenwerk ist das nicht, dauert bei Ihnen sicher auch nur 1 Minute und Ihr Dienstleister hat nur wohl auch nur Sie als Kunden?

 

5. Wenn kurzfristige Updates die alle schnell schnell benötigen und dann noch in den Nächten erfolgen müssen, dann ist das schon nervig für die Leute. Okay, der StB braucht tatsächlich das Update kaum sofort, da dort alles im Nachgang gebucht wird. Aber Unternehmen die mit Datev arbeiten und täglich buchen sind da schon drauf angewiesen.

 

 

Manchmal glaube ich das manch einer in einer Blase lebt aus der man nicht heraus sehen kann...

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martinkolberg
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Immerhin: Das UStG schreibt auch nicht vor alle Waren mit einem Nettowert auf der Rechnung auszuweisen. Es schreibt lediglich vor Einzelausweis der Waren (kann also auch Brutto sein) und ein getrennter Ausweis des Nettos und der Steuer. Das kann aber auch bei der Summe geschehen! Machen viele Hotels so und auch ein örtlicher Fahrradhändler, dessen Rechnung ich für einen Bekannten auseinander nehmen durfte...

Im Lebensmittelgeschäft fragt die Verkäuferin immer: "Benötigen Sie den Beleg?"
Was nun, wenn auf dem Beleg - wie heute - die "7%" als Text und die Netto- und Brutto Beträge separat angedruckt sind, aber 3/4 der Kunden den Beleg nicht benötigen?

In 10 Tagen werden wir sehen, was auf den Belegen gedruckt wird.

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grandfunck
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Nachricht 39 von 62
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Moin, 

 

da bin ich gern bei Ihnen, alles bei DATEV schafft Abhängigkeiten. Aber, alle anderen können doch auch nur mit Wasser kochen, alle anderen Systemanbieter müssen auch ins halbwegs Blaue hinein programmieren, alle Buchhalter etc. müssen für die Zukunft lernen und sich vorbereiten... Da fragt sich dann, was wäre besser: Absturz der Pläne ala ELENA? Das würde wohl einen Riesenaufschrei geben, wir hatten uns doch so auf das Konjunkturprogramm gefreut, wollten mit Leasing eines E-Autos echtes Geld verdienen, die bösen Unternehmer wollen einfach die USt-Minderung nicht weitergeben und in die eigene Tasche wirtschaften... Das wird wohl nicht kommen, die Politiker wollen doch in die "verdienten" Sommerferien. Es wird wohl - leider - so kommen wie gewummst: Die Techniker, Programmierer, Buchhalter, Steuerberater etc. natürlich vor allem auch die weiblichen Betroffenen werden das schon machen, hat doch immer geklappt. Und wenn nicht, werden es die Prüfer schon nachträglich gerade biegen, der Staat braucht doch Geld und die betroffenen Menschen haben doch Zeit...

 

Das alles aber völlig unabhängig von DATEV oder welchem System auch immer. Überall wird nachgedacht, hektisch gearbeitet, informiert... viel Arbeitszeit, die sinnvoller verbracht werden könnte. 

 

Aber nicht alles ist schlecht, Politiker können auch sinnvolle Entscheidungen treffen. Wie z, B. der Landtag SH, Diätenerhöhungen bringen mehr Kaufkraft und die Abkehr von der wegen der Nullzinspolitik nicht erfolgreichen kapitalgedeckten Altersversorgung führt zu einem gesicherten Ruhestand, leider nur für die paar Abgeordneten und natürlich auf Kosten der Steuerbürger.

 

Viel Spaß weiterhin wünscht 😉

 

WF

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renek
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Nachricht 40 von 62
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@martinkolberg  schrieb:

Im Lebensmittelgeschäft fragt die Verkäuferin immer: "Benötigen Sie den Beleg?"
Was nun, wenn auf dem Beleg - wie heute - die "7%" als Text und die Netto- und Brutto Beträge separat angedruckt sind, aber 3/4 der Kunden den Beleg nicht benötigen?

In 10 Tagen werden wir sehen, was auf den Belegen gedruckt wird.


Wenn der Mandant seine Kasse nicht auf neue Steuersätze umstellt, dann haben Sie vollkommen Recht, dann haben Sie einen Fall von 14c! Aber so war die Aussage (zB von Frau Esken getroffen) auch nicht zu verstehen.

Und wir haben für Kleinigkeiten auch einen Rechnungsblock. Wenn also kleine Mitnahmeartikel gekauft werden die keinen Kaufvertrag benötigen. Dort steht aufgedruckt "19% MwSt". Es ist nicht zu beanstanden, dass die 19 durchgestrichen werden und 16 darüber geschrieben wird. Wichtig, es muss auch richtig berechnet werden. Für die paar Verkäufe werden wir hier keinen Aufriss machen und neue Blöcke drucken lassen, die am Ende wieder weggeschmissen werden müssen.

andreashofmeister
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3. Mein Dienstleister habe ich schon angeschrieben (steht aber auch schon hier...)

 

4. Hexenwerk ist das nicht, dauert bei Ihnen sicher auch nur 1 Minute und Ihr Dienstleister hat nur wohl auch nur Sie als Kunden?

 

..


@renek 

 

Für ein Rewe-Update brauch ich keinen Dienstleister. Das kann man selbst machen. Ist ja auch kein Hexenwerk.

 

Das Einspielen dauert sicherlich auch wirklich nur eine Minute. 

Die anschließende Datenanpassung dann allerdings ein wenig länger....

 

 

 

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renek
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@andreashofmeister  schrieb:

3. Mein Dienstleister habe ich schon angeschrieben (steht aber auch schon hier...)

 

4. Hexenwerk ist das nicht, dauert bei Ihnen sicher auch nur 1 Minute und Ihr Dienstleister hat nur wohl auch nur Sie als Kunden?

 

..


@renek 

 

Für ein Rewe-Update brauch ich keinen Dienstleister. Das kann man selbst machen. Ist ja auch kein Hexenwerk.

 

Das Einspielen dauert sicherlich auch wirklich nur eine Minute. 

Die anschließende Datenanpassung dann allerdings ein wenig länger....

 


Ich werde mich hüten an der Hard und Software selbst Hand anzulegen! In einem mittelständischen Unternehmen kann das ganz schnell ins Auge gehen wenn das Hinz und Kunz macht. Zumal ich Bilanzbuchhalter und nicht IT´ler bin. Aber so triften eben die Meinungen über die Zuständigkeiten aufgrund des Berufes auseinander...

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schmidtland-undkommunalte
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Dieses Schreiben haben wir von unserem Anbieter der Auftragsbearbeitung erhalten zum Thema Schnittstelle:

 

Was muss ich bei der Übergabe an die Finanzbuchhaltung beachten?
Das MwSt.-Tool dupliziert alle Erlöskontenzuordnungen, so dass Sie zwei Zuordnungen für die Erlöse mit 19% und 16% haben. Klären Sie mit Ihrem Steuerberater, wie die neuen Kontennummern für 16% (bzw. 5%) lauten.
Für die automatische Anlage der neuen Kontenzuordnungen haben Sie verschiedene Möglichkeiten:
- Sie können die identischen Konten für 19% und 16% verwenden.
- Sie summieren einen festen Wert auf die bestehenden Konten für die neuen Kontennummern, so wird aus 84000 (19%) z.B. 84010 für 16%.
- Sie hängen ein Suffix an alle Kontennummern an.
- Natürlich können die Kontennummern auch manuell eingetragen werden.

Was muss ich mit meinem Steuerberater klären?
Da die C.O.S. nicht steuerberatend tätig sein darf, klären Sie bitte alle wichtigen, finanzbuchhalterischen Fragen mit Ihrem Steuerberater.
Die wichtigste Frage betrifft die verwendeten Erlöskontennummern. Werden neue Kontennummern automatisch erstellt oder können die Netto-Erlöse für 19% und 16% auf die gleichen Erlöskonten gebucht werden?

 

Die Definition der Fibu-Kontenzuordnung muss für die Umstellung abgeschlossen sein, die Auslieferung des MwSt.-Tools beginnt am 24.06., so dass genügend Zeit ist, die neuen Kontennummern zuzuordnen.

 

Hier reicht mir ein evtl. SR am 30.06.20 leider nicht aus!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

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martinkolberg
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Hier reicht mir ein evtl. SR am 30.06.20 leider nicht aus!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


Niemand kann vorhersagen, ob das Konjunkturpaket am 29. wirklich beschlossen wird.
Vielleicht wird kurzfristig eine namentliche Abstimmung gefordert und alles scheitert in letzter Sekunde an der Beschlußfähigkeit des Bundestages.
Dann gibt es noch den Beschlußantrag der FDP, auf die befristete Senkung der UST zu verzichten.

 

Auch bei der Bevölkerung herrscht Patt:
https://democracy-app.de/gesetzgebung/263612/zweites-gesetz-zur-umsetzung-steuerlicher-hilfsmassnahmen-zur-bewaeltigung-der-corona-krise-zweites-corona-steuerhilfegesetz

 

andreashofmeister
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Hier reicht mir ein evtl. SR am 30.06.20 leider nicht aus!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


Sie sind nicht der einzige, der da seine Bedenken hat.

 

Aber das liegt eben nicht an DATEV sondern an der Poltik (ein Ausrufezeichen reicht wohl)!

ulli_preuss
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Richtet sich auch an @renek :

 

Was stimmt mit Ihnen beiden nicht? Wie oft muss DATEV noch darauf hinweisen, dass erst am 29.06.2020 feststehen wird, ob dieser ganze MWSt-Bums kommt oder nicht? Wenn dann einen Tag später ein SR bereitgestellt wird, ist das wirklich fix von DATEV, aber halt eben auch dem oben genannten Umstand geschuldet.

Hier Forderungen nach einer Veröffentlichung vor dem Termin 29.06.2020 zu stellen, ist schlichtweg unsinnig. Diese Forderungen dann aber noch so vorzutragen wie geschehen, ist an Anmaßung nicht mehr zu überbieten.

Bitte auf die geschriebene Sprache und den Umgang mit anderen Diskutanten achten.

· Viele Grüße, U. Preuß ·

* Ich liebe die App Upload mobile. Das kann ich vom Rest des DATEV-Angebotes leider nicht mehr sagen. *
schmidtland-undkommunalte
Beginner
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Nachricht 47 von 62
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Es wäre halt nett zuwissen, welche Konten wir im Vorwege (für den Fall der Fälle) verdenden können/sollen! Diese Info ist doch nicht zu viel verlangt. Ich gehe davon aus, das Datev diese Infos bereits hat. Völlig richtig, dass das SR nicht vorher kommen kann. Habe ich auch vollstes Verständnis für.

Ich benötige die Daten leider, um das Mwst-Tool seitens unseres Auftragprogrammes vorab einzuspielen. Wenn die Umstellung dann nicht erfolgt .... um so besser! 
Da ich mich am 30.06. um den Monatsabschluss (am Besten alle Rechnungen raus), um das SR seitens Datev und dann erst um das Mwst-Tool für die Auftragsbearbeitung kümmern muss, ist es alles ziemlich eng. Und unser Steuerberaterin wird sich freuen, wenn alle Ihre Mandanten erst am 30.06. abends bei Ihr anrufen, weil es eventl. Unklarheiten gibt. Und ja, ich bin nur eine Anwenderin. Heißt, ich kenne mich leider nicht mit den Hintergründen und den ganzen Fachausdrücken nicht aus. Ich benötige lediglich die Info, wie ich mit den Erlöskonten verfahren kann, da ich diese entsprechend ins AB-Programm einspielen muss! Der Rest hat dann ja auch wirklich 1-2 Wochen Zeit.

 

 

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ulli_preuss
Erfahrener
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Nachricht 48 von 62
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Hallo,

 

bitte https://www.datev.de/corona aufrufen (und auch als Favorit speichern) und was fällt da ins Auge?


Zwischenablage01.png



Ich mein' ja nur, bevor man sich die Taste 1! kaputt haut.

 

 

 

 

 

· Viele Grüße, U. Preuß ·

* Ich liebe die App Upload mobile. Das kann ich vom Rest des DATEV-Angebotes leider nicht mehr sagen. *
martin65
Meister
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Nachricht 49 von 62
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Danke für den Hinweis.

 

Bitte erst Abkürzungsverzeichnis auf der letzten Seite lesen.

 

Typisch für Datev; hätte jeder andere auf die erste Seite geschrieben. 😂

 

 

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carinametzmaier
Einsteiger
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Nachricht 50 von 62
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Danke, @schmidtland-undkommunalte 

Sie sprechen mir aus der Seele.

Darum geht es mir schon seit Tagen und ich habe das Gefühl das ich damit alle stehe.

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renek
Fachmann
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Nachricht 51 von 62
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@ulli_preuss  schrieb:

Richtet sich auch an @renek :

 

Was stimmt mit Ihnen beiden nicht? Wie oft muss DATEV noch darauf hinweisen, dass erst am 29.06.2020 feststehen wird, ob dieser ganze MWSt-Bums kommt oder nicht? Wenn dann einen Tag später ein SR bereitgestellt wird, ist das wirklich fix von DATEV, aber halt eben auch dem oben genannten Umstand geschuldet.

Hier Forderungen nach einer Veröffentlichung vor dem Termin 29.06.2020 zu stellen, ist schlichtweg unsinnig. Diese Forderungen dann aber noch so vorzutragen wie geschehen, ist an Anmaßung nicht mehr zu überbieten.

Bitte auf die geschriebene Sprache und den Umgang mit anderen Diskutanten achten.


Und ich dachte schon das die Datev-Community nur gesittete Mitglieder hat. Danke!

Ich habe nirgends davon gesprochen dass das Update bereits heut da sein muss. Aber am 30.06. ab (vielleicht) 18:30 Uhr ist doch etwas ungünstig! Wenn es ab 06:30 Uhr bereitstehen würde, wäre es besser. Sieht im übrigen unser Dienstleister auch so!

Und dazu kommt: Die Datev weiß jetzt schon sehr viel. Man könnte tatsächlich also ein Update vorab bereitstellen und offene Punkte nachreichen. Auf der entsprechenden Update-Seite schreibt man ja eh, dass es noch mehrere Updates bedarf.

Und nun hoffe ich, dass Sie etwas herunter kommen und wieder einen normalen Umgangston verwenden!

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ulli_preuss
Erfahrener
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Hallo, 

 

ich muss nicht herunterkommen, weil ich noch nie irgendwo oben war. 

Kommen wir jetzt zum Umgang in dieser Community.


Nachricht 26: 

 

@Christian_Hofner schrieb:

@renek

Achtung! Dabei bei bleibt es in jedem Fall dabei: KEINE Buchungsperioden ab Juli vor den Service-Release beginnen!

Großes Kino!

DATEV Updateseite schreibt:

Geplante Freigabe im Rahmen eines Services-Releases zum Sonderpatchday am 30.06.2020 ab 18:30 Uhr zum Abruf/Installation.
Wir müssen Beispielsweise unsere Mieten entsprechend am 01. des Monats überweisen. Hier muss also der Techniker drauf hoffen, dass

1. Das Update tatsächlich auch erscheint, und
2. alles gut geht, das er auch nicht Nachts durcharbeiten muss!

Besser kann man das Update sicher nicht legen...

 

Darauf wurde Ihnen mit Nachricht 27 geantwortet:

Hallo @renek
an wem liegt´s denn, dass das Update (wohlmöglich) erst zum 1.7.2020 eingespielt ist?

An der Politik oder an DATEV?


Sie haben dann mit Nachricht 32 geantwortet:

An beide? Sicherlich hat die Politik hier ein Getzt zu schnell auf den Weg gebracht. Andererseits - so liest es sich - wird DATEV mehrere Updates nachschieben. Das erste Update dann auf die letzten verbleibenden 5,5 Stunden zu legen ist dann nicht sehr kundenorientiert. Problem ist dann auch der Servicedienstleister, der sicher auf meine Anfrage gestern noch nicht geantwortet hat, weil das nächste Frustsaufen angesagt war! Der muss dann nicht nur einen Server mit Updates versorgen, sondern mehrere. Und jetzt steht er da und muss entscheiden wer wann sein Update bekommt und darf zur Belohnung die ganze Nacht durcharbeiten. Freut sich doch jeder.

Für Unternehmen, die wie wir alles auf DATEV ausgerichtet haben (Fibu, Lohn, Zahlungen), ist das unschön. Ein paar Stunden eher wären da schon hilfreich.


Mit Nachricht 37 haben Sie sich noch einmal geäußert:

2. Das es eine Lösung gibt weiß ich (steht doch oben, oder?). Nur das dieses zu einem ungünstigen Zeitpunkt veröffentlicht wird ist mein Kritikpunkt!

Sie können es nicht lassen, trotz aller Mitteilungen davor auf diesem für Sie anscheinend ungünstigen Termin herumzureiten. Ok, Sie sind damit nicht glücklich, was soll dann aber die permanente Wiederholung dessen, wo doch auch jeder Andere hier ebenso betroffen ist?


3. Mein Dienstleister habe ich schon angeschrieben (steht aber auch schon hier...)

4. Hexenwerk ist das nicht, dauert bei Ihnen sicher auch nur 1 Minute und Ihr Dienstleister hat nur wohl auch nur Sie als Kunden?


Ja was denn nun? Sind Sie Anwender (also Steuerberater oder selbstbuchender Mandant) oder Softwaredienstleister?

Gehören Sie zu den Steuerberatern erklären Sie mir bitte, warum Sie am 29.06. oder spätestens am 30.06. morgens eine Software benötigen, die eine erst am 29.06. voraussichtlich als ab dem 01.07. endgültig erklärte Änderung des UStG/UStAE berücksichtigt.

Gehören Sie zu den den selbstbuchenden Mandanten mit DATEV-Software, bekommen Sie die entsprechenden Informationen über Ihren StB und die üblichen Info-Kanäle der DATEV.

Gehören Sie selbst zu den Softwaredienstleistern (Systempartner etc.)? Dann sollten Sie die entsprechenden Informationen ebenfalls über die üblichen Info-Kanäle bekommen haben.

Sprechen Sie nur im Namen eines Drittanbieters? Ihr Engagement in allen Ehren, nur das ist sicherlich nicht Ihre Aufgabe. Wenn dieser Drittanbieter nicht mit DATEV in Kontakt steht, sollten Sie sich nach einem anderen umsehen, wenn Ihnen die DATEV-Anbindung wichtig ist.


5. Wenn kurzfristige Updates die alle schnell schnell benötigen und dann noch in den Nächten erfolgen müssen, dann ist das schon nervig für die Leute. Okay, der StB braucht tatsächlich das Update kaum sofort, da dort alles im Nachgang gebucht wird. Aber Unternehmen die mit Datev arbeiten und täglich buchen sind da schon drauf angewiesen.

Auch hier gilt mein vorher Geschriebenes:

Sind Sie selbstbuchender Mandant? 
Dann müssen Sie mit den "Nickligkeiten" wie alle alle StB und, ganz nebenbei, der Drittanbieter leben. Niemand weiß etwas Genaues, alle sind sicherlich 24/7 am Vorprogrammieren, Anbieter wie Lexware etc. richten sich immer noch -gottseidank- an DATEV-SKR etc. aus, werden also nicht schneller als DATEV selbst sein.

Sollten Sie wirklich jeden Tag Ihre Buchhaltung erledigen, also auch am 01.07. - Hut ab. Dann müssen Sie aber in solchen Zeiten auch mal darauf verzichten. Sie können doch nicht allen Ernstes darauf setzen, dass in diesen verrückten Zeiten alles nach Schema F abläuft?

Sind Sie StB?
Dann gilt alles, was die Kollegen Hofmeister usw. geschrieben haben.: Alle, wirklich alle, stehen vor denselben Problemen. 

Sind Sie Softwaredienstleister?
Dann sollten Sie sich über fehlende Informationen seitens DATEV nicht beschweren dürfen.


Manchmal glaube ich das manch einer in einer Blase lebt aus der man nicht heraus sehen kann...

Das trifft witzigerweise auch manchmal auf die Kritiker zu!


In der Nachricht 42 schreiben Sie:

Ich werde mich hüten an der Hard und Software selbst Hand anzulegen! In einem mittelständischen Unternehmen kann das ganz schnell ins Auge gehen wenn das Hinz und Kunz macht. Zumal ich Bilanzbuchhalter und nicht IT´ler bin. Aber so triften eben die Meinungen über die Zuständigkeiten aufgrund des Berufes auseinander...


Sie legen also keine Hand an, weil Sie Bilanzbuchhalter sind und niemand aus der IT?
Richtig so, aber warum dann sich hier mit IT-Themen beschäftigen und herummosern? Und ja, genau dabei *driften Meinungen nicht nur auseinander, sondern gehören es in diesem Falle auch.

 


Und dazu kommt: Die Datev weiß jetzt schon sehr viel. Man könnte tatsächlich also ein Update vorab bereitstellen und offene Punkte nachreichen. Auf der entsprechenden Update-Seite schreibt man ja eh, dass es noch mehrere Updates bedarf.


Falls Sie sich für Entwicklungsthemen der DATEV interessieren - Sie dürfen sich gern seit Mitte 2019 kostenfrei auf dem Developer-Portal der DATEV registrieren:
https://developer.datev.de/portal/ 


Und bezüglich des Umgangstons:
Ich hoffe, Sie sind nicht wegen meines Geschriebenen wieder ab- oder verschreckt. Aber glauben Sie mir, wenn ich in meiner Freizeit solch einen Kommentar poste, werde ich nicht am Montag alles wieder löschen. Schönes Wochenende!

· Viele Grüße, U. Preuß ·

* Ich liebe die App Upload mobile. Das kann ich vom Rest des DATEV-Angebotes leider nicht mehr sagen. *
martinkolberg
Meister
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Nachricht 53 von 62
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Man stelle sich vor, in allen Kanzleien wird ein Update eingespielt, welches ab 1. Juli die MwSt mit 16% bucht und unser Präsident verweigert mit Rücksicht auf den Handel die Unterschrift zu diesem Gesetzespaket.

Dann ist die komplette Datenanpassung auf allen Systemen sicherlich binnen 24 Stunden wieder rückabgewickelt...

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eliansawatzki
Meister
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Nachricht 54 von 62
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Es wird so unruhig hier im Forum.... Ich persönlich bin kein Freund davon, sich über Dinge den Kopf zu zerbrechen oder mich darüber aufzuregen, die ich ohnehin nicht ändern kann. Am Ende ist der Tag X da und alles hat schon irgendwie funktioniert. Ich persönlich verwende meine Energie lieber dafür, pragmatische Lösungen zu finden. 

Am Beispiel der am 01.07. sich aus wiederkehrenden Buchungen ergebenden zu überweisenden Mieten könnte das wie folgt aussehen:

 

- wiederkehrende Buchungen werden am 01.07. (ohne Programmupdate) erzeugt - Sofern erforderlich: der Dauerbeleg mit der veränderten Steuer liegt vor und der Betrag der wiederkehrenden Buchungen wurde angepasst 

- die Zahlungsvorschläge werden erzeugt, an den Zahlungsverkehr übergeben und ausgeführt; ggf. werden Ausgleichsbuchungen erstellt - die Steuer ist hier ohne Relevanz

- der Stapel mit den wiederkehrenden Buchungen und ggf. die Ausgleichsbuchungen werden im DATEV-Format exportiert und anschließend im Rechnungswesen gelöscht

- jetzt wird das Update eingespielt

- die zuvor exportierten Stapel werden importiert, dabei wird die korrekte Steuer ermittelt

- die Zahlungsvorschläge werden erneut erstellt, an den Zahlungsverkehr übergeben und der Zahlungsauftrag wird im Zahlungsverkehr gelöscht - damit haben die Buchungen das „bezahlt-Kennzeichen“; Ausgleichsbuchungen werden nicht übergeben

- im Ergebnis sind die Zahlungen termingerecht erfolgt und die korrekte Steuer Ist berücksichtigt 

 

Meiner Meinung nach ist der von mir beschriebene Prozess weitgehend Business as usual. Der geringe Mehraufwand ist aus meiner Sicht im Kontext der aktuellen Sondersituation durchaus vertretbar.

 

 

 

Alternativ könnten die Mietzahlungen auch lange vor dem Zahltermin zum Beispiel im Online-Banking angelegt werden und mit Ausführungstermin 01.07. bei der Bank eingereicht werden. 

 

vogtsburger
Allwissender
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... gut, dass es hier keinen Video- oder Voice-Chat gibt, sonst würde es hier vermutlich nicht nur schriftlich, sondern auch akustisch 'lauter' werden.

 

Eine neue Programmversion schon vor der Rechtswirksamkeit eines Gesetzes zu erwarten, erscheint mir auch etwas 'gewagt' 😀 

 

... klingt als ob man den Lottogewinn schon vor der Ziehung verbraten will ... 😀

Viele Grüße, M. Vogtsburger
... água mole em pedra dura, tanto bate até que fura ... ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... mein Motto: "hast Du ASCII in den Taschen, hast Du immer was zu naschen" ... ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... ich hatte viel weniger IT-Probleme, als es noch keine PCs, kein "WINDOWS" und kein "DATEV" gab ... ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
"Wenn sie einen ssıǝɥɔs Prozess digitalisieren, dann haben sie einen ssıǝɥɔs digitalen Prozess" (Thorsten Dirks) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
" ... inkognito ergo sum ... " ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
"feine Pfote, derbe Patsche, fiddelt auf der selben Bratsche" (Heinrich Heine, 1797–1856) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... hinter so manchem Datev-Programm-(Fehl-)Verhalten steckt eine Logik. Sie versteckt sich bloß sehr gut ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... wir Windows-Anwender können alle bis 11 zählen: 1.0/2.0/3.0/95/98/ME/2000/XP/Vista/7/8/10/11 ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
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bodensee
Experte
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Nachricht 56 von 62
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Video und Voice Chat wäre vermutlich vor allem während der Installation von Datev Software sehr amüsant. Zumindest dann wenn es mal wieder nicht  so funktioniert wie gewünscht.

 

Da gäbe es sicherlich jede Menge Videomaterial das Kabarettreif sein dürfte.... zur geflissentlichen Verwendung bei der der heute show oder extra 3 ...

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
vogtsburger
Allwissender
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Nachricht 57 von 62
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😀😀 der Grat zwischen krakeln und krakeelen wäre sicher ein schmaler 😀😀

 

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bodensee
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Da ist manchmal wohl mehr als krakeelen erlaubt und wer hat sich dann nicht schon mal ein Axt herbeigewünscht 🤣🤣

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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deusex
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Letztens wurde doch Robert Gernhardt frei rezitiert (und muss heute noch schmunzeln) :

 

Berater schrieb den Irokesen: "Euch schreib ich nicht, lernt erst mal lesen."

 

Passend. Tummeln sich schon ein paar "Rothäute" hier ... 😂

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AGGUS-79
Beginner
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Nachricht 60 von 62
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ich glaube die Damen meinte, dass man wie bei 19+7% die 90+80 Steuerschlüssel nutzt ebenso bei 16%+5% ein Steuerschlüssel nutzen kann.

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letzte Antwort am 07.07.2020 15:19:10 von Emanuele_Eberle
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